Und die leidige NachmieterFrage

Wie immer will man früher aus dem Mietvertrag entlassen werden. Ich habe 3 Nachmieter gestellt, die alle früher in meine Wohnung ziehen würden. Meine Vermietung will diese Nachmieter nicht, sondern hat selber jemanden, der erst nach Ablauf der normalen Kündigungszeit einziehen will - WAS TUN?? kann ich was tun???
Vielen Dank
Gruß Quirli

Hi,
wie hier schon häufig erläutert (siehe weiter unten oder Archiv) kannst du nix tun.

Micha

Kommt drauf an…

Hi,
wie hier schon häufig erläutert (siehe
weiter unten oder Archiv) kannst du nix
tun.

Beispielsweise bei einem Arbeitsplatzwechsel, der auch einen Wohnortwechsel erforderlich macht, darf der Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist umgehen und fristlos kündigen. Die Vermieter muss dies auch akzeptieren.

Bei „normalen“ Auszug nicht, wie du schon sagtest.

CIAO
Reiko

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach der Mieter zwingend aus dem Mietverhältnis zu entlassen ist, sofern er nur drei mögliche Nachmieter anbietet. Der Vermieter ist also im allgemeinen nicht verpflichtet, den Mietvertrag auf Verlangen des Mieters aufzuheben, auch wenn dieser ihm Nachmieter stellt. Das gilt nur dann nicht, wenn im Einzelfall das Interesse des Mieters an der Auflösung des bisherigen Mietvertrags das Interesse des Vermieters an dessen Fortsetzung erheblich überwiegt. Das setzt zumindest voraus, daß das weitere Festhalten am Vertrag für den bisherigen Mieter eine gewisse Härte bedeutet und für den Vermieter ein Vertragsschluß mit dem angebotenen Nachmieter annehmbar ist.

Im vorliegenden Fall kann vom Vermieter wohl nicht die Aufhebung des Mietverhältnisses verlangt werden. Es ist nicht zu erkennen, daß das weitere Festhalten am Vertrag für den bisherigen Mieter eine unzumutbare Härte wäre. Im übrigen hat der Vermieter hier offenbar nicht die Beendigung des Mietvertrags schlechthin, sondern lediglich die vorzeitige Beendigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist abgelehnt, weil er nach Ablauf der Kündigungsfrist einen eigenen Nachmieter hat. Daher wird man ihm vor Ablauf der Kündigungsfrist einen anderen Nachmieter wohl nicht aufdrängen können.

Hi Reiko,
es ging hier um Akzeptanz eines Nachmieters. Darauf muss sich der Wohnungsinhaber nie einlassen. Wenn er den Vormieter aus den von Dir genannten Gründen vorzeitig aus dem Vertrag entlassen muss, muss dieser keinen Nachmieter stellen, der Vermieter muss auch keinen akzeptieren, er hat dann halt nur einige Zeit keine Mieteinnahmen.

Gruß,
Micha

Yep…
…ich meinte ja auch nur, mit einen kleinen Trick kann der Mieter sich die Sache mit dem Nachmieter ja sparen :wink:)

Gruss
Reiko

Hi,
bei Deinem Trick würde ich mich als Vermieter aber beim Ortsamt informieren, wo Du hingezogen bist (zumindest die Frage, ob Du noch in der gleichen Stadt wohnst wird wohl beantwortet, und wehe Dir!!! *grins*

Micha

Naja,…

…ich bin aber nicht verpflichtet, meinem Vermieter den Nachweis zu erbringen, dass ich arbeitsbedingt kündigen muss. Zumindest
wüsste ich nix davon. Soviel wie ich weiss, muss er eine fristlose Kündigung wegen arbeitsbedingtem Wohnortwechsel hinnehmen, ohne Beweise zu verlangen.
(Länderabhängig bzw. Vermieterabhängig?)
Wo ich letztlich hinziehe, hat den Vermieter nicht zu interessieren, es sei denn ich hätte zig-Mietschulden.

Ahoi bis neulich

Reiko

Du bist ja
heute genauso streitlustig drauf wie ich *ggg*. Ich würde ja als Vermieter beweisen, das Du nicht aus der Stadt rausziehst - ich will ja nicht von Dir den Beweis. Aber zugegeben - ist natürlich alles sehr theoretisch.

