Jemand meint eine Forderung zu haben und schreibt dem vermeintlichen Schuldner dass er, wenn der Schuldner nicht bezahlt, eine Strafanzeige wegen Betrugs ersattet. Der Bestand der Forderung ist nicht gerichtlich tituliert, aber keine Luftnummer.
Daraufhin erstattet der Schuldner eine Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren wegen Nötigung ein.
Es gibt aber auch andere Entscheidungen von Staatsanwälten, dass die Drohung mit einem gesetzlichen Übel keine Drohung ist.
Wer kennt solche Entscheidungen der Staatsanwaltschaft oder höherer Gerichte?
Zu Entscheidungen kann ich nichts sagen. Allgemein ist die Androhung von Rechtsmitteln aber kenesfalls eine Straftat!
Zur Nötigung §240 StGB gehört aber ein Nötigungserfolg (das heißt der Forderung muss nachgegeben werden), versuchte Nötigung ist nicht strafbar, da Nötigung ein Vergehen ist!
Aus deinem Text ging leider nicht hervor,ob ein etwaiger Nötigungserfolg überhaupt eingetreten ist:
Gruß Andreas
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Hallo Martin,
das kommt darauf an,ob die Forderung bereits „Tituliert“,also durch ein Gerichtsurteil festgestellt wurde.In diesem Falle wäre es keine Straftat,da der zugrunde liegende Anspruch zivilrechtlich festgestellt wurde und dir als Gläubiger es unbenommen bleibt,auch den Strafverfolgungsweg zu beschreiten.
Anders sieht es jedoch aus,wenn die Forderung noch nicht „Tituliert“ ist,hier bewegts du dich dann ganz schnell im Bereich der Nötigung und Erpreßung…daher würde ich auch die Finger davon lassen mit Strafanträgen zu drohen…
Und von allem anderen mal abgesehen,selbst bei einer bereits titulierten Forderung würde ich keinen Strafantrag stellen.Denn damit verschlechterst du nur die Chancen,dein Geld wieder zu bekommen.
mfg
Frank
Stell Dir vor :
Du kaufst bei mir ein Sofa und versprichst es am kommenden
Sonntag zu bezahlen. Grund : Geldbörse vergessen.
Sonntag kommst Du nicht.
Ich suche und finde Dich am Dienstag. In Deiner Wohnung
liegen offen lauter Briefe herum aus denen sich ergibt,
dass Du absolut Pleite bist.
Du hast mir also vorgelogen, zahlungsfähig zu sein.
Das ist Betrug gem §§ 263 StGB.
Also drohe ich Dir mit Anzeige, wenn Du das Problem
nicht erledigst. Das Sofa kann ich nicht mehr zurück
nehmen, weil ich nach Deiner Sofa-Mitnahme meine
Wohnung aufgegeben habe, aber das Geld dringend
benötige, um die letzte Stromrechnung zu bezahlen.
Du machst nix. Also maschiere ich zur Polizei
und zeige Dich an.
Es MUSS ermittelt werden, da es ein Ofizialdelikt
ist.
Nun bist Du also sauer, obwohl Du der Arsch bist und
maschierst auch zur Polizei und stellst Strafantrag
wegen Nötigung. Auch diese Anzeige muss bearbeitet
werden, weil es ein Ofizialdelikt ist.
Sagen wir nun, der Fall wird so aufgeklärt,
wie ich ihn mir ausgedacht habe, dann
passsiert theoretisch folgendes :
- Du bist wegen Betrug dran.
- Du bist wegen wissentlich falscher Anschuldigung dran.
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Holla ,
na da käme noch eine Anzeige wegen Dummheit hinzu…achso ist ja gar nicht strafbar…*g*
So jetzt mal Spaß beiseite…
Wo ist der Kaufvertrag und die Ratenzahlungsvereinbarung???
Soo einfach ist das nicht,Lambert…
mfg
Frank
Ich denke dass die Kenntnis von der Drohung der Erfolg ist und nicht das Ergebnis.