Hallo alle zusammen
Mal angenommen eine Firma meldet Ihr Gewerbe ab, nicht unbedingt aus Konkursgürnden, sondern einfach weil es sich nicht mehr lohnt.
Wie ist das jetzt mit der Gewährleistung?
Was ist mit einem Produkt was dort gekauft wurde, wenn es defekt ist?
Geht das dann immernoch über den ehemaligen Inhaber der Firma, oder nur noch über den Hersteller?
Vielen Dank schonmal
Soera
Wenn Du eine GmbH hattest, haben deine EX-Kundebn Pech -
sonst musst Du gerade stehen auch wenn Du das Gewerbe abgemeldet hast.
GBR OHG oder Einzelkämfer = Kopf und Kragenhafter
Sonst würden 30TageFirmen aus dem Boden sprießem.
Jakob
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Unsinn
Wenn Du eine GmbH hattest, haben deine EX-Kundebn Pech -
Ist natürlich Unsinn.
Man kann eine GmbH nicht einfach abmelden und sich damit aus der Affäre ziehen. Schon gar nicht dadurch, dass man einfach das Gewerbe abmeldet (GmbH bleibt trotzdem bestehen).
Gruß
Matthias