Gewerbeabmeldung - Gewährleistung
Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Okt 2004
Hallo alle zusammen
Mal angenommen eine Firma meldet Ihr Gewerbe ab, nicht unbedingt aus Konkursgürnden, sondern einfach weil es sich nicht mehr lohnt.
Wie ist das jetzt mit der Gewährleistung?
Was ist mit einem Produkt was dort gekauft wurde, wenn es defekt ist?
Geht das dann immernoch über den ehemaligen Inhaber der Firma, oder nur noch über den Hersteller?
Vielen Dank schonmal
Soera
