Kopierkarten werden nicht ausbezahlt
Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Okt 2004
Hallo,
vielleicht hat jemand von Euch den Fall an der Universität Köln
bemerkt: die Kopierer in der Uni mitsamt der Kopierkarten wurden von
einer Kölner Firma angeboten. Die Kopierkarten waren nur mit einem
geringen Pfand belegt, auf sie konnten aber hohe Guthaben eingezahlt
werden, von denen dann jede Kopie abgezogen wurde. Nun - nach dem
Ende des Vertrages - hat die Firma lediglich einen einzigen Tag als
Rückgabezeitraum für etwa 30.000 sich im Umlauf befindende
Kopierkarten angeboten. Da konnten natürlich unzählige Karten
schlicht aus Zeitgründen nicht zurückgegeben werden.
Die Firma weigert sich nun nach diesem Termin, Karten weiterhin
zurückzunehmen - mit dem Hinweis darauf, daß es einen Termin gegeben
habe und wer den verpasst, hat Pech gehabt und nun keinen Anspruch
mehr.
Nach "Rechtsauffassung der Universität zu Köln" lässt sich dieser
Anspruch allerdings "nicht auf den einen bisher benannten
Auszahlungstermin beschränken", und "jeder Eigentümer einer
Wertkarte" habe "einen eigenen Rechtsanspruch auf Auszahlung von
Pfand und Guthaben, der den gesetzlichen Verjährungsfristen
unterliegt".
Das würde mich jetzt interessieren: gibt es diesen Anspruch
tatsächlich? Oder liegt die Firma mit ihrer Weigerung richtig?
Welcher Paragraph solle denn die Studenten dazu berechtigen, ihr Geld
weiterhin einzufordern?
Grüße, Joachim
P.S.: nähere Informationen, falls benötigt, liefert etwa Koeln.de -
http://www.koeln.de/cms/artikel.php/1/19539/artikel....
oder auch die Taz unter
http://www.taz.de/pt/2004/10/01/a0041.nf/text
