Antwort von
nach 16 Stunden
hilfreich
Re: Lastschriftrückgabe Urteil
BGH stärkt Rechte der Bankkunden
HANDELSBLATT, 8.6.2000
mv DÜSSELDORF. Bankkunden können nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Widerspruch gegen unberechtigte Abbuchungen verlangen, ohne dass sie dabei eine Frist einhalten müssen (Az.: XI ZR 258/99). Der Anspruch auf Berichtigung eines Kontos sei nicht befristet und entfalle nur dann, wenn der Kunde die Belastungen auf seinem Konto genehmige. Ein Schweigen sei jedoch nur dann eine solche Genehmigung, wenn diese Folge in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt ist und der Kontoinhaber auf diese Folge auch hingewiesen wurde.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger ein Jahr nach Einlösung von Lastschriften die Rückbuchung von der Sparkasse verlangt. Die hatte zwar in ihren AGB darauf hingewiesen, dass der Kunde den jeweiligen Saldo eines Rechnungsabschlusses anerkenne, wenn er sich nicht innerhalb eines Monats melde. Belastungen durch Lastschriften müssten jedoch nach den Vorschriften des BGB zum Geschäftsbesorgungsvertrag genehmigt werden. Die Lastschriftbelastungen selbst werden durch Schweigen auf einen Rechnungsabschluss allein nicht genehmigt. Auf diese Rechtsfolge müsste der Bankkunde gesondert hingewiesen werden.
HANDELSBLATT, Donnerstag, 08. Juni 2000