Preisbindung anders!

Hallo Levay und an alle die die Preisbindungsdiskussion mitbekommen haben

Ich habe ein reisebüro als Nachbarn und ich habe mir folgenden fiktiven Fall ausgedacht, den ich hier mit ein paar Abwandlungen gerne ins Forum zur Diskussion stelle.
Vorausgesagt: Es ist kein Fall, den ich in Auftrag bekommen habe. Also arbeitet ihr hier nicht für mich, und ich verdiene nichts dabei.
Es ist ein von mir erdachter Fall und ich hätte gern gewußt, wie Ihr das lösen würdet.Und kann jedem von uns mal treffen.

Kunde K will in Urlaub und bucht die Pauschalreise in ferne Länder für 850 EUR.
am nächsten Tag fliegt ihm eine Anzeige von einem Billigveranstalter zu, die für die gleiche Reise nur für 800 EUR wirbt.
Er geht also zu dem veranstalter und reserviert die Reise, aber bucht nicht, weil er nicht weiß, ob er die andere kostenlos stornieren kann. Er bekommt eine Reservierungsbestätigung ausgehändigt mit dem Preis von 800 EUR.
Es klappt mit der Stornierung und er will jetzt die reise für 800 EUR buchen.
Als er da sitzt und sich schon auf die gesparten 50 EUR freut(gibt ein tolles Menu im Urlaub) sagt ihm die Tussi( Entschuldigung, die Angestellte von R) doch glatt:
„tut mir leid. es liegt ein Irrtum vor. Die Anzeige von uns war falsch. Die Reise kostet 1030 EUR.“
Es ist ja klar, dass K die Reise jetzt nicht bucht.
Und die 850 EUR Reise ist auch futsch.
Nichts wird mit fernen Ländern, die warm im dez sind.

Also nach den Erkenntnissen, die unbestritten sind, ist ein Prospekt oder Kaltalog eine Invitatio.
Obwohl ja bei Reiseverträgen manche schon im Prospekt ein Angebot sehen(Palandt § 651a rn.1)
Was ist mit der Reservierung? Ist da schon ein Vertrag zustandegekommen?

Im Falle, das nein, reservierung unverbindlich von beiden Seiten ist noch folgendes:
aufgrund der ganzen Unfähigkeit des R, schon bei der Reservierung auf den Irrtum hinzuweisen, ist die andere Buchung verloren und

  1. ALt:K mußte bei einem anderen Anbieter für 900 EUR buchen.
  2. Alt:K findet keine billigere Reise mehr als 1030 EUR und kann deswegen nicht in den Urlaub.

Bei der 1. Alt: Kann K von R Schadensersatz in Höhe von 50 EUR einklagen?
Bei der 2. Alt: Kann K von R den Abschluss eines Vertrages in Höhe von 800 EUR verlangen?
wenn nein, kann er Schadensersatz wegen entgangenem Urlaub verlangen?

Meine Lösungsansetze nenne ich nicht, sonst macht ja das rumtüffteln keinen Spaß :wink:

Barbara

Gut, dass ich heute mal ins Forum gesehen habe!

Obwohl ja bei Reiseverträgen manche schon im Prospekt ein
Angebot sehen(Palandt § 651a rn.1)

Ich halte das für absurd, denn die Logik ist doch dieselbe wie bei anderen Verträgen auch: Würde es sich um ein rechtsverbindliches Angebot handeln und nicht um eine iao, dann müsste der Reiseveranstalter mit jedem den Vertrag abschließen, der kommt, und zwar unabhängig davon, ob er diesen z.B. für zahlungsfähig hält, und auch unabhängig davon, ob er überhaupt noch Kapazitäten frei hat, um die Reise zu buchen. Das kann nicht sein, und dass mus auch der Kunde so sehen, dass das nicht so sein und ergo nicht so gemeint sein kann. Daher für mich eine klare invatatio. Aaaaaber das soll jetzt ja wohl har nicht Thema sein :smile:

Was ist mit der Reservierung? Ist da schon ein Vertrag
zustandegekommen?

