Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Okt 2004

Hallo,

angenommen, ein RA hat seit Anfang Juli alle Unterlagen, um eine Klage einzureichen. Es geht um rund 20.000 EU, Schadensersatzsache, nicht kompliziert. Erst hat er keine Zeit, dann geht er in Urlaub. Damit die Sache nicht verjährt, reicht er einen Mahnbescheid ab. Als dem erwartungsgemäß widersprochen wird, fährt er wieder in Urlaub. Jetzt ist er schon seit 2 Wochen wieder da, aber es ist immer noch nichts passiert.

Wenn man ihm das Mandat entzieht und die Sache anderweitig vergibt: Kann er dann Geld nehmen? Ein Gespräch hat stattgefunden, allerdings nützt dem Betroffenen das nichts, denn das muss er mit dem neuen RA ja noch einmal führen.

Gruß
Peter

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

    Hallo Peter,

    mit diesem Anwalt wirst du sicher nicht glücklich, du solltest wechseln, bevor weitere Kosten auf dich zukommen. Die Gebühren für das Einreichen des Mahnbescheides sind leider schon "verdient", denn der Anwalt wird nicht für das Ergebnis, sondern für die "Leistung" bezahlt.

    Kündige das Mandat und such dir einen engagierten Anwalt.

    Gruss
    BM

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

      Hallo, Die Gebühren für das Einreichen des Mahnbescheides sind leider schon "verdient",
      denn der Anwalt wird nicht für das Ergebnis, sondern für die "Leistung" bezahlt.

      Kündige das Mandat und such dir einen engagierten Anwalt.
      Das will ich ja! :-) :-(

      Dei Mahnbescheidgebühren halten sich ja in Grenzen. Aber kann er mir für das Einführungsgespräch auch schon Geld abverlaangen?

      Gruß
      Peter

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

        Hallo Peter,

        mit der Entgegennahme der Unterlagen und mit dem Einreichen des Mahnbescheides hat er bereits die Gebühr verdient. Dennoch denke ich, dass du das Mandat entziehen solltest. Wenn er bereits zu Beginn in dem Ausmass schlampt, dann wird er sicher auch im gerichtlichen Verfahren nicht schneller oder sorgfältiger. Wenn er das Mandat behält, fallen im gerichtlichen Verfahren zusätzliche Gebühren an, die du besser an einen guten Anwalt zahlen solltest.

        Bezüglich der Gebühren würde ich auf eine einvernehmliche Einigung mit dem Kollegen drängen. Möglicherweise ist es ihm lieber, das Mandat gegen einen Bruchteil der Gebühren entzogen zu bekommen (man könnte sich beispielsweise auf die Zahlung einer Beratungsgebühr einigen), als ein gerichtliches Verfahren und ein Beschwerdeverfahren bei der Rechtsanwaltskammer.

        Viele Grüsse
        BM



        • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Frage an bitter moon

          Hallo BM,
          also erklärst Du mir das bitte auch Kollegin? Ich stehe hier auf der Leitung.
          Einigung auf Zahlung einer Beratungsgebühr? Wie meinst Du das? Du kannst mir auch direkt mailen, wenn das zum Fall nichts bringt und off topic wird.
          Barbara
          Bezüglich der Gebühren würde ich auf eine einvernehmliche
          Einigung mit dem Kollegen drängen. Möglicherweise ist es ihm
          lieber, das Mandat gegen einen Bruchteil der Gebühren entzogen
          zu bekommen (man könnte sich beispielsweise auf die Zahlung
          einer Beratungsgebühr einigen), als ein gerichtliches
          Verfahren und ein Beschwerdeverfahren bei der
          Rechtsanwaltskammer.

  2. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

    [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

      Hallo,

      mit Mahnverfahren kennst du dich aber wenig aus. Kein Gericht "meldet" sich. Wenn wir keine Klage einreichen, passiert gar nichts.

      Gruß
      Peter

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

        [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^4: Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

          hallo worldwidefab,

          und wieder merkt der geübte leser, dass die kenntnisse des herrn rechtsanwalts nicht ausreichend sind:

          selbst wenn der antragsteller die durchführung des streitigen verfahrens ankreuzt, meldet sich das gericht nicht, auch ist mit diesem kreuz die "klage" nicht "eingereicht".

          auch dein terminus von der "klagebegründung" treibt jedem richter tränen in die augen, es heisst korrekt "anspruchsbegründung".

          herzlichen gruss
          leopold, der ebenfalls die lektüre der einschlägigen werke empfiehlt

          • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
            Re^5: Rechtsanwalt tut nichts - Mandatsentzug?

            Hallo!

            Vielleicht schreibst du mal konkret: was passiert denn eigentlich, wenn man die Durchführung des streitigen Verfahrens gleich beantragt? auch ist
            mit diesem kreuz die "klage" nicht "eingereicht".
            Was ist denn dann? auch dein terminus von der "klagebegründung" treibt jedem
            richter tränen in die augen, es heisst korrekt
            "anspruchsbegründung".
            Was ist der Unterschied?

            Wenn du schon groß schreibst, dann schreib nicht irgendeinen allgemeinen blablabla, sondern konkret was wann wie passiert, wenn du schon sagst, dass du das so gut weißt. Mich interessiert es auch, weil ich weiß es nicht.

            Gruß
            Tom



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