Gewerbeabmeldung - Gewährleistung

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Okt 2004

Hallo alle zusammen

Mal angenommen eine Firma meldet Ihr Gewerbe ab, nicht unbedingt aus Konkursgürnden, sondern einfach weil es sich nicht mehr lohnt.

Wie ist das jetzt mit der Gewährleistung?

Was ist mit einem Produkt was dort gekauft wurde, wenn es defekt ist?
Geht das dann immernoch über den ehemaligen Inhaber der Firma, oder nur noch über den Hersteller?

Vielen Dank schonmal

Soera

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewerbeabmeldung - Gewährleistung

    Wenn Du eine GmbH hattest, haben deine EX-Kundebn Pech -

    sonst musst Du gerade stehen auch wenn Du das Gewerbe abgemeldet hast.
    GBR OHG oder Einzelkämfer = Kopf und Kragenhafter
    Sonst würden 30TageFirmen aus dem Boden sprießem.
    Jakob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Unsinn

      Wenn Du eine GmbH hattest, haben deine EX-Kundebn Pech -

      Ist natürlich Unsinn.

      Man kann eine GmbH nicht einfach abmelden und sich damit aus der Affäre ziehen. Schon gar nicht dadurch, dass man einfach das Gewerbe abmeldet (GmbH bleibt trotzdem bestehen).

      Gruß

      Matthias

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