Hallo Levay und an alle die die Preisbindungsdiskussion mitbekommen haben
Ich habe ein reisebüro als Nachbarn und ich habe mir folgenden fiktiven Fall ausgedacht, den ich hier mit ein paar Abwandlungen gerne ins Forum zur Diskussion stelle.
Vorausgesagt: Es ist kein Fall, den ich in Auftrag bekommen habe. Also arbeitet ihr hier nicht für mich, und ich verdiene nichts dabei.
Es ist ein von mir erdachter Fall und ich hätte gern gewußt, wie Ihr das lösen würdet.Und kann jedem von uns mal treffen.
Kunde K will in Urlaub und bucht die Pauschalreise in ferne Länder für 850 EUR.
am nächsten Tag fliegt ihm eine Anzeige von einem Billigveranstalter zu, die für die gleiche Reise nur für 800 EUR wirbt.
Er geht also zu dem veranstalter und reserviert die Reise, aber bucht nicht, weil er nicht weiß, ob er die andere kostenlos stornieren kann. Er bekommt eine Reservierungsbestätigung ausgehändigt mit dem Preis von 800 EUR.
Es klappt mit der Stornierung und er will jetzt die reise für 800 EUR buchen.
Als er da sitzt und sich schon auf die gesparten 50 EUR freut(gibt ein tolles Menu im Urlaub) sagt ihm die Tussi( Entschuldigung, die Angestellte von R) doch glatt:
„tut mir leid. es liegt ein Irrtum vor. Die Anzeige von uns war falsch. Die Reise kostet 1030 EUR.“
Es ist ja klar, dass K die Reise jetzt nicht bucht.
Und die 850 EUR Reise ist auch futsch.
Nichts wird mit fernen Ländern, die warm im dez sind.
Also nach den Erkenntnissen, die unbestritten sind, ist ein Prospekt oder Kaltalog eine Invitatio.
Obwohl ja bei Reiseverträgen manche schon im Prospekt ein Angebot sehen(Palandt § 651a rn.1)
Was ist mit der Reservierung? Ist da schon ein Vertrag zustandegekommen?
Im Falle, das nein, reservierung unverbindlich von beiden Seiten ist noch folgendes:
aufgrund der ganzen Unfähigkeit des R, schon bei der Reservierung auf den Irrtum hinzuweisen, ist die andere Buchung verloren und
- ALt:K mußte bei einem anderen Anbieter für 900 EUR buchen.
- Alt:K findet keine billigere Reise mehr als 1030 EUR und kann deswegen nicht in den Urlaub.
Bei der 1. Alt: Kann K von R Schadensersatz in Höhe von 50 EUR einklagen?
Bei der 2. Alt: Kann K von R den Abschluss eines Vertrages in Höhe von 800 EUR verlangen?
wenn nein, kann er Schadensersatz wegen entgangenem Urlaub verlangen?
Meine Lösungsansetze nenne ich nicht, sonst macht ja das rumtüffteln keinen Spaß 
Barbara
