Hallo zusammen,
angenommen eine ältere Dame erkrankt schwer. Daraufhin erteilt Sie ihrem Bruder eine komplette Bank- und Vermögensvollmacht. Dieser regelt nun ihren gesamten Schriftverkehr und bezahlt von ihrem Konto alle anfallenden Kosten. Dem Konto werden in diesem Zeitraum unter anderen Gelder von der Beamtenfürsorge für offene Arztrechnungen gutgeschrieben. Der Bruder übersieht das und vergisst die bereits vorliegenden Arztrechnungen zu begleichen.
Nun ist die ältere Dame gestorben. Erbengemeinschaft sind der Bruder und eine weitere Schwester. Das Vermögen (u.a. das Guthaben auf dem Konto) wird zu gleichen Teilen geerbt.
Nun fordert der Bruder ohne vorherige Kontaktaufnahme per Anwalt die Hälfte der noch offenen Arztrechnung von seiner Schwester ein.
In einem „normalen“ Erbfall würde ich sagen, dass natürlich auch die Schulden zu gleichen Teilen geerbt werden. Doch wie sieht es hier aus? Muss der Bruder evt. alleine haften, da er ja im Zeitraum des Versäumnisses auch für das Konto und die Rechnungen verantwortlich war? Wäre nett, wenn ich dazu einmal Eure Gedanken lesen könnte.
In einem „normalen“ Erbfall würde ich sagen, dass natürlich
auch die Schulden zu gleichen Teilen geerbt werden. Doch wie
sieht es hier aus? Muss der Bruder evt. alleine haften, da er
ja im Zeitraum des Versäumnisses auch für das Konto und die
Rechnungen verantwortlich war? Wäre nett, wenn ich dazu einmal
Eure Gedanken lesen könnte.
Hi Steffen,
meine Gedanken dazu ganz klar, die Schwester muss zahlen. Ist mir zwar unverständlich warum die Aufforderung in Form eines Schreibens vom RA kam, besser hätte ich ein nettes Telefonat gefunden. Obwohl, dieses Posting lässt ja den Grund schon erahnen 
Immerhin hat sich der Bruder um die kranke Schwester gekümmert und wenn ihm dabei ein Fehler unterlaufen ist, sollte dies nicht zu seinen Lasten gehen.
Gruß Reni
Hallo Reni,
danke für Deinen Kommentar. Nur der Form halber: Lass uns bei diesem Fall einfach einmal annehmen, dass der Bruder sich eigentlich gar nicht um die Schwester gekümmert hat. Er war nur gut beim beschwatzen, was die Vollmacht betrifft. Lass uns weiterhin annehmen, dass seine noch lebende Schwester ziemlich naiv ist und genau wie Du über die Aufforderung per Anwalt (der keinerlei Belege beigefügt waren) verwundert war…
Hi Steffen,
meine Gedanken dazu ganz klar, die Schwester muss zahlen. Ist
mir zwar unverständlich warum die Aufforderung in Form eines
Schreibens vom RA kam, besser hätte ich ein nettes Telefonat
gefunden. Obwohl, dieses Posting lässt ja den Grund schon
erahnen 
Immerhin hat sich der Bruder um die kranke Schwester gekümmert
und wenn ihm dabei ein Fehler unterlaufen ist, sollte dies
nicht zu seinen Lasten gehen.
Gruß Reni
Moien,
denkt daran, daß der Anwalt ziemlich sicher nicht bezahlt werden muss und vorallem daran Belege einzufordern, denn ohne Belege kein anspruch…
Gruß
Bernd
Hallo Reni,
danke für Deinen Kommentar. Nur der Form halber: Lass uns bei
diesem Fall einfach einmal annehmen, dass der Bruder sich
eigentlich gar nicht um die Schwester gekümmert hat. Er war
nur gut beim beschwatzen, was die Vollmacht betrifft. Lass uns
weiterhin annehmen, dass seine noch lebende Schwester ziemlich
naiv ist und genau wie Du über die Aufforderung per Anwalt
(der keinerlei Belege beigefügt waren) verwundert war…
Hi Steffen,
vorausgeschickt sei, dass ich rechtlich nicht sooo viel Ahnung habe. Ist aber wohl eher Zivilrecht und da verjährt sowieso nix so schnell. Jede Verwaltung sichert sich bei Abrechnungen mit dem Hinweis ab, dass evtl. noch nicht vorliegende Rechnungen, nachberechnet werden können. In dem vorliegenden Beispiel ist jedoch davon auszugehen, dass gar keine Schlussrechnung erstellt wurde, sondern einfach Haben geteilt durch Zwei. Wenn dann noch (meinetwegen auch verschusselte) Rechnungen auftauchen, können diese natürlich noch nachgemeldet werden.
Was hier so durchklingt ist ja auch die Vermutung, dass der Bruder die Vollmacht genutzt hat, um sich zu bereichern. Oder irre ich mich?
Wenn dem so ist, käme es jetzt aber auch auf die Summen an, von denen in dem Beispiel die Rede ist. Wenn ich da den Verdacht bei mehreren Tausend oder gar mehr hätte, würde ich mal mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Kontakt aufnehmen, der sich die Geldgeschäfte seit der Vollmacht des Bruders ansieht.
Ansonsten würde ich den Hörer abheben, meinen Bruder anrufen und fragen was das mit dem Anwalt soll, er solle doch auf ein Tässchen Kaffee vorbeikommen und die Rechnungen mitbringen, man wird sich dann schon einig.
Gruß Reni
Ich danke allen für die Antworten.
Ja, die Vermutung einer Bereicherung liegt nahe. Ich hätte der fiktiven Oma auch den Rat gegeben die Kontobewegungen einmal genau zu prüfen. Zumal der Nachlaßverwalter ein sehr guter Bekannter/Freund des Bruders ist.
Doch ältere Damen sind da oft sehr eigen. Die können in ihrem Leben noch so behandelt worden sein, selber bleiben Sie immer Dame und ertragen es. Der einzige Grund, dass sie bei dem von mir geschilderten Vorgang Rat suchte, war die Tatsache, dass der nachgeforderte anteilmäßige Geldbetrag so ziemlich der Höhe des Erbes entspricht und sie sich bereits ein paar Kleinigkeiten (ca. 600 € für nach Jahren neue Kleidung, mal vornehm essen gehen und den Kindern und Enkelkindern etwas Taschengeld zustecken) von dem Erbe (ca. 3000€) geleistet hatte…
Nur noch einmal etwas konkreter um Euch die Geschichte hinter der Frage noch einmal näher zu bringen.
Ich lasse den fiktiven jungen Freund der Oma nun einmal ein Schreiben an den Anwalt aufsetzen in dem sie eine zahlung ohne Prüfung verweigert und alle relevanten Kopien anfordert.
Gruß Steffen