Wiederheirat: Namensänderung für Mutter und Sohn

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Okt 2004

Aurora wird in einer Woche wiederheiraten. Sie werden den Namen des Mannes annehmen.
Auroras Sohn (12J.), er trägt z.Z. ihren Mädchennamen, aus erster Ehe möchte auch den neuen Familiennamen tragen.
Aurora hat die elterliche Sorge für ihren Sohn. Er möchte sich am liebsten von Auroras Mann adoptieren lassen.
Der Ex von Aurora, würde dem nicht zustimmen.
Sohnemann hat z.Z. keinen Umgang mit seinem Vater. Er klagt gerade wieder dagegen.
Wie ist die rechtliche Lage.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Wiederheirat: Namensänderung für Mutter und So

    Hallo,

    Aurora kann den Namen ihres (zweiten) Ehemannes ohne weiteres als Ehenamen annehmen. Dem Namenswechsel des Sohnes muß der leibliche Vater zustimmen.
    Ob der Sohn mit seinem Vater Umgang hat oder nicht, hat mit der Einbenennung nichts zu tun. Auch einer Adoption muß der leibliche Vater zustimmen, egal ob Umgang besteht oder nicht.

    Soweit die rechtliche Lage. Wie die ganze Geschichte moralisch zu werten ist, steht ja nicht zur Debatte.

    Sams

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wiederheirat: Namensänderung für Mutter und

      Hallo Sams,
      gilt das auch, wenn Aurora die alleinige elterliche Sorge hat?
      frajo

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wiederheirat: Namensänderung für Mutter und

        Hallo Frajo,

        soweit ich weiß ja - aber da möchte ich mich nicht endgültig festlegen, weil es u.U. eine Einzelfallentscheidung sein kann. Dazu sollte Aurora einen Fachanwalt für Familienrecht befragen.

        Meines Wissens nach hat das Namensrecht nichts mit dem (alleinigen) Sorgerecht zu tun.

        Gruß vom
        Sams

        P.S. Aus reiner Neugierde: warum hat der Sohn keinen Kontakt zum Vater, wer klagt dagegen (Sohn oder Vater) und warum möchte Sohn adoptiert werden?

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