Haftpflichtanspruch gegenüber Versicherung

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004

Hallo!
Kann eine Versicherung bei Fremdverschuldung (Brandlöcher in einem 18 Monate alten Teppichboden) den Geschädigten zwingen, trotz Anerkenntnis des Schadens, statt einer Teilerneuerung (Kostenvoranschlag ca. 850,-€), eine billigere Lösung (überdeckenden Teppich ca. 550,-€) zu akzeptieren ?
Die Teilerneuerung wäre insgesamt schon ein Entgegenkommen, da es dadurch in dem ca. 50 qm- grossen Raum bei der Neuverlegung des Teppichbodens zu Farbunterschieden kommen würde.

Danke für Eure Hilfe!!

F.W.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haftpflichtanspruch gegenüber Versicherung

    Ich fürchte Ja, weil die Dir für die Nutzung einen Abzug berechnen.
    Dieser Abzug ist abhängig davon welches Gut das ist und wieviel sind 18Monate Teppichleben wert?

    Übrigens kann man kleinere Stellen auch reparieren.
    Jakob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!