Würde ich überhaupt nicht so sehen. Welchen Sinn würde denn die Reservierung machen, wenn sie verbindlich wäre? Dann könnte man gleich von Buchung sprechen.

Bei der 1. Alt: Kann K von R Schadensersatz in Höhe von 50 EUR
einklagen?

Du meinst so eine Art cic?

Bei der 2. Alt: Kann K von R den Abschluss eines Vertrages in
Höhe von 800 EUR verlangen?

Nein.

Meine Lösungsansetze nenne ich nicht, sonst macht ja das
rumtüffteln keinen Spaß :wink:

Bin gespannt.

Levay

Was ist mit der Reservierung? Ist da schon ein Vertrag
zustandegekommen?

Würde ich überhaupt nicht so sehen. Welchen Sinn würde denn
die Reservierung machen, wenn sie verbindlich wäre? Dann
könnte man gleich von Buchung sprechen.

Welchen Sinn würde eine Reservierung machen, wenn sie keine Rechtsfolge nach sich zieht?
Man wird doch im Regelfall wohl feststellen müssen, daß ein Anspruch auf Buchung der Reise besteht - verbunden mit entsprechenden auflösenden Bedingungen, wie einer Frist etc.
Und, wenn in dieser Reservierung der Preis bestätigt ist, ist das m.E. verbindlich.

Je nachdem wie genau alles so genau vereinbart ist, liegt wohl mindestens eine Haftung aus c.i.c. vor.

Was man in der Regel bei Reservierungen vereinbat, weiß ich allerdings nicht.

Was ist mit der Reservierung? Ist da schon ein Vertrag
zustandegekommen?

Würde ich überhaupt nicht so sehen. Welchen Sinn würde denn
die Reservierung machen, wenn sie verbindlich wäre? Dann
könnte man gleich von Buchung sprechen.

Welchen Sinn würde eine Reservierung machen, wenn sie keine
Rechtsfolge nach sich zieht?
Man wird doch im Regelfall wohl feststellen müssen, daß ein
Anspruch auf Buchung der Reise besteht - verbunden mit
entsprechenden auflösenden Bedingungen, wie einer Frist etc.
Und, wenn in dieser Reservierung der Preis bestätigt ist, ist
das m.E. verbindlich.

Je nachdem wie genau alles so genau vereinbart ist, liegt wohl
mindestens eine Haftung aus c.i.c. vor.

Was man in der Regel bei Reservierungen vereinbat, weiß ich
allerdings nicht.

Hallo Ihr beiden

da sieht man es schon. Schon wieder ein Streitpunkt.
Reservierung als verbindliche Zusage für den Abschluss eines reisevertrages zu den in der Reservierung vereinbarten Konditionen.
Joker, Du meinst also Resevierung=Reisevertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung? Und ergibt sich die Anspruchsgrundlage auf Erfüllung, weil Vertrag geschlossen wurde?
Die Bedingung kann ja auch für R gelten und die nutzt er auch.
Oder eine Art Vorvertrag? Vereinbarung, einen RVertrag abzuschließen?
AG:Auf Erfüllung des vorvertrags?

Aber da ist der Einwand von Levay nicht zu verachten. warum es als Reservierung bezeichnen und nicht gleich als Buchung mit Frist zum rücktritt ohne Kosten?

