Haftpflichtanspruch gegenüber Versicherung
Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004
Hallo!
Kann eine Versicherung bei Fremdverschuldung (Brandlöcher in einem 18 Monate alten Teppichboden) den Geschädigten zwingen, trotz Anerkenntnis des Schadens, statt einer Teilerneuerung (Kostenvoranschlag ca. 850,-€), eine billigere Lösung (überdeckenden Teppich ca. 550,-€) zu akzeptieren ?
Die Teilerneuerung wäre insgesamt schon ein Entgegenkommen, da es dadurch in dem ca. 50 qm- grossen Raum bei der Neuverlegung des Teppichbodens zu Farbunterschieden kommen würde.
Danke für Eure Hilfe!!
F.W.
