Hallo,
für den Fall, dass ein Verein (eingetragener, „e.V.“) pleite macht, sich verschuldet, z.B. durch große Bauvorhaben o.ä.: Wer ist im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder gar Auflösung des Vereins haftbar? Wer kann zu Zahlungen heran gezogen werden? Die jeweiligen Mitglieder?
Danke, Stucki