Frist für Anzeigeerstattung?

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 2004

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, jemand hat sein Kind 15-jähriges Kind mit einer um Jugendarbeit befassten Organisation auf eine Wochenendfahrt gegeben.

Weiterhin angenommen, das Alkohol auch gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern mit wissen der Betreuer diesem Kind zugänglich gemacht wurde und es daraus zu einem Unfall kam, der längere ärztliche Behandlung nach sich zog.

Die Eltern haben mit den Vorgesetzten der Betreuer gesprochen und es wurde ihnen zugesagt, dem Vorfall nachzugehen. Über das Ergebnis der Nachforschungen sollten die Eltern schriftlichen Bescheid erhalten, was aber in der von den o.g. Vorgesetzten gesetzten Frist nicht geschehen ist.

Gibt es eine Frist, die die Eltern einhalten müssen, wenn sie nun doch Anzeige erstatten wollen, da sie die Vermutung haben, der Vorfall solle vertuscht werden?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frist für Anzeigeerstattung?

    1. Es hat einen gütlichen Versuch gegeben.
    Die Reaktionszeit wurde überschritten,
    womit zu vermuten ist, dass verzögert
    werden soll.

    2. Rohr frei und Feuer !


    3. Es gibt gesetzliche Verjährungsfristen auch
    im Strafrecht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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