angenommen eine Frau würde Euch anrufen und sich als Schwester einer langjährigen Kundin ausgeben. Stellt Euch weiter vor, sie meint, ihre Schester / Eure Kundin sei in ein Heim gekommen, habe nun kein Geld mehr für weitere Bestellungen und Ihr möget davon ablassen. Dann folgen Verbote und die Androhung vom Vormundschaftsgericht Ärger zu bekommen. Nun, wer würde hier nicht etwas erstaunt reagieren? Ich denke mir, daß wenn jemand ins Heim kommt und über sein Geld nicht mehr verfügen darf, kann, so hat dies doch in der Regel eine Entmündigung zur Folge, oder? Ist es denn legitim, wenn ein angebliches Familienmitglied anruft und sagt, man dürfe Bestellungen nicht mehr ausführen, sich selbst als Pflegerin der Schwester bezeichnet, doch eine Entmündigung sei nicht so einfach, und die Schwester habe kein Einsehen. Daher müsse sie nun all die Leute anrufeben bei denen sie immer was bestelle.
Klar, wenn jemand kein Geld mehr ausgeben darf und sich dessen nicht bewußt ist, so verzichtet man doch auch auf derartige Aufträge. Doch wenn dann gleich mit Vormundschaftsgericht gedroht wird bzw. ihre Angaben gar nicht belegen will, nur Androhungen ausstößt… nun, das kommt halt dann nicht förderlich an. Was meint Ihr?
So was machen wir am laufendem Meter.
Allerdings schriftlich, Kurzform.
In Fotokopie anbei : Bestallungsurkunde
und fertig.
Alles andere ist Verarschung.
Gerade heute selbstwieder so einen Anruf gehabt.
Ä wie Ätzend. Anrufer kurz zusammen
gefaltet und aufgelegt.
Wat wollen diese vollmachtslosen Vertreter,
etwa gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen ???
wenn jemand in ein Alten-/Pflegeheim kommt, muss er nicht unbedingt unter Betreuung gestellt werden (Entmündigung gibt es nicht mehr). Aber jemand, der im Heim ist, hat monatlich 88,80 bis maximal 133,20 EUR (in NRW) an Taschengeld zur Verfügung. Es sei denn, er ist so reich, dass er das Heim selbst bezahlt und dann noch mehr als diesen Betrag an Taschengeld übrig hat. Somit kann ich verstehen, wenn die Schwester, die nicht unbedingt Betreuerin sein muss, dich bittet, keine Waren mehr zu schicken, da kein Geld mehr da ist, es zu bezahlen. Die Art, wie das geschah, war vielleicht nicht ganz angemessen.
die Sache hat zwei Seiten. Einerseits ist klar, dass die Guteste rechtlich nichts machen kann, solange sie nicht als Betreuerin für Vermögensangelegenheiten bestellt ist, und selbst dann müsste man sogar noch nach einem Einwilligungsvorbehalt fragen.
Auf der anderen Seite sieht es aber doch so aus, dass die Guteste intime Kenntnisse der finanziellen Situation der Betroffenen hat und weiß, dass die in Kürze nicht mehr in der Lage sein wird, die getätigten Bestellungen auch zu bezahlen. Dann wäre es doch nur in deinem Interesse, von nun an vorsichtig zu sein, und ggf. Vorkasse zu verlangen.
Gruß vom Wiz
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zunächst möchte ich natürlich niemanden Geld aus dem Kreuz leiern der keines hat bzw. es sich nicht leisten kann. Nun, die Frau bestellte alle paar Monate bei mir was und ich arbeite ohnedies nur gegen Vorkasse. Ergo, ich habe hier eher das Problem, daß wenn sie bestellt und das Geld überweist, es dann gegebenenfalls wieder zurück überwiesen werden soll bzw. muß.
