Vertrag

Von: , Frage gestellt am Sa, 9. Okt 2004

Angenommen jemand hat einen Vertraf bekommen den er zwar unterschrieben hat aber bisher nicht abgegeben.Er arbeitet seit einer Woche dort.Kündigungsfrist beträgt ein Tag.
Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein zu halten?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wer, wie , was?

    Hi,

    nimm mal schön das Fingerchen aus der Nase und sage schön "Grüß Gott"

    Was ist denn das für ein Vertrag der eine Kündigungsfrist von einem Tag vorsieht.
    So sieht es aus und das gilt auch für mündliche Verträge:

    "Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) beträgt seit Oktober 1993 für Arbeiter und Angestellte einheitlich 2 Wochen in der Probezeit, danach 4 Wochen

    alles Andere ist unwirksam.

    nicki Angenommen jemand hat einen Vertraf bekommen den er zwar
    unterschrieben hat aber bisher nicht abgegeben.Er arbeitet
    seit einer Woche dort.Kündigungsfrist beträgt ein Tag.
    Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein
    zu halten?

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Wer, wie , was?

      Hallo "Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) beträgt seit
      Oktober 1993 für Arbeiter und Angestellte einheitlich 2 Wochen
      in der Probezeit, danach 4 Wochen

      alles Andere ist unwirksam.
      Tut mir leid, aber das ist absoluter BLÖDSINN!

      Die gesetzlichen Mindestküfristen gemäß §622 BGB können
      => einzelvertraglich länger wirksam vereinbart
      und
      => tarifvertraglich kürzer und länger wirksam vereinbart
      sein

      Gruß,
      LeoLo

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: O, no

        Hi,

        Länger ja, kürzer nein denn es gilt immer das Günstigkeitsprinzip.
        Der Tarifvertrag darf nicht schlechter sein als die gesetzliche Vorgabe. (Gesetz-->Tarifvertrag-->Betriebsvereinbarung)


        nicki [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: O, no

          Hallo Länger ja, kürzer nein denn es gilt immer das
          Günstigkeitsprinzip.
          Der Tarifvertrag darf nicht schlechter sein als die
          gesetzliche Vorgabe.
          (Gesetz-->Tarifvertrag-->Betriebsvereinbarung)
          Du hast weder den §622 BGB verstanden (insbesondere Absatz 4), noch einen Hauch von Ahnung vom Günstigkeitsprinzip.

          Insofern ist es jetzt wohl vertane Zeit, Dich darüber aufzuklären zu versuchen.

          Gruß,
          LeoLo

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vertrag


    1. Vertrag ist Vertrag !
    Mündlich oder schriftlich !
    Egal !
    Die ausgeführte Arbeit zeugt von
    dem Willen,den Vertragh anzunehmen.

    2. Was steht im schriftlichen Vertrag
    über Kündigung ????

    3. Was will der Arbeitgeber wirklich
    gegen ein "Gehe" machen ???????
    Eine Woche in den Sand gesetzt.........und......









    Angenommen jemand hat einen Vertraf bekommen den er zwar unterschrieben hat aber bisher nicht abgegeben.Er arbeitet
    seit einer Woche dort.Kündigungsfrist beträgt ein Tag.
    Könnte dieser nun einfach gehen ohne eine Kündigungsfrist ein
    zu halten?

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