umtauschrecht onlineshop

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Okt 2004

Hallo,

angenommen es betreibt Kleinunternehmer U einen Onlineshop. Es gibt jetzt viele Kunden K die aus Spaß mal drei verschiedene Teile bestellen und diese auf kosten des U zurückschicken. Der U muss nun das Rückporto zahlen und zudem die Ware auch erstatten.

1. Was ist aber mit dem Hinporto, wer muss dieses zahlen?

Jetzt erhält der U ein zurückgeschicktes Paket von K, nimmt es an und stellt plötzlich fest dass ja schon zwei Wochen um sind und die Umtauschfrist ebenfalls dadurch verfallen ist.

2. Was sollte U jetzt tun und was sind seine Rechte?

U beommt fristgerecht ein Paket zurück, es ist ein Kleidungsstück und ein Printmedium enthalten. In den AGB´s sind aber Printmedien vom Umtausch ausgeschlossen.

3. Wer bezahlt die Rücksendung des Printmediums?

Vielen Dank für Eurer Antwort(en),

Robert

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: umtauschrecht onlineshop

    Hallo,: angenommen es betreibt Kleinunternehmer U einen Onlineshop. Es
    gibt jetzt viele Kunden K die aus Spaß mal drei verschiedene
    Teile bestellen und diese auf kosten des U zurückschicken. Der
    U muss nun das Rückporto zahlen und zudem die Ware auch
    erstatten.

    1. Was ist aber mit dem Hinporto, wer muss dieses zahlen?
    Also Warenschulden sind HOLSCHULDEN. Daher muß der Käufer das
    Hinporto zahlen. Ausnahme : Ich liefer Versandkostenfrei, dann
    kann ich nicht nachträglich die Kosten einfordern.
    Kundenorientierte Unternehmen zahlen aber auch das Hinporto zurück.
    Jetzt erhält der U ein zurückgeschicktes Paket von K, nimmt es
    an und stellt plötzlich fest dass ja schon zwei Wochen um sind
    und die Umtauschfrist ebenfalls dadurch verfallen ist.

    2. Was sollte U jetzt tun und was sind seine Rechte?
    Wichtig ist der Poststempel. Wenn die 14 Tage um sind, wäre
    nur noch die Gewährleistungspflicht.
    Man kann den Kunden die Ware zurückschicken mit dem Vermerk,
    das ein Umtausch aus Kulanzgründen nicht möglich ist.
    -In der Hoffnung das man nicht ein Verfahren einleiten muß um
    sein Geld zu bekommen.-Denn viele Kunden sind nicht so einsichtig. U beommt fristgerecht ein Paket zurück, es ist ein
    Kleidungsstück und ein Printmedium enthalten. In den AGB´s
    sind aber Printmedien vom Umtausch ausgeschlossen.

    3. Wer bezahlt die Rücksendung des Printmediums?
    Der Käufer.

    Extraanfertigungen und unversiegelte Medien sind vom Umtausch
    ausgeschlossen. (Wenn in AGB steht)
    versiegelte (ungeöffnete Ware) muß ich aber zwangsweise
    umtauschen,
    auch wenn in der AGB was anderes drin steht.
    (Software,Cd etc pp)

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