Taschenkontrolle im Supermarkt

Hallo nochmal!

Folgende Annahme:
Jemand geht mit einer Tasche (Handtasche, Stofftasche, …) oder so nem Oma-Wägelchen (zum hinter sich herziehen) in einem Supermarkt einkaufen.
An der Kasse will die Kassiererin dann in die Tasche oder Wägelchen schauen (Taschenkontrolle).
Darf sie das? Darf man das verweigern? Auf welcher Rechtsbasis?
Was passiert, wenn man das verweigert?

Danke schön.

Hi,

An der Kasse will die Kassiererin dann in die Tasche oder
Wägelchen schauen (Taschenkontrolle).
Darf sie das?

Ja.

Darf man das verweigern?

Ja.

Auf welcher Rechtsbasis?

Auf Basis der Persönlichkeitsrechte, mal schwammig gesprochen.

Was passiert, wenn man das verweigert?

Im „schlimmsten“ Fall wird die Polizei gerufen.
Weitere Maßnahmen seitens des Marktpersonals können auch vorkommen (festhalten o.ä.) sind aber nur recht, wenn gegen die betr. Person der konkrete Verdacht auf eine Straftat besteht, bzw. sie bei einer solchen gesehen wurde („auf frischer Tat“), ansonsten ist das mindestens Nötigung.

Gruß,

Malte.

Hallo,
im Supermarkt kann das kassierende Personal verlangen,
dass man die Tasche im Wagen anhebt um zu schauen ,
ob vielleicht was unter der Tasche liegt.
Mehr aber nicht.
-Aber Taschen durchwühlen , kontrollieren ist nicht erlaubt.
Vermutung:
Geht in den Eingriff der Persönlichkeitsrechte

Hallo!

An der Kasse will die Kassiererin dann in die Tasche oder
Wägelchen schauen (Taschenkontrolle).
Darf sie das?

Sie darf fragen.

Darf man das verweigern?

Ja natürlich

Auf welcher
Rechtsbasis?

Es gibt kein Gesetz, welches einem vorschreibt, dass man an der Kassa die Tasche öffnen muss und im Zivilrecht gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit, einseitige Anordnungen zu treffen (es sei denn, man hätte anderweitiges vorher vertraglich vereinbart - no na net)

Was passiert, wenn man das verweigert?

Vielleicht will das Geschäft dann keine Ware verkaufen.

Eine ganz andere Sache ist es aber, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht besteht. Dann kann einem das Geschäft zwar auch nicht zwingen, die Tasche zu öffnen, wohl aber festhalten und die Polizei rufen.

Gruß
Tom

Es gibt kein Gesetz, welches einem vorschreibt, dass man an
der Kassa die Tasche öffnen muss und im Zivilrecht gibt es
grundsätzlich keine Möglichkeit, einseitige Anordnungen zu
treffen (es sei denn, man hätte anderweitiges vorher
vertraglich vereinbart - no na net)

…wozu anzumerken ist, dass eine allgemeine Vereinbarung via Aushängeschuld nach deutscher Rechtsprechung unwirksam ist.

Glaube ich.

Levay

Zusatzfrage
Hallo,

… und wie ist es bei Veranstaltungen wie z.B. Konzerten, Fußballspiel usw?

Andreas

Hallo,

… und wie ist es bei Veranstaltungen wie z.B. Konzerten,
Fußballspiel usw?

Genauso. Du wirst freundlich gebeten, es zuzulassen, und wenn Du das nicht möchtest, machen die Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch und lassen Dich halt nicht rein.

Gruß,

Malte.

Genau, wobei man natürlich bei Veranstaltungen durch Kauf einer Eintrittskarte ein grundsätzliches Zutrittsrecht hat. Mir würden zwei Möglichkeiten einfallen, rechtlich zu begründen, wieso man sich die Kontrollen trotzdem gefallen lassen muss: entweder konkludente Einverständniserklärung bei Kauf der Eintrittskarte oder Grundsatz von Treu und Glauben, nach dem mit Rücksicht auf die Verkehrssitte gehandelt werden muss.

Levay