Vertragskündigung bei Beitragserhöhung?

Servus zusammen,

kann man eine Mitgliedschaft (z.B. ADAC) außerordentlich kündigen wenn der Beitrag erhöht wurde?

oder gilt in diesem Falle auch die gesetzl. Kündigungsfrist?

Danke

Felix

Hallo,
vertrag durchlesen, insbs die AGBs. Da wird einem ein außerordentliches Kündigungsrecht meist eingeräumt.

Gruß
Barbara

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vertrag durchlesen, insbs die AGBs. Da wird einem ein
außerordentliches Kündigungsrecht meist eingeräumt.

Und wenn nicht?

(Endlich mal 'ne Fachfrau, die ich fragen kann *freu*)

Levay

Machst Du Dich lustig? Ich weiss, dass Du DAS besser kannst.

gruß
Barbara

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Machst Du Dich lustig? Ich weiss, dass Du DAS besser kannst.

Keineswegs. Die Frage ist ganz ernst gemeint.

Das Thema „Sonderkündigungsrecht“ ist ja allgemein bekannt: Man nehme etwa einen Mobilfunkvertrag mit Mindestvertragslaufzeit. Durch eine Nachteilige Änderung der AGB (also zu Lasten des Kunden, etwa Preiserhöhung) steht dem Kunden nun ein Sonderkündigungsrecht zu.

Aber warum?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mobilfunkbetreiber dies alle freiwillig in ihre AGB schreiben.

Worauf also ergibt sich dieses Recht?

Da du Anwältin bist, nehme ich an, dass du es wissen könntest.

Levay

Hallo Levay,

ein solches Kündigungsrecht ergibt sich bei Dauerschuldverhältnissen, aus dem §314 BGB. Bei Versicherungsverträgen ist das Versicherungsvertragsgesetz spezieller und damit anwendbar. §31 VVG regelt genau diesen Fall.
Ich kann es jetzt leider nicht näher ausführen. Morgen wieder, wenn noch Fragen offen sind.

eiligen Gruß
Barbra

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ein solches Kündigungsrecht ergibt sich bei
Dauerschuldverhältnissen, aus dem §314 BGB.

314, soso… Na, jetzt bin ich ja eher überrascht. Der Palandt ist an dieser Stelle äußerst knapp, aber wenn du es sagst, wird’s schon stimmen.

Danke.

Levay

Hallo Levay, der Palandt ist immer knapp, subsumieren sollten man schon selbst.
Als Student kannst Du das besser, da ja im Augenblick mittendrin. Wie wärs?
Ist eine ADAC-Mitgleidschaft ein Dauerschuldverhältnis?
Ist ein Umstand eingetreten, der ein weiteres Festhalten an den Vertrag bis zum vertragsende unzumutbar macht?
§314 wurde ja 2002 eingeführt, um so etwas gesetzlich zu regeln, da vorher mit Analogie gearbeitet wurde.
Und wenn ich es sage, muss es ja nicht stimmen. Ich habe an anderer Stelle schon den ollen Griechen zitiert: Ich weiss, dass ich nichts weiss.

Denkst Du da an eine andere Anspruchsgrundlage?
Willst Du auf die §305ff BGB hinaus? Aber deine frage war ja, wenn es keine AGBs gibt, oder? Der Palandt ist dort ja sehr ausführlich.
Bei einer Inhaltskontrolle von AGBs sind dann auch die veschiedenen Verträge zubeachten. Wie schon erwähnt, für Versicherungen gibt es das VVG, für Mobilfunkverträge die TKV( Palandt §307 Rn.151), die alle Vorrang vor einer AGBInhaltskontrolle des BGB genießen.
Ob es für ADAC-verträge auch eine Sonderregelung gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Grundsätzlich ist aber allen diesen Sonderregelungen eins wichtig: Kein unzumutbares Festhalten an den Vertrag für den Verwender, Verbraucherschutz immer vorrangig.

Im schlimmsten Fall, wenn jemand sich durch diese Vorschriften durchmogeln konnte, bleibt immer noch der Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Aber Du und ich wissen, dass auch wenn es jetzt gesetzlich normiert wurde, bis das in der Praxis in Anwendung kommt,noch einiges mehr davor zu prüfen ist.

Und ich bin immer noch der Meinung, dass ich hier auf dem Prüfstand bin. Ich warte auf die Note. Aber beachte: Das Studium hat mir kein Spaß gemacht, weil es in der Praxis nicht nur um das richtige Subsumieren geht. Bring mir den Fall, und ich hole ihn aus dem Vertrag raus. Das Ergebnis zählt.

Gruß
Barbara

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Hallo!

der Palandt ist immer knapp, subsumieren sollten
man schon selbst.
Als Student kannst Du das besser, da ja im Augenblick
mittendrin.