Und gehen wir davon aus, dass auf dem Formular nur steht:
Reservierung vom xx.xx.2004
xx.xx.2004 Abflug STr 10.15 Ankunft Sonne 17.13
xx.xx.2004 bla lba und zurück in die Kälte
5 Tage Hotel „Ich machs mir bequem“ all inclusive (nebst Fächerjungen)
Preis: 850 EUR

Keine angaben, wie lange die Reservierung aufrechterhalten wird oder ab wann das Angebot verbindlich ist und die Annahme von R erfolgt.
(was heutzutage oft passiert, ich bekomme nicht mal ein formular sondern eine mündliche Zusage, dass man mir ein Platz reserviert und ich rechtzeitig bescheid sagen soll, ob ich die reise machen will oder nicht)

Der Preis auf der Reeservierung ist das Angebot des K, das sagt noch nicht aus, dass R sich darauf festlegen wird. Kein vertrag

ABER das liebe cic, das wäre ja was.
Aber ich habe mehr dazu erwartet.
Ich kam nämlich auch so lapidar auf die Idee. Mußte dann aber nach Kommentarlektüre ein wenig abbremsen.

Anbahnung eines Vertrages (+)
Pflichtverletzung durch falsche Preisauszeichnung? wann ergibt sich daraus eine Haftung?
dann wäre ja jede falsche Preisauszeichnung ein Fall des cic, wenn man darauf dispositionen getroffen hat. Wie sehr kann man sich auf die Reservierung und ihrer bindung verlassen?

Ich lege manchmal ein Kleidungsstück zurück, weil ich bei weiteren Geschäften sehen will, ob ich es biliger finde. Tue ich aber nicht, also gehe ich zurück zu „Breu…“ und will das tolle stück kaufen. Und der Verkäufer sagt: tut mir leid, falsch ausgezeichnet kostet, 100 Euro mehr. Was ist passiert? Ich habe in dem Laden „Ka…“ das ding für billiger gesehen ist aber schon längst weg. Kann ich dann zum „B“ gehen und Schadensersatz verlangen, weil sie zu blöd sind? Wohl kaum.

Und jetzt kommt wieder die Problematik von oben, die kein Thema war, Levay, aber jetzt Thema werden kann.
Sind die Preisangaben bei Pauschalreiseprospekten bindend? Denn nur so sehe ich eine Möglichkeit, an den R ranzukommen. Wie kann man eine solche bindung bejahen? Kennt jemand irgendwelche Entscheidung zu dieser Ansicht oder gewichtige Literatur, nicht Mindermeinungsexperten.

cic würde ich kippen.
Bin aber für eine andere Wertung offen.

Barbara

Du hast Recht.

Ich weiß nicht, wie ich auf meine ersten Gedanken kam.

Dann würde ich auch den Preis für verbindlich halten.

Dummer Beitrag von mir.

Levay

MOMENT MAL…
Joker hat hier durch Angabe des Preises in der Reservierung eine Bindung hergestellt und das geht so einfach? Das nehme ich nicht so hin.
Wie gesagt, die Reservierung sehe ich als Angebot des K. Das muss erst mal angenommen werden. Und durch unverbindliche Reservierung eines Platzes an der sonne:smile:sind hier keine Rechtsfolgen entstanden. Außer, wie gesagt, wenn der Preis im Prospekt, der sicher als Grundlage für die Reservierung herangezogen wurde, eine Bindungswirkung hat.

Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Preisbindung!!!

Joker, Du meinst also Resevierung=Reisevertrag mit auflösender
oder aufschiebender Bedingung? Und ergibt sich die
Anspruchsgrundlage auf Erfüllung, weil Vertrag geschlossen
wurde?
Die Bedingung kann ja auch für R gelten und die nutzt er auch.
Oder eine Art Vorvertrag? Vereinbarung, einen RVertrag
abzuschließen?
AG:Auf Erfüllung des vorvertrags?
Aber da ist der Einwand von Levay nicht zu verachten. warum es
als Reservierung bezeichnen und nicht gleich als Buchung mit
Frist zum rücktritt ohne Kosten?

Eigentlich hatte ich an einen Vorvertrag gedacht.
Man könnte hier allerdings tatsächlich argumentieren, daß die Bezeichnung egal ist. Wenn man nämlich keine Frist o.ä. hat, läuft das auf das gleiche hinaus.
Für den Reiseveranstalter ist dies, abgesehen von Fällen höherer Gewalt, immer bindend.
Der Reisende hat ein vertragsimmanentes Rücktrittsrecht.

