Re: Vertrag zwischen welchen Personen
Hallo!
Jetzt interessiert es mich aber doch mal:
Wer schließt denn nun mit wem einen Vertrag bei der
Behandlung?
Auf der einen Seite steht wohl eindeutig der Patient. Auf der
anderen erst einmal der Arzt. Soweit so klar. Allerdings ist
da ja auch irgendwo noch die Krankenkasse mit drin, denn diese
funktioniert ja eben nicht wie eine "normale" Versicherung.
Also ich kann nur sagen, wie das in Österreich funktioniert und wir haben ein etwas anderes Sozialversicherungssystem. Dieses eine Thema ist aber vielleicht übertragbar, soweit es sich in Deutschland auf die gesetzliche KV bezieht (bei uns gibt es im Unterschied zu Deutschland keine Opting Out Möglichkeit in die private Krankenversicherung).
Zwischen dem Arzt und dem Patienten gibt es einen ganz normalen zivilrechtlichen Vertrag. Das ist entgegen einem weitverbreiteten Irrtum kein Werkvertrag, sondern ein freier Dienstvertrag (und zwar im ursprünglichen und eigentlichen Sinne - ohne Scheinselbstständigkeit etc), weil der Arzt eine Behandlung schuldet, nicht jedoch einen Behandlungserfolg.
Zwischen dem Arzt und der Krankenkasse gibt es ebenfalls einen Vertrag, wobei es sich hiebei nicht um einen privatrechtlichen, sondern, da das Sozialversicherungsrecht öffentliches Recht ist, um einen öffentlich rechtlichen Vertrag.
Ein weiteres öffentlich rechtliches Verhältnis gibt es zwischen dem Versicherten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Verhältnis hat der Versicherte Ansprüche auf Sach- und Geldleistungen gegen seine Versicherung. Anspruch auf Sachleistung bedeutet vereinfacht, dass der Versicherte gegen die Versicherung den Anspruch hat, bei einem Arzt, der einen Vertrag mit der Versicherung hat, kostenlos (bzw. im Rahmen des Anspruches auf Sachleistung) behandelt zu werden. Der Arzt ist aus seinem Verhältnis mit der Versicherung heraus verpflichtet, diese Leistung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erbringen.
Gruß
Tom