Hallo,
Ich möchte mal was loswerden, ich hoffe dieser Artikel verstößt gegen keine Netiquette dieses Forums.
Wäre schade, wenn er gelöscht würde.
Jemand hat vor kurzem eine recht schmerzliche erfahrung mit einer Bestellung im Internet gemacht.
Vor zwei Jahren wurde über das Internet bei dem Webshop " Topshop.cc " ( die Homepage mit Sitz in Österreich existiert mittlerweile nicht mehr ) ein Minidisk für ca. 440€ bestellt, da die Firma nur über Vorkasse lieferte, hat man das Geld fristgem. im vorraus überwiesen. Doch es kam nie die bestellte Ware zuhause an.
Nach mehrmaligen mahnungen und schließlich rücktritt des Kaufvertrages, der immer unbeantwortet blieb, hat man einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Nach langen hin und her ( einsprüche usw. ) bekahm mann einen Brief mit dem Inhalt, dass die Firma Topshop GmbH pleite ist und mangels Finanzkraft kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wohlgemerkt erst anfang diesen Jahres. ( zur Zeit meiner Bestellung war die Firma wohl schon Pleite ). Nun hat man zusammen ca… 800€ und jede menge Nerven investiert. Auf anraten des Anwaltes wurde dann die Anzeige zurückgezogen. Mit der Begründung, mann kann den ehemaligen Inhaber Mario Di*** nicht belangen, und seine Firma Topshop.cc ebenfalls nicht mehr, da es kein Insolvenzverfahren gibt.
Nun kommt der Clou, durch rückname der Anzeige wurde mann nun dazu verpflichtet, sogar die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen.
Nun kostet der zusätzliche Ärger noch einmal 60,57€ inkl. Zinsen…
Die Person, der dies wiederfahren ist versucht natürlich alle möglichkeiten auszuschöpfen, die zu seinem Recht verhelfen. Das investierte Geld wurde bereits unter der Rubrik „weitere Erfahrung“ eingeordnet und abgeschrieben.
Aber die dreistheit das die Anwaltskosten der gegenpartei auch übernommen werden muss grenzt an einer frechheit.
Wo bleibt das Recht, man wird betrogen, und zahlt seinen Betrüger noch als Bonus was drauf, dass derjenige noch ermutigt wird weiterzumachen…
Letzte Instanz, an die öffentlichkeit gehen…
Hoffe ich bin hier auf offene Augen gestoßen. Wer hat ähnliche erfahrungen gemacht, welche optionen bleiben, diskutiert darüber und schreibt eure erfahrungen.
schöne grüße und danke für jedes Feedback
euer Alex
Aber die dreistheit das die Anwaltskosten der gegenpartei auch
übernommen werden muss grenzt an einer frechheit.
Hallo axl,
das hätte dir DEIN Anwalt vor seinem Rat zim Rückzug der Anzeige aber sagen sollen.
Nebenbei ist es gut so, dass derjenige die Kosten zu tragen hat, der den ganzen Wirbel veranstaltet, sofern es nicht zu einer Verurteilung oder einem Vergleich kommt.
Sonst könnte ja jeder der irgendwo böswillig gegenüber jemand anderem ist, diesem entsprechende Kosten verursachen um Ihm das Leben schwer zu machen.
In dem speziellenFall deines Bekannten mag dies zwar ärgerlich für Ihn sein, die Regelung an sich ist aber sinnvoll.
naja, das bedeutet, ich mache eine firma (gmbh) die ja nur mit ihrem Firmenkapital haftet, trixe das irgendwie, dass das kapital nicht vorhanden ist. Danach nehme ich bestellungen an die ich nie ausliefern werde. nachdem ich ein haufen geld abgestaubt habe, melde ich konkurs und freue mich.
Sollte jemand auf die idee kommen rechtliche schritte einzuleiten, lach ich mir eins, da ja nichts zu holen ist und meine Anwaltsauslagen vom Kläger getragen werden.
Hmm auch ne möglichkeit an Geld zu kommen.
(Das war ironisch gemeint, mir ist natürlich klar, dass es so leicht auch wieder nicht geht )
Gruß
Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Tom,
Der Sitz dieser Firma und der Shop war in Österreich.
Ich habe auch die genaue Adressen (Sogar Privatwohnung) herausgefunden , leider wohnt dort keiner mehr !!! Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
naja, das bedeutet, ich mache eine firma (gmbh) die ja nur mit
ihrem Firmenkapital haftet, trixe das irgendwie, dass das
kapital nicht vorhanden ist. Danach nehme ich bestellungen an
die ich nie ausliefern werde. nachdem ich ein haufen geld
abgestaubt habe, melde ich konkurs und freue mich.