Und gehen wir davon aus, dass auf dem Formular nur steht:
Reservierung vom xx.xx.2004
xx.xx.2004 Abflug STr 10.15 Ankunft Sonne 17.13
xx.xx.2004 bla lba und zurück in die Kälte
5 Tage Hotel „Ich machs mir bequem“ all inclusive (nebst
Fächerjungen)
Preis: 850 EUR

Damit ist in jedem Fall der Reisepreis bindend bestätigt.

Keine angaben, wie lange die Reservierung aufrechterhalten
wird oder ab wann das Angebot verbindlich ist und die Annahme
von R erfolgt.
(was heutzutage oft passiert, ich bekomme nicht mal ein
formular sondern eine mündliche Zusage, dass man mir ein Platz
reserviert und ich rechtzeitig bescheid sagen soll, ob ich die
reise machen will oder nicht)
Der Preis auf der Reeservierung ist das Angebot des K, das
sagt noch nicht aus, dass R sich darauf festlegen wird. Kein
vertrag

Doch klar. Mit der Reservierung nimmt K an.
Und damit ist die Preisauszeichnung im Katalog in jedem Fall irrelevant. Entscheidend ist der Preis auf der Reservierung. Dafür ist zu leisten.

ABER das liebe cic, das wäre ja was.

Ja, nein, das paßt dann auch gar nicht, wenn man die Reservierung als bindend ansieht.

Sind die Preisangaben bei Pauschalreiseprospekten bindend?

Nein, wie Levay ja ausgeführt hat. Absolut kein Diskussionspunkt und durch die Reservierung in diesem Fall überholt.

Jetzt bin ich zwar etwas verwirrt, aber so würde ich es vertreten.

Ich bin zu müde. Ich lese es mir morgen noch mal durch und antworte dann, ok?

*** Gute Nacht ***
Levay

Hallo Levay und an alle die die Preisbindungsdiskussion
mitbekommen haben

Ich habe ein reisebüro als Nachbarn und ich habe mir folgenden
fiktiven Fall ausgedacht, den ich hier mit ein paar
Abwandlungen gerne ins Forum zur Diskussion stelle.
Vorausgesagt: Es ist kein Fall, den ich in Auftrag bekommen
habe. Also arbeitet ihr hier nicht für mich, und ich verdiene
nichts dabei.
Es ist ein von mir erdachter Fall und ich hätte gern gewußt,
wie Ihr das lösen würdet.Und kann jedem von uns mal treffen.

Kunde K will in Urlaub und bucht die Pauschalreise in ferne
Länder für 850 EUR.
am nächsten Tag fliegt ihm eine Anzeige von einem
Billigveranstalter zu, die für die gleiche Reise nur für 800
EUR wirbt.
Er geht also zu dem veranstalter und reserviert die Reise,
aber bucht nicht, weil er nicht weiß, ob er die andere
kostenlos stornieren kann. Er bekommt eine
Reservierungsbestätigung ausgehändigt mit dem Preis von 800
EUR.

Ja eine Aufforderung ein Angebot abzugeben

Es klappt mit der Stornierung und er will jetzt die reise für
800 EUR buchen.
Als er da sitzt und sich schon auf die gesparten 50 EUR
freut(gibt ein tolles Menu im Urlaub) sagt ihm die Tussi(
Entschuldigung, die Angestellte von R) doch glatt:
„tut mir leid. es liegt ein Irrtum vor. Die Anzeige von uns
war falsch. Die Reise kostet 1030 EUR.“

Als der Kunde sein Angebot (800) abgibt erfährt er 1030Euro.
Kunde lehnt ab.
Er sitzt ohne Reise da, er hat keinen Anspruch auf Ersatz
Dumm gelaufen
Jakob

Es ist ja klar, dass K die Reise jetzt nicht bucht.
Und die 850 EUR Reise ist auch futsch.
Nichts wird mit fernen Ländern, die warm im dez sind.

