Nutzungsänderung

Hallo,

wenn man einen privaten Raum beruflich z.B. als Büro (wenn man selbständig ist) nutzen möchte, muss man doch idR ne Nutzungsänderung dafür beantragen, oder? Wie ist es aber umgekehrt, wenn man Wohnräume bezieht, die zuvor gewerblich genutzt waren, z.B. ne Kneipe (gibt ja viele Kneipen-Pleiten derzeit)? Oder wäre das zu regeln Sache des Vorbewohners bzw. endet die gewerbliche Nutzung dann mit dem Ende des Miet-/Pachtvertrages?? Kann der Eigentümer das dann hinterher einfach umbauen??

LG Erika

Hallo Erika

Zuständig ist IMMER der Eigentümer und nicht der Pächter bzw. der Mieter.

Die Verfahrensregelung der Nutzungsänderung richtet sich nach der Art der Nutzungsänderung und ist im Bauordnungsrecht [hier: Durchführungserlasse] eines jeweiligen Bundeslandes geregelt. Dabei wird in der Regel ein Bezug auf die Baunutzungsverordnug genommen. Diese gilt in Deutschland einheitlich.

Jede Nutzungsänderung ist individuell zu sehen. Einfach einmal beim örtlichen Bauamt „Guten Tag“ sagen und fragen.

Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Du willst wohl auch ein großes Wohnzimmer?
Wie Christian schon schreibt: Untere? Baubehörde fragen.
Hier z.B. Bauordnung für Sachsen Anhalt - die §65ff
und die entspr. Verwaltungsvorschriften.
http://www.sidiblume.de/info-rom/bau_re/z_bl/lsa/bau…
(Scheint jedenfalls kompliziert zu sein)
Gruß
Peter

Hallo,
wenn ein Haus mit Gaststätte den heutigen baurechtlichen Vorschriften nicht mehr entspricht, (z.B. Geschoßflächenzahl), hier aber Bestandsschutz besteht, weil es zum Zeitpunkt des Baues keine entsprechende Vorschrift gab, kann man dann von vorneherein davon ausgehen, dass eine Umnutzung = Bauantrag abgelehnt wird?
Gruß
Peter