Sonderurlaub bei Umzug

Hallo,

ich bin gerade dabei, in einen anderen Wohnort umzuziehen. Meinen Chef habe ich heute gefragt, ob ich da diese 2 Tage Sonderurlaub bekomme.

Er meinte, das gäbe es in unserer Firma nicht. Ich dachte aber immer, das wäre gesetztlich so geregelt?

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke
Nelly

Es ist tatsächlich so, das es keine 2 tage Sonderurlaub gibt. Dir steht höchstesn ein tag zu, damit Du den Kram auf den Ämtern erledigen kannst.
Roland

Hi!

Imho bekommst du zwar 2 Tage Urlaub, aber das ist nicht zwingend für den Arbeitgeber außer im öffentlichen Dienst oder die Gewerkschaft hat es ausgehandelt…

Bernd

Alles nicht so richtig richtig. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt, und zwar in § 616 BGB, allerdings steht da nix von Umzug oder 2 Tagen. Umzug kann aber ein Freistellungsgrund sein, bei großen Strecken auch von zwei Tagen, ansonsten sollte aber ein Tag oder ein halber ausreichen.

Es gibt auch eine Entscheidung zu diesem Thema. Siehe BAGE (Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts) Band 9, Seite 179.