Mitglieder-Haftung bei Vereinspleite

Hallo,

für den Fall, dass ein Verein (eingetragener, „e.V.“) pleite macht, sich verschuldet, z.B. durch große Bauvorhaben o.ä.: Wer ist im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder gar Auflösung des Vereins haftbar? Wer kann zu Zahlungen heran gezogen werden? Die jeweiligen Mitglieder?

Danke, Stucki

Hallo,

für den Fall, dass ein Verein (eingetragener, „e.V.“) pleite
macht, sich verschuldet, z.B. durch große Bauvorhaben o.ä.:
Wer ist im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder gar Auflösung
des Vereins haftbar? Wer kann zu Zahlungen heran gezogen
werden? Die jeweiligen Mitglieder?

Na klar!

Jakob

Danke, Stucki

Hi
was Jakob schreibt, ist Unsinn.
Ein e.V. haftet nur mit seinem Vermögen - die einzelnen Mitglieder haben damit nichts zu tun.
Ver Vorstand haftet dann persönlich, wenn ihm ein grobes Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Gruß
HaWeThie