Ein älteres Ehepaar muss demnächst in ein Pflegeheim, leider reichen die eigenen Einkünfte und auch die Leistungen zur Pflegestufe nicht, um die Kosten zu decken. Leibliche Kinder gibt es nicht mehr, nur noch
Enkelkinder. Kann man in diesem Fall Sozialhilfe beantragen?
Ihre Beerdigung haben sie selbst bereits gezahlt, d.h. das Geld wurde
für die Zukunft an ein Beerdigungsinstitut gezahlt. Würde das Sozialamt hier Geld zurückfordern dürfen?
Kann man in diesem Fall Sozialhilfe beantragen?
Ja, auf jeden Fall.
Ihre Beerdigung haben sie selbst bereits gezahlt, d.h. das
Geld wurde
für die Zukunft an ein Beerdigungsinstitut gezahlt. Würde das
Sozialamt hier Geld zurückfordern dürfen?
Ja, das Geld gilt als Vermögen, und sofern es mehr ist als die Vermögensfreigrenze, kann das Sozialamt darauf bestehen, dass dieser Vertrag gekündigt wird und das Geld erstmal zur Deckung der Heimkosten eingesetzt wird, bis die Freigrenze erreicht ist. Dafür würde das Sozialamt aber im Todesfall die Bestattungskosten (teilweise*) übernehmen (* hier müsste dann beim Tod des Erstversterbenden ein Teil des bis dahin geschützten Vermögens, beim Tod des Letztversterbenden der Rest des geschützten Vermögens eingesetzt werden).
Gruß
Nelly