Zunächst kann sich ja jeder hier als Schwester von wem auch immer ausgeben. Und wenn sie meint, sie muß da x-mal am Tag bei mir anrufen und will mir nun noch einen Brief schicken, aber sie hat es nicht nötig zu belegen, daß sie tatsächlich die Betreuerin der Schwester ist, obwohl ich gar nicht danach fragte… Sicherlich, wer verliert schon ungern Kunden. Doch ich fragte mich eben auch, vielleicht kann die ins Heim gekommene Frau ja weniger nun einkaufen, doch ob sie wirklich gar kein Geld mehr zur Verfügung hat? Ich weiß es nicht. Doch dadurch daß diese Frau dann meinte, sie habe mich angerufen, mir auf’s Band gesprochen und habe nun das Gespräch bzw. würde mir noch schriftlich dasselbe mitteilen. Und wenn dem auch alles so sein mag, wieso muß sie dann gleich drohen, daß sie dann was gegen mich in der Hand hätte, und daß ich großen gerichtlichen Ärger bekäme, würde ich nochmals Aufträge ausführen… Als ich meinte, das liefe eh nur gegen Vorauskasse, sagte sie, sie würde ja versuchen das Online-Banking der Schwester zu kündigen, doch das sei nicht so einfach… Hmmm… Wie gesagt, ich weiß nicht, was dahinter steckt. Ist die betreuende Schwester nur zu geizig mit den finanziellen Mitteln der ins Heim gekommenen Frau oder hat diese tatsächlich nicht mehr das Geld? Doch die Frage ist, wieso sämtliche Quellen unterbinden bei denen sie was bestellt, anstatt bei der Frau selbst einen Riegel vorschieben? Denn wenn sie bei mir nicht bestellt, bestellt sie halt dasselbe anderweitig, denke ich mir? Eigenartig finde ich die Sache schon.
mir kommt die ganze Sache sehr fadenscheinig vor. Solange die Anruferin keinen Betreuerausweis vorlegen kann, hat sie nichts über die andere Frau zu bestimmen.
Der erste Gedanke, der mir bei der Geschichte kam, war dass hier jemand eine ganz nette Intrige am laufen hat und versucht, die angeblich ins Heim gekommene „Schwester“ zu linken/ärgern/wie-auch-immer. Hast du die Telefonnummer deiner Kundin? Ich glaub, ich würde die Frau mal anrufen. Vielleicht ist die gar nicht im Heim, sondern zu Hause und bei Sinnen und wundert sich einfach nur noch, warum sie von niemandem mehr beliefert wird.
Ggf. bringt eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht (dort: Vormundschaftsgericht) Klarheit. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass du bei berechtigtem Interesse Auskunft bekommst, ob für Frau XY ein Betreuer bestellt ist und wer das ist.
Wenn sie dich noch mal anruft, dann biete ihr selbst Ärger mit dem Gericht an, weil sie eine Person rechtlich vertritt ohne dafür autorisiert zu sein. Ist nämlich mW (bin aber juristischer Laie) nicht gestattet. Wer so sehr sämtliche Begriffe durcheinanderwürfelt wie die Anruferin ist wahrscheinlich nicht der vom Gericht bestellte Betreuer.
Btw: Ich war selbst Betreuerin meines Vaters und habe die Erfahrung gemacht, dass die Leute vom Vormundschaftsgericht sehr nett sind.
Dann folgen Verbote und die Androhung vom
Vormundschaftsgericht Ärger zu bekommen.
… wieso muß sie dann gleich drohen, daß sie dann
was gegen mich in der Hand hätte, und daß ich
großen gerichtlichen Ärger bekäme, würde ich
nochmals Aufträge ausführen…
Ich frage mich, wieso Du vom Vormundschafts- oder irgendeinem anderen Gericht Ärger bekommen sollst, wenn Du weitere Aufträge ausführst.
Bisher hat sich die Person doch nicht als bevollmächtigt ausgewiesen, also sind alle Erklärungen Dir gegenüber im Bezug auf die Kundin belanglos.
Es stellt sich für mich sogar die Frage, ob die ganzen Drohungen nicht eine versuchte Nötigung darstellen bzw., wenn Du Dich tatsächlich davon abhalten lässt, weitere Aufträge auszufrühren, eine vollendete.
Ich würde erst einmal sicherstellen, dass ich genau weiß, mit wem ich es da eigentlich zu tun habe (mindestens mal eine Rückrufnummer geben lassen und ausprobieren) und dann würde ich die Person auffordern, sich unverzüglich ausreichend zu legitimieren (eine Vollmacht bzw. Bestallungsurkunde vorzulegen) oder Dich künftig in Ruhe zu lassen.