Es ist tatsächlich so, das es keine 2 tage Sonderurlaub gibt. Dir steht höchstesn ein tag zu, damit Du den Kram auf den Ämtern erledigen kannst.
Roland
Imho bekommst du zwar 2 Tage Urlaub, aber das ist nicht zwingend für den Arbeitgeber außer im öffentlichen Dienst oder die Gewerkschaft hat es ausgehandelt…
Alles nicht so richtig richtig. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt, und zwar in § 616 BGB, allerdings steht da nix von Umzug oder 2 Tagen. Umzug kann aber ein Freistellungsgrund sein, bei großen Strecken auch von zwei Tagen, ansonsten sollte aber ein Tag oder ein halber ausreichen.
Es gibt auch eine Entscheidung zu diesem Thema. Siehe BAGE (Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts) Band 9, Seite 179.