Also nach den Erkenntnissen, die unbestritten sind, ist ein
Prospekt oder Kaltalog eine Invitatio.
Obwohl ja bei Reiseverträgen manche schon im Prospekt ein
Angebot sehen(Palandt § 651a rn.1)
Was ist mit der Reservierung? Ist da schon ein Vertrag
zustandegekommen?

Im Falle, das nein, reservierung unverbindlich von beiden
Seiten ist noch folgendes:
aufgrund der ganzen Unfähigkeit des R, schon bei der
Reservierung auf den Irrtum hinzuweisen, ist die andere
Buchung verloren und

  1. ALt:K mußte bei einem anderen Anbieter für 900 EUR buchen.
  2. Alt:K findet keine billigere Reise mehr als 1030 EUR und
    kann deswegen nicht in den Urlaub.

Bei der 1. Alt: Kann K von R Schadensersatz in Höhe von 50 EUR
einklagen?

Nein

Bei der 2. Alt: Kann K von R den Abschluss eines Vertrages in
Höhe von 800 EUR verlangen?

Nein

wenn nein, kann er Schadensersatz wegen entgangenem Urlaub
verlangen?

Nein

Meine Lösungsansetze nenne ich nicht, sonst macht ja das
rumtüffteln keinen Spaß :wink:

Barbara

800 ein Angebot NEIN kein Angebot.

wie war das noch? ein einem Anwesenden gemachtes Angebot kann nur auf der Stelle angenommen werden.
Sieh anderes Posting
Jakob

Also Reservierung: Aufforderung an K, ein Angebot abzugeben?
Interessant, dies habe ich noch gar nicht in Betracht gezogen.

Ich will wissen, wie bindend eine Reservierung ist.
Und ob in der Reservierung ein Angebot des K zur Buchung vorliegt, wenn er mit dem Wisch wieder zurückgeht. da stimmst Du ja zu.
Muß der R jetzt aufgrund der Reservierung annehmen?
Bei Dir nein, und ich hätte gerne ausführlicher gewußt, warum.

Nein und ja kann ich seit meinem 1. Lebensjahr. das reicht hier nicht.

Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich glaube, rein rechtswissenschaftlich kann man da mehreres vertreten. Schon die Verbindlichkeit der Reservierung ist für mich weder so eindeutig anzunehmen, wie ich es gestern am Ende getan habe, noch abzulehnen, wie ich es anfangs tat. Ein Reisebüro konnte ja - jetzt einmal ganz theoretisch - auch etwas reservieren, ohne sich zu etwas zu verpflichten. Man kann sogar einen Antrag abgeben, der nicht rechtlich binden soll… Alles reine Auslegungssache, würde ich meinen.

Levay

Na ja, von Jakob solltest du dir nix erzählen lassen… :smile:

Er scheint das mit der invitatio so toll zu finden, dass er jetzt immer davon ausgeht, dass alles auf der Welt eine invitatio ist. Ich glaube, er hat die Begründung einer iao gar nicht verstanden.

wie war das noch? ein einem Anwesenden gemachtes Angebot kann
nur auf der Stelle angenommen werden.

Barbara, würdest du mit mir darin übereinstimmen, dass das Unsinn ist? Gerade eine Reservierung könnte man doch als Fall des § 148 verstehen und insofern § 147 I 1 verdrängen. Ob das im Einzelfall so ist, würde ich für Auslegungssache halten.

Aber Jakobs Beitrag ist ja schon in sich nicht schlüssig: Er begründet das Vorliegen einer invitatio ad offerendum mit der Annahmefrist eines Antrages… äh… jo :smile: Wenn das nicht mal lustig ist!

Ich will wissen, wie bindend eine Reservierung ist.

Ich finde nach wie vor, dass man hier beides vertreten könnte: bindend oder nicht bindend.

