Bestimmen über andere Person
Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 2004
Hi,
angenommen eine Frau würde Euch anrufen und sich als Schwester einer langjährigen Kundin ausgeben. Stellt Euch weiter vor, sie meint, ihre Schester / Eure Kundin sei in ein Heim gekommen, habe nun kein Geld mehr für weitere Bestellungen und Ihr möget davon ablassen. Dann folgen Verbote und die Androhung vom Vormundschaftsgericht Ärger zu bekommen. Nun, wer würde hier nicht etwas erstaunt reagieren? Ich denke mir, daß wenn jemand ins Heim kommt und über sein Geld nicht mehr verfügen darf, kann, so hat dies doch in der Regel eine Entmündigung zur Folge, oder? Ist es denn legitim, wenn ein angebliches Familienmitglied anruft und sagt, man dürfe Bestellungen nicht mehr ausführen, sich selbst als Pflegerin der Schwester bezeichnet, doch eine Entmündigung sei nicht so einfach, und die Schwester habe kein Einsehen. Daher müsse sie nun all die Leute anrufeben bei denen sie immer was bestelle.
Klar, wenn jemand kein Geld mehr ausgeben darf und sich dessen nicht bewußt ist, so verzichtet man doch auch auf derartige Aufträge. Doch wenn dann gleich mit Vormundschaftsgericht gedroht wird bzw. ihre Angaben gar nicht belegen will, nur Androhungen ausstößt... nun, das kommt halt dann nicht förderlich an. Was meint Ihr?
Ciao,
Romana
