umtauschrecht onlineshop
Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Okt 2004
Hallo,
angenommen es betreibt Kleinunternehmer U einen Onlineshop. Es gibt jetzt viele Kunden K die aus Spaß mal drei verschiedene Teile bestellen und diese auf kosten des U zurückschicken. Der U muss nun das Rückporto zahlen und zudem die Ware auch erstatten.
1. Was ist aber mit dem Hinporto, wer muss dieses zahlen?
Jetzt erhält der U ein zurückgeschicktes Paket von K, nimmt es an und stellt plötzlich fest dass ja schon zwei Wochen um sind und die Umtauschfrist ebenfalls dadurch verfallen ist.
2. Was sollte U jetzt tun und was sind seine Rechte?
U beommt fristgerecht ein Paket zurück, es ist ein Kleidungsstück und ein Printmedium enthalten. In den AGB´s sind aber Printmedien vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Wer bezahlt die Rücksendung des Printmediums?
Vielen Dank für Eurer Antwort(en),
Robert
