Vertrag
(Autor: Ρ е g a ѕ u ѕ, Frage gestellt am Sa, 9. Okt 2004)
Angenommen jemand hat einen Vertraf bekommen den er zwar unterschrieben hat aber bisher nicht abgegeben.Er arbeitet seit einer Woche dort.Kündigungsfrist beträgt ein Tag.
Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein zu halten?
Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein zu halten?
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Re: Wer, wie , was?
(Autor: N і с k Η a u ѕ е r, Antwort nach 23 h, 44 Min)
Hi,
nimm mal schön das Fingerchen aus der Nase und sage schön "Grüß Gott"
Was ist denn das für ein Vertrag der eine Kündigungsfrist von einem Tag vorsieht.
So sieht es aus und das gilt auch für mündliche Verträge:
"Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) beträgt seit Oktober 1993 für Arbeiter und Angestellte einheitlich 2 Wochen in der Probezeit, danach 4 Wochen
alles Andere ist unwirksam.
nicki
nimm mal schön das Fingerchen aus der Nase und sage schön "Grüß Gott"
Was ist denn das für ein Vertrag der eine Kündigungsfrist von einem Tag vorsieht.
So sieht es aus und das gilt auch für mündliche Verträge:
"Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) beträgt seit Oktober 1993 für Arbeiter und Angestellte einheitlich 2 Wochen in der Probezeit, danach 4 Wochen
alles Andere ist unwirksam.
nicki
Angenommen jemand hat einen Vertraf bekommen den er zwar
unterschrieben hat aber bisher nicht abgegeben.Er arbeitet
seit einer Woche dort.Kündigungsfrist beträgt ein Tag.
Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein
zu halten?
unterschrieben hat aber bisher nicht abgegeben.Er arbeitet
seit einer Woche dort.Kündigungsfrist beträgt ein Tag.
Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein
zu halten?
Re^2: Wer, wie , was?
(Autor: L е o L o, Antwort nach 1 Tag, 8 h, 29 Min)
Hallo
Die gesetzlichen Mindestküfristen gemäß §622 BGB können
=> einzelvertraglich länger wirksam vereinbart
und
=> tarifvertraglich kürzer und länger wirksam vereinbart
sein
Gruß,
LeoLo
"Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) beträgt seit
Oktober 1993 für Arbeiter und Angestellte einheitlich 2 Wochen
in der Probezeit, danach 4 Wochen
alles Andere ist unwirksam.
Tut mir leid, aber das ist absoluter BLÖDSINN!Oktober 1993 für Arbeiter und Angestellte einheitlich 2 Wochen
in der Probezeit, danach 4 Wochen
alles Andere ist unwirksam.
Die gesetzlichen Mindestküfristen gemäß §622 BGB können
=> einzelvertraglich länger wirksam vereinbart
und
=> tarifvertraglich kürzer und länger wirksam vereinbart
sein
Gruß,
LeoLo
Re^3: O, no
(Autor: Ν і с k Н a u s е r, Antwort nach 3 Tagen, 4 h, 13 Min)
Hi,
Länger ja, kürzer nein denn es gilt immer das Günstigkeitsprinzip.
Der Tarifvertrag darf nicht schlechter sein als die gesetzliche Vorgabe. (Gesetz-->Tarifvertrag-->Betriebsvereinbarung)
nicki
Länger ja, kürzer nein denn es gilt immer das Günstigkeitsprinzip.
Der Tarifvertrag darf nicht schlechter sein als die gesetzliche Vorgabe. (Gesetz-->Tarifvertrag-->Betriebsvereinbarung)
nicki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Re^4: O, no
(Autor: L e o L ο, Antwort nach 4 Tagen, 3 h, 37 Min)
Hallo
Insofern ist es jetzt wohl vertane Zeit, Dich darüber aufzuklären zu versuchen.
Gruß,
LeoLo
Länger ja, kürzer nein denn es gilt immer das
Günstigkeitsprinzip.
Der Tarifvertrag darf nicht schlechter sein als die
gesetzliche Vorgabe.
(Gesetz-->Tarifvertrag-->Betriebsvereinbarung)
Du hast weder den §622 BGB verstanden (insbesondere Absatz 4), noch einen Hauch von Ahnung vom Günstigkeitsprinzip.Günstigkeitsprinzip.
Der Tarifvertrag darf nicht schlechter sein als die
gesetzliche Vorgabe.
(Gesetz-->Tarifvertrag-->Betriebsvereinbarung)
Insofern ist es jetzt wohl vertane Zeit, Dich darüber aufzuklären zu versuchen.
Gruß,
LeoLo
Re^5: du weisst nix owtxt
(Autor: Ν і с k Н а u ѕ е r, Antwort nach 5 Tagen, 2 h, 52 Min)
Timmee
Re: Vertrag
(Autor: L а m b е r t G а t z е n, Antwort nach 2 Tagen, 7 h, 47 Min)
Mündlich oder schriftlich !
Egal !
Die ausgeführte Arbeit zeugt von
dem Willen,den Vertragh anzunehmen.
2. Was steht im schriftlichen Vertrag
über Kündigung ????
3. Was will der Arbeitgeber wirklich
gegen ein "Gehe" machen ???????
Eine Woche in den Sand gesetzt.........und......
Angenommen jemand hat einen Vertraf bekommen den er zwar
unterschrieben hat aber bisher nicht abgegeben.Er arbeitet
seit einer Woche dort.Kündigungsfrist beträgt ein Tag.
Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein
zu halten?
seit einer Woche dort.Kündigungsfrist beträgt ein Tag.
Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein
zu halten?
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