Levay

Hallo Levay

Er scheint das mit der invitatio so toll zu finden, dass er
jetzt immer davon ausgeht, dass alles auf der Welt eine
invitatio ist. Ich glaube, er hat die Begründung einer iao gar
nicht verstanden.

wie war das noch? ein einem Anwesenden gemachtes Angebot kann
nur auf der Stelle angenommen werden.

Barbara, würdest du mit mir darin übereinstimmen, dass das
Unsinn ist?

Na, na, nicht gleich, wenn Jakob postet, ist alles falsch. Den 147 gibts ja und die Aussage ist richtig. Und einen gedanken ist es wert.
Im Zusammenhang mit der iao ist es Unsinn, wenn sein Hinweis auf das andere Posting sich darauf beruft.

Ich kann nicht verstehen, in welcher weise der § 147 greifen soll. K geht und erklärt „ich möchte die Reise reservieren“ und das nimmt der anwesende R ja auch an.
Also ein Angebot für den Abschluss einer reise, und da muß ich mich genauer ausdrücken jetzt, macht K erst das 2. Mal. Und das wird ja gleich abgelehnt.

In welchem Zusammenhang soll überhaupt der 147 angewandt werden?

Bin ich überhaupt darauf eingegangen bei Jakob?

Gerade eine Reservierung könnte man doch als Fall

des § 148 verstehen und insofern § 147 I 1 verdrängen. Ob das
im Einzelfall so ist, würde ich für Auslegungssache halten.

Jetzt glaube ich, widerspreche ich mich selbst, aber Nein keins von beiden. Die reservierung allein ist kein Angebot, sondern die erklärung das er den Vertrag, wie in der Reservierung vereinbart, abschließen will.

Aber Jakobs Beitrag ist ja schon in sich nicht schlüssig: Er
begründet das Vorliegen einer invitatio ad offerendum mit der
Annahmefrist eines Antrages… äh… jo :smile: Wenn das nicht mal
lustig ist!

da hast Du mehr gesehen als ich:frowning:

Ich will wissen, wie bindend eine Reservierung ist.

Ich finde nach wie vor, dass man hier beides vertreten könnte:
bindend oder nicht bindend.

Auch in einer Klausur musst Du beide Meinungen aufführen und Dich für eine entscheiden.
Im Anwaltsberuf um so mehr. Entweder muß man für den K als Anwalt auftreten oder für den R.

Auf welcher Seite sind die Argumente stärker?

Barbara

Er geht also zu dem veranstalter und reserviert die Reise,
aber bucht nicht, weil er nicht weiß, ob er die andere
kostenlos stornieren kann. Er bekommt eine
Reservierungsbestätigung ausgehändigt mit dem Preis von 800
EUR.

Ja eine Aufforderung ein Angebot abzugeben

Ja? Und wieso? und wer fordert wenn auf? Sei bitte genauer. ich kann mir vorstellen, was Du meinst, aber wäre einfacher, wenn ich nicht 3 mal drüber lesen muß.

Es klappt mit der Stornierung und er will jetzt die reise für
800 EUR buchen.
Als er da sitzt und sich schon auf die gesparten 50 EUR
freut(gibt ein tolles Menu im Urlaub) sagt ihm die Tussi(
Entschuldigung, die Angestellte von R) doch glatt:
„tut mir leid. es liegt ein Irrtum vor. Die Anzeige von uns
war falsch. Die Reise kostet 1030 EUR.“

Als der Kunde sein Angebot (800) abgibt erfährt er 1030Euro.
Kunde lehnt ab.
Er sitzt ohne Reise da, er hat keinen Anspruch auf Ersatz
Dumm gelaufen
Jakob

Bei der 1. Alt: Kann K von R Schadensersatz in Höhe von 50 EUR
einklagen?

Nein

warum?

Bei der 2. Alt: Kann K von R den Abschluss eines Vertrages in
Höhe von 800 EUR verlangen?

