Kündigungsschutz bis zu Vertragsbeginn

Wer kennt sich aus mit Kündigungsschutz in der Zeit zwischen der müdlichen Zusage und Vertragsbeginn oder zwischen dem Zeitpunkten
der Vertragsunterzeichnung und Vertagsbeginn beim Arbeitsvertrag. Gelten hier die gleichen Regeln wie in der Probezeit oder ist man für den entstehenden Schaden der Firma durch eine frühzeitige Absage vor Vertagsbeginn haftbar. Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich im Vorraus.

da der arbeitgeber aufgrund des vertragsschlusses disponieren kann, haftet der vertragsuntreue arbeitnehmer für entstehende schäden, wie einstellen einer ersatzkraft mit mehr gehalt. der nachweis solcher schäden ist allerdings extrem schwierig.
ansonsten kann der vertrag „normal“ gekündigt werden.

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