Werte Experten,
wenn man dem Hersteller einer Heizanlage einen „Kundendienstauftrag“ (dessen Vordruck) erteilt, und der eine andere Firma weiterbeauftragt, und diese Firma nach etlichen Bemühungen aufgibt („wir sind mit unserem Latein am Ende“), und dann letztlich doch der Werkskundendienst des Herstellers sich der Sache annimmt:
Mit wem hat man da ein Vertragsverhältnis und ist das dann ein Werks- oder ein Dienstvertrag?
Oder anders gesagt:
Muß man die fruchtlos gebliebenen Bemühungen eines Handwerkers/Technikers bezahlen, wenn dieser keinen sachlichen Grund für den Mißerfolg nennen kann?
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Hallo,
ich bin zwar kein Experte aber ich weiss das wenn ein Handwerker seinen Auftrag nicht erledigt man auch nichts zahlen muss.
Der HW hat eine Erfüllungspflicht oder ähnlich…
Ich gehe sogar soweit das ich sage das man Schadensersatz eventuell fordern könnte…
aber ich bin kein Experte…
Gruss
Daniel
Hi !
Es kommt ein Werkvertrag zu stande. Es ist ja wohl der Erfolg das Wesen des Vertrages (Werkvertrag) und nicht, dass dir für einen bestimmten Zeitraum die Leistung des Handwerkers zur Verfügung steht (Dienstvertrag). Am Ende soll alles wieder „ganz“ sein. Und dies ist der Auftrag, der erteilt wird. Es sei denn, in dem Auftrag stand: „Die Handwerker stehen ihnen für 8 Stunden zur Verfügung.“ Da ich diese Formulierung für sehr unwahrscheinlich halte, kann es sich nur um einen Werkvertrag handeln.
Die Folgen hattest du ja bereits richtig erkannt.
BARUL76