Adreßweitergabe & Datenschutzgesetz...
Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Okt 2004
Hi zusammen,
angenommen, eine Person ist gerade umgezogen und achtet sehr darauf, wem sie ihre Adresse mitteilt oder nicht (also Unternehmen und so)... und weiter angenommen, diese Person kriegt seit einiger Zeit Kataloge von Versandhäusern etc., die ihre Adresse von einem Adreßbroker haben - kann die Person die Versandhäuser "zwingen", ihr zu sagen, von welchem Adreßbroker die Daten stammen? Kann sie ferner den Broker (so sie ihn dann kennt) "zwingen", ihr zu sagen, von wem er genau die Adresse hat?
Die Person kennt sich mit dem Datenschutzgesetz nicht genau aus, meint aber mal gehört zu haben, daß die entsprechenden Unternehmen zur Herausgabe ihrer Quellen verpflichtet sind.
Vielen Dank für Hinweise,
Julia
PS: Von der Robinson-Liste hat die Person schon gehört und es würde sie interessieren, ob man dann wirklich keine Werbung mehr kriegt!