Also das ist jetzt nicht ätzend oder überheblich gemeint und nichts gegen dich, aber als Anwalt sollte man mindestens so gut, wenn nicht besser, subsumieren können als ein Student, der ja das lernt, was Voraussetzung ist für den Anwaltsberuf - ist jedenfalls meine Meinung - sonst ist man im falschen Beruf.

Gruß
Tom

Hallo!

der Palandt ist immer knapp, subsumieren sollten
man schon selbst.
Als Student kannst Du das besser, da ja im Augenblick mittendrin

Hallo Tom aus Ö
wie soll ich daruf antworten? Oder soll ich überhaupt darauf antworten? Ich habe es in einem langen Posting versucht, aber zufrieden war ich damit nicht.

Also das ist jetzt nicht ätzend oder überheblich gemeint

wie ist es gemeint?

und

nichts gegen dich,

es geht um eine aussage von mir also geht es gegen mich
ich mag klare Worte und habe kein Problem damit, einzustecken, oder
meine Aussagen hinterfragen zu lassen. sonst würde ich sie nicht in einem öffentlichen Forum stellen

aber als Anwalt sollte man mindestens so

gut, wenn nicht besser, subsumieren können als ein Student,

stimme ich zu. Ich subsumiere aber erst dann, wenn ein Fall kommt oder hier in diesem forum zur Auffrischung und zum Erweiterung meines Wissens. ein Student sollte das jeden tag machen, wenn er fleisig dabei ist, was ich bei Levay annehme. Warum fühlst Du dich gleich verpflichtet, hier irgendetwas oder irgendjemanden in Schutz zu nehmen?

der ja das lernt, was Voraussetzung ist für den Anwaltsberuf -

in De lernt man das, was Voraussetzung für das Richtermat ist, zum Anwaltsberuf gehört mehr als Subsumtion, und in Ö ist es sicher nicht anders.

ist jedenfalls meine Meinung - sonst ist man im falschen
Beruf.

und das nehme ich persönlich im Hinblick auf

„Also das ist jetzt nicht ätzend oder überheblich gemeint“

Wenn es nicht so gemeint ist, dann sollte es auch nicht so aufgeführt werden.

Das zu Aussagen, die einer Bewertung unterzogen werden.

Gruß
Tom

Gruß
Barbara

so war das gemeint
Hallo!

Es war überhaupt nichts gegen dich und ich wollte deine Fähigkeiten keineswegs in Frage stellen - ich kann diese ja nicht beurteilen und mir steht es auch nicht zu.

Ich fand nur ganz abstrakt deinen Satz vorher etwas befremdlich, weil die Subsumbtion zu den Grundfertigkeiten eines jeden Juristen gehört - das muss ein Jurist beherrschen, sonst ist er keiner, ganz egal wieviele Gesetzesvorschriften er kennt.

Gruß
Tom

so nehme ich es gerne an!

Hallo!

Es war überhaupt nichts gegen dich und ich wollte deine
Fähigkeiten keineswegs in Frage stellen - ich kann diese ja
nicht beurteilen und mir steht es auch nicht zu.

Ich fand nur ganz abstrakt deinen Satz vorher etwas
befremdlich, weil die Subsumbtion zu den Grundfertigkeiten
eines jeden Juristen gehört - das muss ein Jurist beherrschen,
sonst ist er keiner, ganz egal wieviele Gesetzesvorschriften
er kennt.

Gruß
Tom

Hallo Tom,
in der Grundessenz stimmen wir ja überein.
Hacken wir es ab als eine Diskussion, die keine war, angefangen durch Äußerungen von mir, die nicht durchdacht waren und einen falschen Eindruck vermitteln mussten.
Stimmst Du jedoch mit mir überein, dass das Studium nicht auf den Anwaltsberuf gut vorbereitet? Wie ist es in Ö?

Gruß
Barbara

Vertragskündigung bei Beitragserhöhung?
…macht Spaß Euch „zuzulesen“:wink:

Das mit der sofortigen Kündigung scheint nicht zu klappen, da sich auch der Leistungsumfang erhöht hat (siehe $ 31 VVG).

Ich kündige ganz normal, denke ich.

Danke aber.

Felix

Na schön, dass es jemanden Spaß macht :wink:

gut subsumiert *g*

gruß
Barbara

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Hallo!

Stimmst Du jedoch mit mir überein, dass das Studium nicht auf
den Anwaltsberuf gut vorbereitet? Wie ist es in Ö?

Vom deutschen Studium habe ich keine Ahnung, aber aus österreichischer Sicht sehe ich das so:

Also nach jetzt etwas über 2 Jahren (vollberufstätiger) Praxis muss ich sagen: Jein.

