Re: Falsche Aussagen durch Rechtsanwalt
Hallo,
die Vorlage einer Gebührenrechnung gegenüber dem eigenen Mandanten, wenn es sich um die Rechnung an die Gegenseite handelt, ist nicht erforderlich. Dies würde auch wenig helfen, da der überwiegende Teil der Mandanten ohnehin sich in der Gebührenordnung nicht auskennt.
Zur Frage, oder zur Behauptung, der Anwalt habe was falsch gemacht, muss sich derjenige, der sich geschädigt fühlt notfalls an die zuständige Anwaltskanmer wenden. Oftmals ist es auch so, dass ein Mandant vermeintlich einen Fehler zu erkennen glaubt, jedoch aus der Rechtslage heraus ein Anwalt den Fall überhaupt nicht auf andere Art lösen kann.
Soweit ein Anwalt Termine verschlampt und daraus ein Schaden entsteht dürfte die Sachlage klar sein. Geht es aber um Beweismittel oder gar um Rechtsfragen, muss sich der Beschwerdeführer einfach auch darüber klar werden, dass nicht alles, was Mandanten für richtig und zu tun halten, rechtlich erlaubt ist.
Lege die Beschwerde der Anwaltskammer vor und die Beweise, die Dich darin überzeugen, dass es Fehler gegeben haben soll. Eine Diskussion über die Art der Fehler wirst Du hier im Brett nicht führen können, weil niemand die Hintergründe, die Rechtsgründe, die Sach- und Aktenlage kennt. Vor allem weiss niemand, was durch ein Gespräch zur Aktenlage wurde.
Gruss Günter
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