Angenommen jemand steht in keinem Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen (ist weder Opfer, noch Zeuge, noch Täter und kann auch keine sonstigen sachdienlichen Hinweise geben), möchte sich aber dennoch über die Ermittlungen bzw. über das Ergebnis informieren, weil sich zum Beispiel ein früherer Freund unter den Tatverdächtigen befindet.
Gibt es allgemein ein Recht auf Auskunft (vielleicht da es im öffentlichen Interesse ist)? An wen kann sich dieser jemand ggf. wenden?
Es kann auch anders gehen
Keine Antwort auf deine Frage, aber ein Schauer rieselt mir über den Rücken bei deiner Frage.
Ich stand in einem Zusammenhang mit einer polizeilichen Ermittlung.
Aufgrund einer Falschanzeige von einem betrügerischen Autohändler den ich angezeigt habe, wurde 4 Jahre HEIMLICH gegen mich ermittelt, ohne das ich befragt wurde.
Das kam erst da raus, als nach 4 Jahren Ermittlungen gegen mich nichts gefunden werden konnte (war ja auch eine Falschanzeige aus Rache) und ein Richter dann eine Hausdurchsuchung anordnete.
Erst da erfuhr ich erstmalig davon.
Diese Durchsuchung (bei der übrigens auch ein ganzer Kombi voll Bekleidung und Computer beschlagnahmt wurden) ergab übrigens auch nichts und so wurde noch einmal mehrere Jahre gegen mich weiterermittelt.
Aber diesmal von den (erfolglosen) Versuchen meines Anwaltes begleitet, zu erfahren was los ist.
Es kann auch so gehen.
Der Hinweis auf die Stasi in einer anderen Antwort, der kam mir da auch schon in den Kopf.
Schließlich und endlich wurde ich in einer dubiosen Aktion auch erst „abgeholt“, dann mehrfach an verschiedene Standorte gebracht, die ersten Polizisten wußten dabei selbst nichts und mußten mich überraschend während der Fahrt woanders hinbringen und anderen Leuten übergeben und dann verschwand ich 9 Tage spurlos hinter den Mauern einer JVA, während man meiner Familie erst garnix sagte und dann meine Familie in eine falsche JVA schickte.
Meinen Anwalt übrigens auch.
Aber letztendlich bekam ich ja für die Strafverfolgung von 8 Jahren, einer Inhaftierung von 9 Tagen, einer Frühberentung mit 37 Jahren aufgrund der Folgen der Inhaftierung und Anwaltskosten von insgesamt mittlerweile über 6.000,- schließlich und endlich eine Entschädigung von offiziellen 77.- Euro.
Also kann man sich ja nicht beschweren, denke ich … oder jedenfalls „die“, wer immer „die“ auch sein mögen …
Danke für Eure Antworten, ich muß meine Fragestellung aber ergänzen.
Mal angenommen, da bringt sich jemand um, während in seiner Wohnung polizeiliche Ermittlungen durchgeführt werden. Dieser jemand wäre ein früherer guter Freund. Normalerweise könnte doch, wenn dieser frühere gute Freund nicht schuld wäre, in der Zeitung stehen: „Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Selbstmörder nicht mit der Tat in Zusammenhang steht“ - aber es stand keine Zeitung aus der Region zur Verfügung.
So, wenn jemand jetzt in Erfahrung bringen möchte, ob der Selbstmörder auch als Täter ermittelt worden ist, wie geht dieser jemand vor? Da muß es doch Möglichkeiten geben.
nun wird es ber extrem theoretisch. Wenn bei Deinem fiktiven Fall sich der betreffende Freund während der polizeilichen Ermittlungen selber das Leben genommen hat, impliziert dies ja, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Also auch kein Urteil über Schuld oder Unschuld möglich sind.
Mit dem Tod des Beschuldigten werden sofort alle Ermittlungen eingestellt (siehe Möllemann. Somit wäre an Hand der Ermittlungsakten wohl auch nur eine Vermutung möglich.
PS.: Sei froh, dass keine Akteneinsicht für unbeteiligte Dritte möglich ist. Stell Dir einmal vor, Du wirst fälschlicher Weise wegen einer Straftat beschuldigt. Es laufen Untersuchungen, die alles mögliche über Dich und Dein Leben zu Tage fördern. Selbst wenn Du in jeder Beziehung eine reine Weste hast, würdest Du es sicherlich als extremen Eingriff in die Privatsphäre empfinden, wenn Hinz und Kunz alles lesen könnten…
Mit besten Grüßen Steffen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn sich der Beschuldigte das Leben nimmt, heißt das doch nicht, dass der Fall erledigt ist. Es gibt für die Polizei doch immer noch zu klären, wer der Täter ist. In meinem Beispiel wäre es eine Computer-Sabotage in einer Firma.
Wenn sich der sagen wir mal Hauptverdächtige das Leben nimmt, gilt es doch immer noch, die Schuldfrage zu klären, denn was ist, wenn es ein anderer war?