Blumenschmick bei einer Hochzeit durch zwei

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 2004

Hallo,

angenommen zwei Paare hätten sich am gleichen Tag kirchlich Trauen wollen und hätten mündlich vereinbart, das der Blumenschmuck für die Kirche durch zwei geteilt werden sollte.
Nach der Trauung würde das Paar das alles organisiert hätte die Rechnung bezahlen und nun die Hälfte wie vereinbart vom zweiten Paar verlangen wollen.
Das zweite Paar würde sich jetzt aber nach Recherchen weigern den Betrag zu zahlen, da Derer Meinung der Betrag zu hoch wäre.
Wie wäre jetzt der Rechtsstand? Könnte das organisierende Paar auf die Hälfte bestehen? Da Deren Meinung ein mündlicher Vertrag zu Stande gekommen ist und das andere Paar sich vorher erkundigen müsste und mitteilen könnte, was Sie bereit wären zu zahlen.

Gruß

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Blumenschmick bei einer Hochzeit durch zwei

    Der Vertrag ist geschlossen und gilt.

    Levay

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