Falsche Aussagen durch Rechtsanwalt

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Okt 2004

Weiß jemand Rat wie es mit der Gebührenrechnung eines Rechtsanwaltes aussieht, der in einem Anschreiben an die Gegenseite falsche Behauptungen aufgestellt hat. Dies wurde ihm auch so mitgeteilt. Trotzdem besteht dieser auf seine Gebührenrechnung und behauptet er hätte nichts falsch gemacht. Das Schreiben wurde dem Mandanten vorher nicht zur Einsichtnahme vorgelegt, sondern direkt an die Gegenseite verschickt.
Kann man sich gegen solche Sachen wehren, insbesondere wenn durch seine Fehler es zu keinem Erfolg geführt hat?

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Falsche Aussagen durch Rechtsanwalt

    Klaro, dafür gibt es die Anwaltskammer! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Anwaltskammer ist zahnloser Tiger !

      Die Anwaltskammer vertritt ihre Mitglieder,
      sprich die Anwälte. Allein schon die Eingabe
      (auch dieser Sache) wird als Frechheit
      empfunden und abgebügelt.


      Als Rechnungsempfänger würde ich das bezahlen, was ich meine
      zu bezahlen wäre. "Zur Freistellung". Und dann ist die Frage,
      in welchem Stand die Sache war. Kostenfestsetzungsbeschluss
      abwarten oder Klage abwarten. Fertig ! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Falsche Aussagen durch Rechtsanwalt

      Vielen Dank schon einmal für die zahlreichen Antworten. Es geht im vorliegenden Fall um ein Schreiben an die Ex-Vermieterin. Im Schreiben des Anwalts sind Behauptungen aufgestellt wurden die so nicht richtig sind und auch so nicht besprochen wurden.. Der Anwalt behauptet allerdings das es so besprochen worden wäre, obwohl er auch Schriftstücke überlassen bekommen hat, die vor seiner Tätigkeit an die Gegenseite geschickt wurden. Dort ist im einzelnen alles aufgeführt und er hätte diese Sachen einfach nur übernehmen müssen, was er leider nicht getan hat. Eher hat er seinen Erfindungsgeist spielen lassen, was bestimmt nicht gerade förderlich ist. Nun besteht er halt weiter auf seine Forderung und hat bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid angedroht. Man kann diesem natürlich Widersprechen, nur ist natürlich die Frage wer hier im Recht ist?
      Grundsätzlich soll er ja auch für seine Arbeit bezahlt werden, aber wie soll man so eine miserable Leistung Honorieren? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3:Rechtsanwalt beauftragen immer in Schriftform


        Man kann es nicht oft genug sagen.

        AW Kammer vergiss es.

        Einer der seinen eigenen Advokazten mit Erfolg verklagt hat.

        Ohne einen anderen Advokaten zu bemühen.

        Du scheiterst an der Beweisbarkeit. SCHRIFTFORM IMMER

        Jakob

        • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
          Re^4:Rechtsanwalt beauftragen immer in Schriftform

          Hallo! Einer der seinen eigenen Advokazten mit Erfolg verklagt hat.
          Für zivilrechtliche Ansprüche ist die Anwaltskammer Gott sei Dank nicht zuständig, sondern das Gericht.

          Gruß
          Tom

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Falsche Aussagen durch Rechtsanwalt

        Vielen Dank schon einmal für die zahlreichen Antworten. Es
        geht im vorliegenden Fall um ein Schreiben an die
        Ex-Vermieterin. Im Schreiben des Anwalts sind Behauptungen
        aufgestellt wurden die so nicht richtig sind und auch so nicht
        besprochen wurden.. Der Anwalt behauptet allerdings das es so
        besprochen worden wäre, obwohl er auch Schriftstücke
        überlassen bekommen hat, die vor seiner Tätigkeit an die
        Gegenseite geschickt wurden. Dort ist im einzelnen alles
        aufgeführt und er hätte diese Sachen einfach nur übernehmen
        müssen, was er leider nicht getan hat. Eher hat er seinen
        Erfindungsgeist spielen lassen, was bestimmt nicht gerade
        förderlich ist. Nun besteht er halt weiter auf seine Forderung
        und hat bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid angedroht. Man
        kann diesem natürlich Widersprechen, nur ist natürlich die
        Frage wer hier im Recht ist?
        Grundsätzlich soll er ja auch für seine Arbeit bezahlt werden,
        aber wie soll man so eine miserable Leistung Honorieren?

        Hallo,
        wenn nachweisbar!! etwas anderes behauptet wurde als besprochen, ihn noch einmal schriftlich darauf hinweisen mit dem Zusatz, das Honrar nicht gezahlt wird bevor nicht Auskunft bei der RAK eingeholt wird. aber ob hier Falschberatung stattgefunden hat, kann wirklich nur ein anderer Anwalt oder die RAK sagen. Mit diesen dürftigen Aussagen kann hier nicht beantwortet werden, wer hier im Recht war.
        Als Beispiel: der Anwalt hat ja dieses Schriftstück an die Gegenseite auch den Mandanten zur Kenntnisnahme geschickt. Wie hat der Mandant reagiert? Hat er dem Anwalt angerufen und gesagt: So stimmt das nicht, ändern sie das? Oder hat er das so hingenommen? wenn ja, wird es schwierig ein fehlverhalten des Anwalts anzunehmen, denn der Mandant hat ja die Behauptungen stehen lassen als seine eigenen.
        Um was für Behauptungen handelt es sich? Warum ist gerade deswegen der Fall verloren?

        Auch wenn manche anderer Meinung sind. Die RAK ist darauf bedacht, dass die Anwälte ihre Arbeit richtig machen, denn sonst hat sie ihre Existenzberechtigung verloren.

        Wenn man sich dahinterklemmt, dann wird sie das auch nachprüfen. Dazu gezwungen ist sie wenn eine Beschwerde eingereicht wird.

        Gruß
        Barbara

  2. Antwort von nach 12 Stunden 1 hilfreich
    Re: Falsche Aussagen durch Rechtsanwalt

    Hallo,

    die Vorlage einer Gebührenrechnung gegenüber dem eigenen Mandanten, wenn es sich um die Rechnung an die Gegenseite handelt, ist nicht erforderlich. Dies würde auch wenig helfen, da der überwiegende Teil der Mandanten ohnehin sich in der Gebührenordnung nicht auskennt.

    Zur Frage, oder zur Behauptung, der Anwalt habe was falsch gemacht, muss sich derjenige, der sich geschädigt fühlt notfalls an die zuständige Anwaltskanmer wenden. Oftmals ist es auch so, dass ein Mandant vermeintlich einen Fehler zu erkennen glaubt, jedoch aus der Rechtslage heraus ein Anwalt den Fall überhaupt nicht auf andere Art lösen kann.

    Soweit ein Anwalt Termine verschlampt und daraus ein Schaden entsteht dürfte die Sachlage klar sein. Geht es aber um Beweismittel oder gar um Rechtsfragen, muss sich der Beschwerdeführer einfach auch darüber klar werden, dass nicht alles, was Mandanten für richtig und zu tun halten, rechtlich erlaubt ist.

    Lege die Beschwerde der Anwaltskammer vor und die Beweise, die Dich darin überzeugen, dass es Fehler gegeben haben soll. Eine Diskussion über die Art der Fehler wirst Du hier im Brett nicht führen können, weil niemand die Hintergründe, die Rechtsgründe, die Sach- und Aktenlage kennt. Vor allem weiss niemand, was durch ein Gespräch zur Aktenlage wurde.

    Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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