Nein

warum?

wenn nein, kann er Schadensersatz wegen entgangenem Urlaub
verlangen?

Nein

warum?

Wenn man schon in eine Diskussion eintreten will, verlange ich nicht viel Kenntnis aber die Erklährung, wie jemand zu seinem ergebnis kommt sonst kann ich die Aussagen nicht bewerten.

Barbara

800 ein Angebot NEIN kein Angebot.

wie war das noch? ein einem Anwesenden gemachtes Angebot kann
nur auf der Stelle angenommen werden.
Sieh anderes Posting
Jakob

Also Reservierung: Aufforderung an K, ein Angebot abzugeben?
Interessant, dies habe ich noch gar nicht in Betracht gezogen.

Wenn Du dies als falsch ansiehst fange ich an mich zu wundern: grins

Ich will wissen, wie bindend eine Reservierung ist.

Überhaupt nicht bindend, sie zeigt - es sind Plätze frei „Komme rechtzeitig“, es ist nichts mehr als eine Aufforderung.
Wenn es als Antrag zu werten wäre, dann müsste mindestens eine zeitliche Begrenzung der Annahmefrist genannt sein.
Fehlt diese zeitliche Grenze sind wir wieder „oben“ beim Anwesenden und der erforderlichen sofortigen Annahmeerklärung.
Jakob

Und ob in der Reservierung ein Angebot des K zur Buchung
vorliegt, wenn er mit dem Wisch wieder zurückgeht. da stimmst
Du ja zu.
Muß der R jetzt aufgrund der Reservierung annehmen?
Bei Dir nein, und ich hätte gerne ausführlicher gewußt, warum.

Nein und ja kann ich seit meinem 1. Lebensjahr. das reicht
hier nicht.

Barbara

Reservierung: Aufforderung an K, ein Angebot abzugeben?
Interessant, dies habe ich noch gar nicht in Betracht gezogen.

Wenn Du dies als falsch ansiehst fange ich an mich zu wundern:
grins

Ich fange an, mich zu wundern, wenn das jemand als richtig ansieht.

Ich will wissen, wie bindend eine Reservierung ist.

Überhaupt nicht bindend, sie zeigt - es sind Plätze frei
„Komme rechtzeitig“, es ist nichts mehr als eine Aufforderung.
Wenn es als Antrag zu werten wäre, dann müsste mindestens eine
zeitliche Begrenzung der Annahmefrist genannt sein.
Fehlt diese zeitliche Grenze sind wir wieder „oben“ beim
Anwesenden und der erforderlichen sofortigen Annahmeerklärung.

Also gibt es demnach gar keine „Reservierungen“. Interessant. Wenn Du noch die Rechtsprechung davon überzeugst, könnte Dir jemand folgen. Aber es wäre dennoch Quatsch.

Reservierung: Aufforderung an K, ein Angebot abzugeben?
Interessant, dies habe ich noch gar nicht in Betracht gezogen.

Wenn Du dies als falsch ansiehst fange ich an mich zu wundern:
grins

Ich fange an, mich zu wundern, wenn das jemand als richtig
ansieht.

Ich will wissen, wie bindend eine Reservierung ist.

Überhaupt nicht bindend, sie zeigt - es sind Plätze frei
„Komme rechtzeitig“, es ist nichts mehr als eine Aufforderung.
Wenn es als Antrag zu werten wäre, dann müsste mindestens eine
zeitliche Begrenzung der Annahmefrist genannt sein.
Fehlt diese zeitliche Grenze sind wir wieder „oben“ beim
Anwesenden und der erforderlichen sofortigen Annahmeerklärung.

Also gibt es demnach gar keine „Reservierungen“. Interessant.
Wenn Du noch die Rechtsprechung davon überzeugst, könnte Dir
jemand folgen. Aber es wäre dennoch Quatsch.

