Re^3:Ja wann wird es denn nun Arglist
Erstes:
Zur Zeit bietet jemand einen Zwiebelmusterteller an:
"Meissen Teller, Zwiebelmuster, 1860, 1.Wahl"
Aus dem Bild kann man aber erkennen (so man sich mit dem Thema
befasst hat,- Schwerter sind auch auf der Vorderseite), dass
dieser Teller nur in der Zeit 1886/1888 bis 1924 entstanden
sein kann.
Und das macht einen erheblichen Unterschied.
du kennst dich ja aus, also bietest Du dafür nicht. Sonst gilt § 442 BGB. du kennst den Mangel. Keine Ansprüche aus Gewährleistung.
also nicht teuer ersteigern und dann Minderung verlangen, weil der Teller junger ist als vereinbart.
Bei unkenntnis wegen grober fahrlässigkeit, und das kann ich einem Sammler, der sich auskennt, vorwerfen, auch nur Anspruch, wenn der verkäufer arglistig gehandelt hat. Wenn man den Mangel gleich erkennen kann auf dem Foto als sachkundiger, dann ist es schwierig, Arglistiges Verschweigen nachzuweisen.
Bei der Person, die für die Oma kauft: Also ich wüßte nicht was ich für so einen Teller bieten würde. Ich weiß, es ist alt und ich weiß, so etwas kostet, aber wieviel denn? Und wenn ich auf dem Foto eine Macke sehe, dann sage ich als Laie: "der schreibt erste Wahl und das Ding hat schon eine Macke. Da ist was faul" auch wenn dieser rückschluss vieleicht nicht stimmt.
wenn gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben , Mangel. Obwohl ich damit nicht zufrieden bin.
Ich weiß ja nicht, was für eine Wertunterschied das ausmacht. Lieferung der vereinbarten wohl nicht möglich, weil Stückkauf, also Minderung oder Rücktritt.
Und auch wenn Gewährleistung ausgeschlossen ist, es gibt noch die Anfechtungsregeln
hier irrt sich der Käufer über das Herstellungsjahr,( wenn er nicht so gut bescheid weiß, wie Du) und somit über eine verkehrswesentliche Eigenschaft.
Die arglistige Täuschung schließe ich aus, außer ich weiß, da ist jemand, der sich damit auskennt.
Aber die brauche ich auch nicht, wenn der § 119II BGB greift.
Zweites:
Bei einer anderen Auktion findet man folgendes:
"Meissen Kaffeekanne,1,5Liter,Schwertermarke
Die Kanne ist Deputatware und trägt die Marke unter Glasur in
blau. Die Marke wurde zwischen 1860-1924 verwendet. (Quelle
Graesse)
Unter den Schwertern ist ein blauer Strich unter Glasur. Damit
wird seit 1766 unbemaltes Porzellan als Mittelgut eingestuft.
Damit ist dieses Porzellan wohl immer noch wertvoller als 90%
der Konkurrenzprodukte."
Diese Beschreibung ist schlicht und einfach kompletter
Quatsch.
Die Qualität wurde NACH dem Brand festgestellt sodass ein
Unterglasur-Merkmal niemals ein Qualitätszeichen sein kann.
hier gar nix verstanden. Erklärst Du mir in welcher weise die Beschaffenheit der Sache sein soll nach seiner Beschreibung und wie sie wirklich ist? Was fehlt da?
Und was, wenn der Teller am Standring beschädigt ist?
es ist ja erkennbar, also kaum Arglist
(Die Beschreibung 1.Wahl sagt ja nur etwas über den Zustand
bei der Herstellung und kann daher sogar täuschen)
Jemand, der sich nicht mit Porzellan beschäftigt sondern nur
der Oma ein "wervolles" Geschenk machen will, weiß doch
letztlich gar nicht, was er den Verkäufer eigentlich fragen
soll
Und diese Problematik gilt doch auch für andere Artikel.
Fazit: Arglist nur, wenn 1.Käufer mangel nicht kennt oder grob fahrlässig nicht erkennt.
2. Sachkunde des Verkäufers, denn sonst hat er wohl kaum Kenntnis vom Mangel. Fahrlässige Unkenntnis reicht nicht.
3. Verschweigen des Mangels trotz Kenntnis. Vorspiegeln einer bestimmten Beschaffenheit der Sache.
4. Auskunftspflicht des Verkäufers muss gegeben sein. Bei solchen Antiquitäten gehe ich davon aus, und ganz bestimmt, wenn nachgefragt wird.
Hallo erst mal, habe ich oben ausgelassen
Ja, ja das schlimme ebay. Ich habe da auch meine erfahrungen.
Und ich weiß, Bewertungen werden immer gelesen. Keiner will negative haben. Also ist jeder bereit, wenn man ihm klipp und klar sagt was Sache ist, das ganze rückgängig zu machen oder zu verhandeln.
ciao
Barbara