Bayerisches Mediengesetz

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 2004

Hallo,

es hat jemand in Bayern Kabelfernsehen und bezahlt die Gebühren dafür über die Telekom. Jetzt kommt Bescheid der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (mit der kein Vertrag gemacht wurde) und verlangt "Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz". Nachdem nicht bezahlt wurde, drohen die jetzt mit Zwangsvollstreckung. Ist das überhaupt i.O., dass die etwas verlangen dürfen?
Danke für alle Anworten
LG
lala

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Bayerisches Mediengesetz

    Hallo,
    was sagt denn das Bayerische Mediengesetz dazu?

    Gruß
    HaWeThie

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bayerisches Mediengesetz

    Hi,
    Diese völlig unverständliche Gebühr ist tatsächlich Rechtens. Unverständlich deshalb, weil ja dafür bezahlt werden muss, daß man z. B. statt des RTL-Programmes mal ne Stunde einen regionalen Sender empfängt.
    Seit diesem Jahr wird die Gebühr bei uns aber direkt von Kabel Bayern eingezogen, so daß es nicht weiter auffällt.
    Kabel Bayern ist doch aber ne Tochter von Kabel Deutschland und diese wiederum irgendwie ein Abkömmling der Telekom... Ich bin mir daher nicht sicher, ob Du die Kabel-Gebühr nun bei Kabel Bayern (inclusive BLM-Abzocke) oder doch bei der Telekom bezahlst. Dann könnte es tatsächlich so sein, daß ne extra Rechnung kommt.
    Also nochmal: Bei der Rechnung von Kabel Bayern ist seit Januar extra ne Position BLM oder BayMS aufgeführt.
    Gruß Jack

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!