Bayerisches Mediengesetz
Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 2004
Hallo,
es hat jemand in Bayern Kabelfernsehen und bezahlt die Gebühren dafür über die Telekom. Jetzt kommt Bescheid der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (mit der kein Vertrag gemacht wurde) und verlangt "Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz". Nachdem nicht bezahlt wurde, drohen die jetzt mit Zwangsvollstreckung. Ist das überhaupt i.O., dass die etwas verlangen dürfen?
Danke für alle Anworten
LG
lala