Ich bin überzeugt, dass die Grundlage jeglicher Praxis eine ordentliche Theorie sein muss und es grundsätzlich falsch ist Theorie und Praxis gegeneinander auszuspielen. Theorie ist das Fundament der Praxis. Nur praxisorientiert zu lernen, wie manche gerne wollen, halte ich für grundsätzlich falsch, denn das wäre so, als ob man ein Haus von oben zu bauen anfängt. Wichtig ist es auch allgemeine Grundlagen zu lernen, eine Allgemeinbildung ist die Grundlage jeden Spezialwissens, das gilt allgemein, aber auch für die Juristenausbildung.

Wer die Theorie beherrscht und verstanden hat, kann diese in die Praxis umsetzen (wer sie nur auswendig gelernt hat, kann sie natürlich nicht umsetzen) und wer das Allgemeine beherrscht, lernt jedes Spezialgebiet.

Einen Juristen, der die grundlegende Theorie nicht verstanden hat, erkennt man zum Beispiel daran, dass er sich so lange zurechtfindet, so lange er sich an Parallelfällen der Höchstgerichte orientieren kann, aber keine Argumentation findet, wenn entweder eine solche Rechtsprechung nicht vorhanden ist oder wenn es darum geht, eine höchstgerichtliche Rechtsprechung zu widerlegen. Das kommt nicht jeden Tag vor, aber es kommt vor. Ich musste mich zum Beispiel einmal (blöderweise gleich am Beginn meiner Tätigkeit als RAA) mit der Frage auseinandersetzen, ob der (bloße) Pfandschuldner verpflichtet ist eine Geldzahlung zu leisten und wenn er das nicht tut, das Pfand verwertet wird, oder ob er die Pfandverwertung grundsätzlich dulden muss und keine Geldzahlung leisten muss, aber durch eine Geldzahlung die Pfandverwertung verhindern kann. Klingt nach einer rein rechtstheoretischen Frage, weil das Ergebnis gleich ist. Durch die ZPO Novelle 2002 wurde das Problem aber plötzlich schlagend, weil man bei ersterer Sicht zwingend eine Mahnklage einbringen musste und bei der zweiteren eine Mahnklage unzulässig ist (der Gesetzgeber hat das Problem offensichtlich nicht bedacht). Die einzige Kommentarmeinung (aus den 60er Jahren!) war, dass es sich um eine in der Praxis nicht relevante Frage handelt. Ich hab das dann im Revisionsrekursverfahren vor dem OGH vom römischen Recht aufwärts bis heute analysiert und (entgegen meinen eigenen Erwartungen) Recht bekommen (die zweite Ansicht hat sich durchgesetzt). Ohne die umfassende theoretische Ausbildung der Uni, hätte ich das niemals können.

Ich denke also, dass es durchaus sinnvoll wäre, gäbe es mehr praxisorientierte Ausbildung auf den Unis, aber nicht noch weiter auf Kosten von Grundlagenausbildung. Vielleicht könnte man das noch irgendwie besser einbauen, aber das ist schwer. Also natürlich wird insbesondere das Zivilverfahrensrecht aus praktischer Sicht zuwenig gemacht - aber was soll man anderes wegstreichen? Wichtig wäre es andererseits schon, um den Studenten rechtzeitig Einblick in das Berufsleben zu gewähren, damit auch insb. diejenigen, die sich das anders vorgestellt haben, rechtzeitig ihr Studium wechseln können.

Ich denke, dass es Hauptaufgabe der postuniversitären Ausbildung ist, die Anwendung in der Praxis zu lernen. Genau aus diesem Grund sind ja Juristen zu Recht nicht automatisch mit Studienabschluss Rechtsanwälte, ich hab ja selbst noch eine längere Durststrecke vor mir und bin froh, noch vieles lernen zu dürfen und habe bisher schon nach meiner Uni Zeit sehr viel gelernt.

Was mich aus österreichischer Sicht halt immer wundert, ist die deutsche Referendarausbildung. Ich möchte jetzt gar nicht sagen, dass die österreichische Ausbildung nur Gutes hat, es gibt hier sicherlich für und wider Argumente, aber wenn ich so vergleiche: in Österreich benötigt man nach dem Studium insgesamt 5 Jahre Praxis (davon mindestens 9 Monate bei Gericht und 3 Jahre bei einem Rechtsanwalt) + Anwaltsprüfung um Anwalt werden zu können. Dabei steht man aber (außer bei Gericht) in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis zum Rechtsanwalt, muss ich also auch noch gegen die Konkurrenz der jungen Kollegen durchsetzen können, sonst kann man schlicht und einfach nicht Anwalt werden. Ich möchte das jetzt gar nicht bewerten, vielfach ist das auch unfair, aber eben im Vergleich ist das immer wieder ganz interessant.

Gruß
Tom