Einkommensnachweis bei Prozesskostenhilfe

Hallo,

welche Einkommensnachweise muss man zu einem PKH-Antrag dazulegen ? In der Erläuterung steht, „Lohnbescheinigung der letzten 12 Monate und Steuerbescheid Vorjahr“; in diversen Internet-Rechtsseiten findet man „oder Steuerbescheid Vorjahr“. Punkt 1 ist, die Klägerin bringt die kompletten 12 Monate garnicht zusammen (Ehegatte erhält lose Fresszettel, die ständig aus der Hose fallen), selber hat sie keine erhalten (Streitpunkt im bevorstehenden Prozess). Punkt 2 ist die wechselnde Einkommenshöhe des Ehegatten (es müsste irgendwie ein Jahresdurchschnitt gezogen werden - Arbeitsamt macht das auch bei der A-Hilfe). Was sollte oder kann man also dazulegen ? Danke !!!

Hi !

Ich behaupte mal einfach, dass das Geld monatlich aufs Konto überwiesen und nicht bar ausgezahlt worden ist. Sind denn die Kontoauszüge auch weg? Gibt der Arbeitgeber Bescheinigungen über die Zahlungen?

BARUL76

Huhu !

Das Geld wurde aufs Konto überwiesen, Auszüge sind auch da. Allerdings steht da als Überweisender nicht die Arbeitgeberin, sondern die Zweitfirma der Inhaberin. Oh, mir fällt gerade auf, das würde den Richter bestimmt auch interessieren, ob da Schmuu getrieben wurde :smile:
Es ging vor allem darum, dass z.B. beim PKH-Antrag die Steuern und Sozialversicherungen usw. nicht eingetragen werden können. Aber das wurde jetzt in einem Beiblatt erläutert.
Zu deiner letzten Frage wegen Bescheinigungen: bisher wurde keine einzige Abrechnung oder Bescheinigung ausgestellt (von Arbeitsaufnahme Juni bis einschl. Sept.), außerdem wurde die Lohnsteuerkarte trotz fristloser Kündigung bis heute nicht herausgerückt (sollte sowas nicht spätestens 1 Tag später passieren ?)… Wenn das nicht bis 17.10. geschieht, gibts da wohl noch einen Zivilprozeß, denn der letzte Lohn wurde auch noch nicht bezahlt.

Ciao
Killy

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