Hallo Joker,
da da es erwähnst. gibt es für Deine Wertung eine einschlägige Rechtsprechung? „quatsch“ reicht mir nicht*g*

Wenn sie Dir bekannt sind, hätte ich gerne die Fundstellen.

Es ist schrecklich, dass ich immer wie Jakob argumentiere. Da wird mir bange…

gruß
barbara

Hallo Joker

Eigentlich hatte ich an einen Vorvertrag gedacht.
Man könnte hier allerdings tatsächlich argumentieren, daß die
Bezeichnung egal ist. Wenn man nämlich keine Frist o.ä. hat,
läuft das auf das gleiche hinaus.
Für den Reiseveranstalter ist dies, abgesehen von Fällen
höherer Gewalt, immer bindend.

Du meinst der abgeschlossenen Reisevertrag? Ja, aber ich sehe da keinen abgeschlossenen Reisevertrag.

Der Reisende hat ein vertragsimmanentes Rücktrittsrecht.

Und gehen wir davon aus, dass auf dem Formular nur steht:
Reservierung vom xx.xx.2004
xx.xx.2004 Abflug STr 10.15 Ankunft Sonne 17.13
xx.xx.2004 bla lba und zurück in die Kälte
5 Tage Hotel „Ich machs mir bequem“ all inclusive (nebst
Fächerjungen)
Preis: 850 EUR

Damit ist in jedem Fall der Reisepreis bindend bestätigt.

Mit der Reservierung nimmt K an.

was nimmt er an? Hier macht R zu keinem Zeitpunkt ein Angebot.
Hast Du selber mehr oder weiniger auch so gesagt.

Und damit ist die Preisauszeichnung im Katalog in jedem Fall
irrelevant. Entscheidend ist der Preis auf der Reservierung.
Dafür ist zu leisten.

ABER das liebe cic, das wäre ja was.

Ja, nein, das paßt dann auch gar nicht, wenn man die
Reservierung als bindend ansieht.

Na wenn man sie nicht so ansieht, und das tu ich immer noch nicht, denn Deine Argumente haben mich nicht überzeugt, weil zu dürftig, was dann?

Sind die Preisangaben bei Pauschalreiseprospekten bindend?

Nein, wie Levay ja ausgeführt hat. Absolut kein
Diskussionspunkt

das sehen ja manche anders, im Reiserecht wurde das sogar mal so entschieden. Absolut ist nichts. Ich suche mal nach der Fundstelle und sage bescheid.

Jetzt bin ich zwar etwas verwirrt, aber so würde ich es
vertreten.

Überzeuge mich. Durch welche Auslegung der Reservierungsvereinbarung kommst Du zu dem Schluss?

Barbara

Hi Barbara,

bei der angesprochenen Reservierung einer Pauschalreise (!) handelt es sich um eine sogenannte Option (Fachjargon). Und mit dieser Bezeichnung klärt sich, denke ich, einiges auf:

Die Option des Kunden auf die Buchung wir i.d.R. schriftlich festgehalten, und zwar unter Angabe sämtlicher buchungsrelevanten Fakten (Preis, Datum, Kundenname, Reisezeit- und Ziel u.s.w.). Ebenfalls gibt es eine Optionsfrist die normalerweise nicht verlängerbar ist. Mit Ablauf dieser Frist verfällt die Buchung bzw. sie wird fest (schwierig für das Reisebüro da diese Regelung unterschiedlich gehandhabt wird).

Somit halte ich als Praktiver diese Variante durchaus für ein, zeitlich befristetes, Angebot des Reiseveranstalters an den Kunden mit der Verpflichtung, sich innerhalb der Optionsfrist an dieses Angebot zu halten.

Hier muss noch unterschieden werden, ob das Reisebüro diese Option tatsächlich tätigt oder ob das Reisebüro eine Aussage gegenüber dem Kunden macht und diese dann nicht einhalten kann ("klar haben wir noch Plätze zu dem Preis). Der Nachweis wird allerdings schwer zu erbringen sein.

Bye
Rolf