Adreßweitergabe & Datenschutzgesetz...

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Okt 2004

Hi zusammen,
angenommen, eine Person ist gerade umgezogen und achtet sehr darauf, wem sie ihre Adresse mitteilt oder nicht (also Unternehmen und so)... und weiter angenommen, diese Person kriegt seit einiger Zeit Kataloge von Versandhäusern etc., die ihre Adresse von einem Adreßbroker haben - kann die Person die Versandhäuser "zwingen", ihr zu sagen, von welchem Adreßbroker die Daten stammen? Kann sie ferner den Broker (so sie ihn dann kennt) "zwingen", ihr zu sagen, von wem er genau die Adresse hat?
Die Person kennt sich mit dem Datenschutzgesetz nicht genau aus, meint aber mal gehört zu haben, daß die entsprechenden Unternehmen zur Herausgabe ihrer Quellen verpflichtet sind.

Vielen Dank für Hinweise,
Julia

PS: Von der Robinson-Liste hat die Person schon gehört und es würde sie interessieren, ob man dann wirklich keine Werbung mehr kriegt!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Adreßweitergabe & Datenschutzgesetz...

    Hi,
    ob die Unternehmen verpflichtet sind, die Herkunft der Adresse bekannt zu geben, dazu kann ich nix sagen.

    Aber da die Person so sehr darauf achtet wem sie die Adresse bekannt gibt, hat die Person denn auch beim ummelden eine Übermittlungssperre beantragt. Es ist möglich eine Übermittlungssperre einzurichten, worin man der Weitergabe der Adresse widerspricht für:
    Alters/Ehejubiläum, Parteien, Adressbücher, Internetauskunft über Einwohneramt, Religionsgemeinschaften.

    Hat sich die Person ins Telefonbuch mit Adresse eintragen lassen oder nicht.

    Ist die Person viel im Internet (Bestellungen, etc.).

    Ob die Robinsonliste viel bringt, kann ich auch nicht sagen; und vor allem wenn man o.g. Sachen auch nicht beachtet, dann bringt die Liste eh nix (find ich).

    Gruß
    Sid

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Adreßweitergabe & Datenschutzgesetz...

      Hey Sid, ob die Unternehmen verpflichtet sind, die Herkunft der Adresse
      bekannt zu geben, dazu kann ich nix sagen.
      schade, wäre interessant gewesen :-) Aber da die Person so sehr darauf achtet wem sie die Adresse
      bekannt gibt, hat die Person denn auch beim ummelden eine
      Übermittlungssperre beantragt. Es ist möglich eine
      Übermittlungssperre einzurichten, worin man der Weitergabe der
      Adresse widerspricht für: Alters/Ehejubiläum, Parteien, Adressbücher, Internetauskunft über Einwohneramt, Religionsgemeinschaften.
      Ehrlich gesagt, das wußte ich gar nicht... ich schätze, das hat sie tatsächlich nicht gemacht. Wegen dem Kirchenblättchen wäre es ihr auch egal, aber andere Sachen... wobei sie nicht glaubt, daß daher was kommt. Hat sich die Person ins Telefonbuch mit Adresse eintragen
      lassen oder nicht.
      Klares Nein! Ist die Person viel im Internet (Bestellungen, etc.).
      Das schon, aber liest sich die Datenschutzbestimmungen immer gut durch.

      Danke für Deine Antwort, waren einige interessante Denkanstöße dabei!

      MfG
      Julia

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