Sollte jemand auf die idee kommen rechtliche schritte
einzuleiten, lach ich mir eins, da ja nichts zu holen ist und
meine Anwaltsauslagen vom Kläger getragen werden.
Hmm auch ne möglichkeit an Geld zu kommen.
an das Geld kommen die Gläubiger dann nicht mehr ran, das ist wohl richtig. Es gibt aber nicht nur die Anwälte der Gläubiger, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde, wird irgendein Sachverständiger dies geprüft und ein Gutachten erstellt haben. Solche Gutachten werden aufmerksam von den Staatsanwälten gelesen. Und die fordern nicht ihr Geld zurück, sondern finden den passenden § im Strafgesetzbuch, wenn da was unkoscher ist und die Hinweise vorhanden sind. Dem kann man nicht ganz so einfach mit Wohnortwechsel entkommen.
So zumindest in Deutschland, ich nehme aber an, dass das in Österreich nicht sehr anders ist. Also nicht empfehlenswert, das Vorgehen
In Frage kommt hier Betrug gem. §§ 263 StGB.
Eine solche Strafanzeige gegenüber Polizei,
StA oder Gericht kann man grundsätzlich
nicht zurück nehmen, weil es ein Offizialdelikt
ist.
Den Anwalt würde ich achtkantig feuern. Was dieses
Schlitzohr „zivilrechtlich“ veranstaltet ist das
miese Eintreiben seiner Gebühren, die er sowieso
von Dir verlangen kann, da Du Auftraggeber bist.
Hallo,
Ich möchte mal was loswerden, ich hoffe dieser Artikel
verstößt gegen keine Netiquette dieses Forums.
Wäre schade, wenn er gelöscht würde.
Jemand hat vor kurzem eine recht schmerzliche erfahrung mit
einer Bestellung im Internet gemacht.
Vor zwei Jahren wurde über das Internet bei dem Webshop "
Topshop.cc " ( die Homepage mit Sitz in Österreich existiert
mittlerweile nicht mehr ) ein Minidisk für ca. 440€ bestellt,
da die Firma nur über Vorkasse lieferte, hat man das Geld
fristgem. im vorraus überwiesen. Doch es kam nie die bestellte
Ware zuhause an.
Nach mehrmaligen mahnungen und schließlich rücktritt des
Kaufvertrages, der immer unbeantwortet blieb, hat man einen
Rechtsanwalt eingeschaltet. Nach langen hin und her (
einsprüche usw. ) bekahm mann einen Brief mit dem Inhalt, dass
die Firma Topshop GmbH pleite ist und mangels Finanzkraft kein
Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wohlgemerkt erst anfang
diesen Jahres. ( zur Zeit meiner Bestellung war die Firma wohl
schon Pleite ). Nun hat man zusammen ca… 800€ und jede menge
Nerven investiert. Auf anraten des Anwaltes wurde dann die
Anzeige zurückgezogen. Mit der Begründung, mann kann den
ehemaligen Inhaber Mario Di*** nicht belangen, und seine Firma
Topshop.cc ebenfalls nicht mehr, da es kein Insolvenzverfahren
gibt.
Nun kommt der Clou, durch rückname der Anzeige wurde mann nun
dazu verpflichtet, sogar die Anwaltskosten der Gegenseite zu
übernehmen.
Nun kostet der zusätzliche Ärger noch einmal 60,57€ inkl.
Zinsen…
Die Person, der dies wiederfahren ist versucht natürlich alle
möglichkeiten auszuschöpfen, die zu seinem Recht verhelfen.
Das investierte Geld wurde bereits unter der Rubrik „weitere
Erfahrung“ eingeordnet und abgeschrieben.
Aber die dreistheit das die Anwaltskosten der gegenpartei auch
übernommen werden muss grenzt an einer frechheit.
Wo bleibt das Recht, man wird betrogen, und zahlt seinen
Betrüger noch als Bonus was drauf, dass derjenige noch
ermutigt wird weiterzumachen…
Letzte Instanz, an die öffentlichkeit gehen…
Hoffe ich bin hier auf offene Augen gestoßen. Wer hat ähnliche
erfahrungen gemacht, welche optionen bleiben, diskutiert
darüber und schreibt eure erfahrungen.
schöne grüße und danke für jedes Feedback
euer Alex