Aus dem Bereich des Steuerrechts

Hallo!

Bezüglich der Steuererklärung für das Jahr 2003 hätte ich zwei kleine Fragen. Wenn jemand während des Jahres Arbeitslosengeld für 3 Monate bezogen hat, muss er dies in der Steuererklärung angeben, da nach meinem Kenntnisstand dies dem Progressionsvorbehalt unterliegt (obwohl steuerfrei). Weis jemand, in welches Feld der Steuererklärung das Ganze einzutragen ist?

Nun noch eine Frage zu Überbrückungsgeld:

Wenn jemand im Jahre 2003 Überbrückungsgeld bezogen hat, muss er dies überhaupt in die Steuererklärung eintragen? Wie ich bis jetzt über das Internet erfahren habe, ist das Überbrückungsgeld ebenfalls steuerfrei und unterliegt im Gegensatz zum Arbeitslosengeld seit 1.1.03 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt. Kann das jemand bestätigen?

Herzlichen Dank.

Viele Grüße aus Ffm

Hallo matthias

Bezüglich der Steuererklärung für das Jahr 2003 hätte ich zwei
kleine Fragen. Wenn jemand während des Jahres Arbeitslosengeld
für 3 Monate bezogen hat, muss er dies in der Steuererklärung
angeben, da nach meinem Kenntnisstand dies dem
Progressionsvorbehalt unterliegt (obwohl steuerfrei). Weis
jemand, in welches Feld der Steuererklärung das Ganze
einzutragen ist?

Anlage N Zeile 21 in Kz 20

Nun noch eine Frage zu Überbrückungsgeld:

Wenn jemand im Jahre 2003 Überbrückungsgeld bezogen hat, muss
er dies überhaupt in die Steuererklärung eintragen? Wie ich
bis jetzt über das Internet erfahren habe, ist das
Überbrückungsgeld ebenfalls steuerfrei und unterliegt im
Gegensatz zum Arbeitslosengeld seit 1.1.03 nicht mehr dem
Progressionsvorbehalt. Kann das jemand bestätigen?

Das Überbrückungsgeld nach dem Dritten Buch SGB und dem AFG unterliegt ab 2003 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt.
Gruß Michael

Das Überbrückungsgeld nach dem Dritten Buch SGB und dem AFG
unterliegt ab 2003 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt.
Gruß Michael

Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Antworten. Eine letzte Frage zum Überbrückungsgeld hätte ich aber noch:

Muss das Überbrückungsgeld (trotz steuerfreiheit und keinem Progressionsvorbehalt) irgendwo in der Steuererklärung erwähnt werden oder kann man es einfach weglassen?

Danke.

Hi matthias,

da es nicht mehr steuerlich relevant ist, braucht es auch nicht aufgeführt zu werden.
Gruß
Michael