Hallo!
Kann eine Versicherung bei Fremdverschuldung (Brandlöcher in einem 18 Monate alten Teppichboden) den Geschädigten zwingen, trotz Anerkenntnis des Schadens, statt einer Teilerneuerung (Kostenvoranschlag ca. 850,-€), eine billigere Lösung (überdeckenden Teppich ca. 550,-€) zu akzeptieren ?
Die Teilerneuerung wäre insgesamt schon ein Entgegenkommen, da es dadurch in dem ca. 50 qm- grossen Raum bei der Neuverlegung des Teppichbodens zu Farbunterschieden kommen würde.
Danke für Eure Hilfe!!
F.W.