Kindergeld - Einspruch erheben?
Von: , Frage gestellt am So, 10. Okt 2004
Hallo zusammen,
Person X, die Vollwaise ist, hat Kindergeld für sich beantragt, dieses wurde abgelehnt, da die Einkünfte von X über dem Freibetrag liegen.
Vom Arbeitsamt wurden die Kosten für den Zweitwohnsitz, der aus studientechnischen Gründen notwendig ist, nicht anerkannt.
Der Erstwohnsitz, in dem Person X nur mit seinem Bruder lebt, liegt ca. 150 Kilometer vom Zweitwohnsitz entfernt.
Gibt es eine Möglichkeit Einspruch zu erheben und durchzusetzen, dass die Kosten (Miete) als Werbungskosten anerkannt werden und wie stehen die Chancen?
Viele Grüße,
Oliver
