Mitglieder-Haftung bei Vereinspleite

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Okt 2004

Hallo,

für den Fall, dass ein Verein (eingetragener, "e.V.") pleite macht, sich verschuldet, z.B. durch große Bauvorhaben o.ä.: Wer ist im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder gar Auflösung des Vereins haftbar? Wer kann zu Zahlungen heran gezogen werden? Die jeweiligen Mitglieder?

Danke, Stucki

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mitglieder-Haftung bei Vereinspleite

    Hallo,

    für den Fall, dass ein Verein (eingetragener, "e.V.") pleite
    macht, sich verschuldet, z.B. durch große Bauvorhaben o.ä.:
    Wer ist im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder gar Auflösung
    des Vereins haftbar? Wer kann zu Zahlungen heran gezogen
    werden? Die jeweiligen Mitglieder?
    Na klar!

    Jakob
    Danke, Stucki

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mitglieder-Haftung bei Vereinspleite

    Hi
    was Jakob schreibt, ist Unsinn.
    Ein e.V. haftet nur mit seinem Vermögen - die einzelnen Mitglieder haben damit nichts zu tun.
    Ver Vorstand haftet dann persönlich, wenn ihm ein grobes Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

    Gruß
    HaWeThie

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