Computerprogramme / Urheberrecht

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Okt 2004

Hallo,

ein am Computer durchzechtes Wochenende mit einem Bekanntem brachte uns zu folgender Fragestellung:

Viele Programme (gerade auch Spiele) werden von den Entwicklern durch Abfrage der CD vor dem illegalen Kopieren geschützt. Nachteil: der Nutzer muss die CD ständig zur Hand haben.

Personen mit Programmierkenntnissen könnten nun diese Abfrage im Programm selber ausschalten. Meiner Ansicht verstösst das aber gegen das Urheberrecht, da ich die angebotene Leistung verändere, deren Funktion verfälsche.

Sollte diese Person den geänderten Programmteil aber weitergeben, gegen welche Regeln verstösst dann ein weiterer Nutzer?

MfG
Pierre

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
    Re: Computerprogramme / Urheberrecht


    Hallo,
    wäre ein Verstoß und nennt sich Software-Piraterie.

    Also das Gesetz besagt : Man darf sich von Software Sicherheits-
    kopien erstellen. ABER :
    Nur wenn die Software NICHT durch Kopiermaßnahmen geschützt ist.
    Ansonsten ist es ein strafbarer Bestand.

    Warum gibt es wohl keine aktuellen Brennprogramme
    (die den Kopierschutz aushebeln) mehr im Handel???

    Grüße
    Christian

    • Antwort von nach 32 Minuten 1 hilfreich
      Re^2: Computerprogramme / Urheberrecht

      Hi, wäre ein Verstoß und nennt sich Software-Piraterie.
      Was konkret wäre daran Software-Piraterie und warum kann ich keinen Paragraphen zu "Software-Piraterie" finden? Also das Gesetz besagt : Man darf sich von Software
      Sicherheitskopien erstellen. ABER :
      Nur wenn die Software NICHT durch Kopiermaßnahmen geschützt
      ist. Ansonsten ist es ein strafbarer Bestand.
      Darum geht's hier doch gar nicht.

      Gruß,

      Malte.

      • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
        Re^3: Computerprogramme / Urheberrecht

        wäre ein Verstoß und nennt sich Software-Piraterie.
        Hallo, zusammen,
        was oft vergessen wird:
        Man erwirbt an einenm Programm i.d.R. kein Eigentumsrecht, sondern lediglich das Recht auf Nutzung "as is".
        Das bedeutet aber, dass durch eine Veränderung der Software durch den Nutzer die Lizenz erlischt (man lese sich die entsprechenden Nutzungsbedingungen mal genau durch).
        Auch eine GNU-Lizenz enthält in dieser Hinsicht Einschränkungen.

        Gruß
        Eckard

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: @Malte Computerprogramme / Urheberrecht

          Hallo,
          um ein "Patch" zu erstellen, muß ich in den Quellcode der Software
          eingreifen und dieser Quellcode ist eigentlich immer geschützt.
          (Es gibt Ausnahmen, siehe Linux)
          Google mal ein bißchen "Was bedeutet Software Piraterie".
          Zudem sind im Handbuch und auch bei der Installation die Nutzungsbedingungen angegeben.

          • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
            Re^5: @Malte Computerprogramme / Urheberrecht

            Hi, um ein "Patch" zu erstellen, muß ich in den Quellcode der
            Software eingreifen und dieser Quellcode ist eigentlich immer
            geschützt.
            Welches Gesetz verbietet es mir, mir die Software anzuschauen?
            Gibt es diesbzgl. irgendwo auch nur ein Urteil eines Gerichtes?

            Ich glaube, in diesem Bereich wird seitens der Softwarehersteller viel mit FUD gearbeitet...

            Gruß,

            Malte.

            • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: @Malte Computerprogramme / Urheberrecht

              Hallo,
              sehr gutes Argument....
              Aber Nutzungsbedingung "EULA" etc

              Aber dennoch:
              http://solution2u.net/opensource/about/definition/view
              Die Open Source Definition.
              speziell: Die Unversehrtheit des Originalcodes

              Es geht da um Lizenzen.
              Und hier mal Micro$oft http://www.golem.de/0304/24956.html

              und nun mal eines der Gesetze:
              EG-Software-Richtlinie wurden mit Wirkung zum 30.06.1993 die §§ 69a - 69g in das Urhebergesetz eingefügt.

            • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: @Malte Computerprogramme / Urheberrecht

              Hallo, sehr gutes Argument....
              Aber Nutzungsbedingung "EULA" etc
              Inwiefern interessieren die mich? Aber dennoch:
              http://solution2u.net/opensource/about/definition/view
              Die Open Source Definition.
              speziell: Die Unversehrtheit des Originalcodes
              Ja, lies Dir den Absatz da mal genau durch - dort wird mit nicht einem Wort eine Veränderung zu eigenen Zwecken untersagt. Im Gegenteil - es wird sogar das Recht auf die Erstellung von Patches erwähnt. Es geht da um Lizenzen.
              Und hier mal Micro$oft http://www.golem.de/0304/24956.html
              Auch hier geht es um die Verbreitung von veränderter Software - nicht um die Veränderung an sich. und nun mal eines der Gesetze:
              EG-Software-Richtlinie wurden mit Wirkung zum 30.06.1993 die
              §§ 69a - 69g in das Urhebergesetz eingefügt.
              Die §§ 69d und 69e erlauben die Veränderung und Dekompilierung explizit.

              Gruß,

              Malte.

            • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
              Re^8: @Malte Computerprogramme / Urheberrecht

              EULA Inwiefern interessieren die mich?
              Gucke mal bitte hier :
              http://www.microsoft.com/germany/ms/originalsoftware...
              Die EULA ist nicht von Microsoft sondern die Endbenutzer Lizenz.
              Und in dieser Lizenz steht meistens drin, das Veränderungen,Einsichtnahme etc ohne Zustimmung untersagt sind. Aber dennoch:
              http://solution2u.net/opensource/about/definition/view
              Die Open Source Definition.
              speziell: Die Unversehrtheit des Originalcodes
              Ja, lies Dir den Absatz da mal genau durch - dort wird mit
              nicht einem Wort eine Veränderung zu eigenen Zwecken
              untersagt. Im Gegenteil - es wird sogar das Recht auf die
              Erstellung von Patches erwähnt.
              JA bei OPEN SOURCE , ca 15% des Software-Marktes

              Sorry aber es gibt den OPEN SOURCE (offener Code) und den
              normalen Code -Dieser ist geschützt.
              Solange die Software nicht mit Open Source vermerkt ist...
              habe ich am Quellcode nichts verloren.
              Linux ist OPEN SOURCE, Microsoft NICHT Auch hier geht es um die Verbreitung von veränderter
              Software - nicht um die Veränderung an sich.
              Genau...der PATCH, bzw dessen Verbreitung ist legitim.
              Das benutzen etc ist eine andere Sache.

              Ich bin aber wie gesagt Deiner Meinung und hoffe das Du mit meinen
              Aussagen nun zufrieden bist. *grins*

            • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
              Re^9: @Malte Computerprogramme / Urheberrecht

              Hi,

              gerade bei Microsoft bekommst du die EULA erst während der Installation zu sehen - und somit interessieren sie mich als Nutzer nicht die Bohne und sind die Bytes nicht wert, in die sie verpackt wurden.

              Versuch mal, eine hochpreisige Software in geöffneter Verpackung an den Händler zurückzugeben mit dem Satz: "Ich bin mit der EULA nicht einverstanden. Bitte geben Sie mir mein Geld zurück."
              So ein großes Gelächter, wie es dann folgt, hast du noch nie gehört!

              CU
              Christian



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!