Kindergeld - Einspruch erheben?

Von: , Frage gestellt am So, 10. Okt 2004

Hallo zusammen,

Person X, die Vollwaise ist, hat Kindergeld für sich beantragt, dieses wurde abgelehnt, da die Einkünfte von X über dem Freibetrag liegen.
Vom Arbeitsamt wurden die Kosten für den Zweitwohnsitz, der aus studientechnischen Gründen notwendig ist, nicht anerkannt.
Der Erstwohnsitz, in dem Person X nur mit seinem Bruder lebt, liegt ca. 150 Kilometer vom Zweitwohnsitz entfernt.

Gibt es eine Möglichkeit Einspruch zu erheben und durchzusetzen, dass die Kosten (Miete) als Werbungskosten anerkannt werden und wie stehen die Chancen?

Viele Grüße,
Oliver

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kindergeld - Einspruch erheben?

    Hallo Oliver!

    Widerspruch kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einlegen. Nun zur doppelten Haushaltsführung.

    Voraussetzung hierfür ist meines Erachtens, dass bereits ein eigener erster Haushalt vorliegt. Dies könnte nun bereits daran scheitern, dass die erste Wohnung zusammen mit dem Bruder bewohnt wird.

    Zum Zweiten muss es bei dem zweiten Wohnsitz auch wieder um einen eigenständigen Haushalt handeln. D. h., bei Freunden wohnen usw. ist nicht drin. Dazu kommt, dass die doppelte Haushaltsführung auf 2 Jahre begrenzt ist.

    Geht diese Voraussetzungen mal durch. Übrigens findet ihr auch massig Infos über Google! Wenn der Widerspruch trotzdem abgewiesen wird, könnt ihr euch immer noch überlegen und ausrechnen, ob man mit Pendeln nicht besser wegkommt.

    Viele Grüße
    Flo

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