Bb (Bis bald)
Micha
P.S. „bis neulich“ ist auch gut, den kannte ich noch nicht :wink:

heute genauso streitlustig drauf wie ich
*ggg*. Ich würde ja als Vermieter
beweisen, das Du nicht aus der Stadt
rausziehst - ich will ja nicht von Dir
den Beweis. Aber zugegeben - ist
natürlich alles sehr theoretisch.

Jetzt steh ich auf der Leitung, Micha, warum sollte mir der Vermieter beweisen wollen/sollen, dass ich nicht aus der Stadt gezogen bin? Arbeit heisst ja nicht, wegzugehen (wobei es bei mir jetzt der Fall ist *freu*)

Oder raff ich hier wat nich?

*dernichtstreitsüchtigistsonderndenletztenTagderFaulenzereinutzt*

*frechgrien*

gruss
Reiko

Hi,
Du kannst es gut haben!!!
Also Szenario kompletto,
Du Mieter ich Vermieter,
Du kündigst auf sofort mit (Trick-)Grund, ab sofort in Hawaii Bier ausschenken zu müssen (ergo Arbeitsortwechsel).
Ich, schlau *hihi* frage zwei Monate später beim Ortsamt nach, die mir sagen, das Du 2 Straßen weiter gemeldet bist. Ergo, eigentlich war keine sofortige Kündigung möglich und Du bekommst von mir bösen Brief und Rechnung für 3x Miete.
Gruß
Micha
*fingerreibübergelungenencoup*

na gut…

Kündigung möglich und Du bekommst von mir
bösen Brief und Rechnung für 3x Miete.
Gruß
Micha
*fingerreibübergelungenencoup*

… aber der Vermieter darf rückwirkend NICHT die gesetzlichen 3 Monate anrechnen, wenn er nach meiner ( im Beispiel ja unberechtigten) fristlosen Kündigung der Wohnung dieselbige unmittelbar nach meinem Auszug neu belegt hat. Dann bin ich der Lachende.

Anderweitig ist der Umzug in zwei Strassen weiter ja auch ein arbeitsbedingter Umzug, wenn ich aufgrund eines Job-Wechsels mit weniger Lohn die alte Wohnung nicht mehr zahlen kann…

…ach so, wie lange wollen wir denn eigentlich hier weitermachen? *grins*

Aber reell hab ich dieses Prob ja nicht, ich hab meine Stadt schon verlassen *freu*
Dennoch ist mein Vermieter so tolerant, er würde unter gegebenen Umständen auch eine fristlose Kündigung hinnehmen. Wer bei gesllschaften anmietet, ist halt immer etwas dü… dran. *fg*

Bis denne und neulich

Reiko

Beispielsweise bei einem
Arbeitsplatzwechsel, der auch einen
Wohnortwechsel erforderlich macht, darf
der Mieter die gesetzliche
Kündigungsfrist umgehen und fristlos
kündigen. Die Vermieter muss dies auch
akzeptieren.

Das gilt leider nur bei Geistlichen und Beamten. Und eine fristlose Kündigung geht auch dann nicht. Nur eine dreimonatige.

Also welche Meldestelle darf dir denn Auskunft darüber geben, wo wer wann wohnt??? Haben die nix von Datenschutz gehört???
*wundertsichQuirli*

Nun ja, sie dürfen sicher nicht genau die Wohnung sagen (das erfährt nur die GEZ :frowning: )
aber wenn man net ist und nur fragt „Wohnt x noch hier in der Stadt y?“ müsste es ja mit dem Teufel zugehen, wenn man nicht ein ja bzw. nein rausbekommt. Aber es war ja eh mehr Spaß und Theorie - ich hab ja auch gar keine Wohnung…
Gruß
Micha

Hm, eine EMA-Anfrage ist nicht das Problem. Natürlich geben die das raus, kostet nur was.

Florenz Villegas
http://www.phanmedia.de

Also welche Meldestelle darf dir denn
Auskunft darüber geben, wo wer wann
wohnt??? Haben die nix von Datenschutz
gehört???