nehmen wir folgenden Sachverhalt an.
Jemand hat einen Telefonanschluss bei einem Telefondiensanbieter.
Jemand kontrolliert nicht regelmäßig seine Rechnungen (Die Rechnungen sind immer sehr hoch, deswegen ist der Posten nicht wirklich aufgefallen) und stellt nach ca 1. Jahr fest, das auf seinen Rechnungen der Posten X-DSL mit aufgeführt ist, und das schon seit 1. Jahr. Dieses wurde nie benutzt. Derjenige versucht sich krampfhaft daran zu errinnern, ob er einen Vertrag oder so abgeschlossen hat, ist aber nicht geschehen. Es gab damals ein telefonat und derejenige hat um Infos und Unterlagen zu X-DSL angefordert. Aber statt der Infos wurde X-DSL direkt freigeschaltet.
Nach Telefonat mit X-Com sagte der Mitarbeiter man solle Ihm den Namen von dem Kollegen damals nennen 8-( , da kann sich derjenige natürlich nicht mehr dran errinnern, die Aussage ist dass man da nichts machen könnte weil derjenige den Beweis nicht anbringen kann dass er X-DSL nicht wollte…
Was kann derjenige noch machen? Kann mir jemand bei den fiktiven Fall helfen?
bei dem Fiktiven Fall würde ich mich nicht bei Telefonaten aufhalten. In der Regel landest Du da sowieso immer nur in einem Call-Center der Art „keine Ahnung“. Schriftlichen Einspruch/Widerspruch mit Anforderung einer Antrags- /Vertragskopie. Das Schreiben direkt an Vorstand schicken. Damit ist die Chance, dass Dein Vorgang vorrang hat erheblich größer.
Die Vollblutjuristen mögen mich berichtigen aber in der Beweispflicht ist m.E. der gewerbliche Anbieter. Ein Problem hast Du trotzdem. Ich kenne mehrere Fälle in denen so ein Anbieter trotzdem (Ohne Beweise) vor Gericht gegangen ist. Da ist natürlich die Frage ob Dein fiktives „Opfer“ sich einen Rechtsstreit leisten kann…
Bei dem bisher gezahlten Summen, habe ich meine Zweifel, ob der fiktiv Betroffene große Chancen hat das Geld wieder zurück zu bekommen. Erstens verlangen viele solche Unternehmen schon in ihren AGB einen Widerspruch innerhalb max. 3 Monaten nach Rechnungserhalt. Zudem hat Du mit Deiner bisherigen Zahlung immer mit der Rechnung einverstanden erklärt. Der Vertrag müsste also schon alleine dadurch rechtswirksam und unanfechtbar zu Stande gekommen sein.
Ich würde also den Vertrag fristgerecht kündigen. Mit den Anmerkungen, dass Deines Erachtens nie ein Vertrag geschlossen wurde und Du nur aus formalen Gründen nochmals schriftlich zum nächstmöglichen Termin kündigst.
Als zweites den o.g. Brief, in der Hoffnung, dass dieser Anbieter kein theater macht und mir rückwirkend alle zu Unrecht gezahlten Beiträge zurück erstattet.
mit besten grüßen Steffen
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