Allgemeine Pfändungsfragen

Hallo

Wenn ein Schuldner mehrere Gläubiger hat und durch sein kleines Gehalt nicht in der Lage ist alle Gläubiger mit einer Ratenzahlung zu befridiegen muss dieser mit Lohnpfändungen rechnen. Das ist klar. Doch wie sieht es in diesem Fall aus ?

Der Schuldner hat mit einem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung von 21 euro getroffen! Diese muss er einhalten damit er nicht gepfändet wird. Jetzt aber wurde dieser überraschend von einem wahrscheinlich anderen Gläuber Gepfändet!

Er hat 1042 euro NETTO verdient und ihm wurden davon 77 Euro gepfändet! Also wurde ihm Der komplette mögliche Pfändungsbetrag gepfändet. Dieser hat aber bei einem anderen Gläubiger doch schon 21 Euro zu zahlen. Wie soll er dies jetzt machen ? Er wurde doch schon bis zum existensminimum gepfändet. Wie soll er da noch Die Raten bezahlen ? Ist das Rechtens oder ist da was falsch gelaufen ? Normal hätte er doch nur 56 EURO pfänden können da die restlichen 21 euro schon an den anderen Gläubiger gehen.

Doch der Schuldner kam nur auf diese hohe Summe da er einen Verpflegungsmehraufwand und Fahrgeld von seiner Leihfirma bekommt. Zusammen waren dies 155 euro! Dieses Geld bekommt er aber nur zur hilfe des erhaltes des Arbeitsplatzes da er sich sonst den Weg zur Arbeit nicht mehr finanzieren kann! Denn ohne diese Zuschläge käme er auf einen Nettobetrag von 877 EURO! Also Fakt ist:
Dem Schuldner wurden diese Beiträge gepfändet die er bekommt um sich den weg zur Arbeit zu finanzieren.
Meine Frage: Sind diese zuschläge pfändbar ?
Und wie sieht es mit der Pfändung aus ? Wer hat was falsch gemacht ?

Über informative Antworten würde ich mich sehr freuen

gruß

Adrian

Hallo Adrian,

Du begehst da einen Denkfehler. Die freiwillige Ratenzahlungsvereinbarung hat absolut nichts mit Deinem Pfändungsfreibetrag zu tun.

Auch darfst Du das Existensminimum nicht mit dem Pfändungsfreibetrag verwechseln.

Ergo wäre die Lohnpfändung jederzeit rechtens egal wie viele Ratenzahlungsvereinbarungen Du bereits getroffen und eingehalten hast.

Nun zu dem Punkt Grund- und tatsächliches Gehalt. Man möge mich berichtigen, wenn ich mich irre. Aber die von Dir genannten Zuschläge zählen meines Erachtens ebenfalls ganz normal zum Einkommen. Somit sind sie auch bei der Berechnung des möglich pfändbaren Betrages zu berücksichtigen.

Sorry, das ich keine bessere Einschätzung der Lage habe.

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Hallo Steffen,

Also auf gut Deutsch gesagt hat es überhaupt keinen Sinn eine Ratenzahlungsvereinbarung zu machen wenn man mehere Gläubiger hat.
Damit zahlst du nur drauf was ich mir in keinem falle leisten kann. Durch diese Pfändungen ist auch mein Arbeitsplatz gefährdet. Mal sehen wie sich das entwickelt. Aber unter solchen umständen hat man ja kaum gelegenheit seine schulden zu bezahlen!

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Hallo Steffen,

Also auf gut Deutsch gesagt hat es überhaupt keinen Sinn eine
Ratenzahlungsvereinbarung zu machen wenn man mehere Gläubiger
hat.
Damit zahlst du nur drauf was ich mir in keinem falle leisten
kann. Durch diese Pfändungen ist auch mein Arbeitsplatz
gefährdet. Mal sehen wie sich das entwickelt. Aber unter
solchen umständen hat man ja kaum gelegenheit seine schulden
zu bezahlen!

Der Schuldner kann nunmal nicht aussuchen, welche Schulden er bezahlen möchte und welche nicht.
Gruß n.

Hallo Adrian!

Also auf gut Deutsch gesagt :hat es überhaupt keinen Sinn :eine :Ratenzahlungsvereinbarung zu :machen wenn man mehere :Gläubiger hat.

Mit allen Gläubigern müssen einhaltbare Vereinbarungen getroffen werden. Gläubiger, die überhaupt nichts bekommen, werden irgendwann gallig.

Durch diese Pfändungen ist :auch mein Arbeitsplatz
gefährdet. Mal sehen wie sich :das entwickelt.

Nicht „mal sehen“! Gehe statt dessen zur Schuldnerberatung! Sammle vorher alle Unterlagen der Schulden zusammen und vergiß dabei keinen Gläubiger. Außerdem solltest Du überlegen, welche Möglichkeiten Du hast, auf Ausgaben zu verzichten. Hast Du z. B. Versicherungen, die sich beitragsfrei stellen lassen oder andere verzichtbare Ausgaben?

Gruß
Wolfgang

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Hi,

versuche doch einfach mal mit dem Gläubiger zu sprechen, der da gepfändet hat. Wenn Du ihm darlegst, wie Du Deine Schulden zu begleichen gedenkst, kann er eine sogenannte Ruhenderklärung machen und Deiner Bank faxen. Dann wird Dein Konto wieder freigeschaltet.

Der Gläubiger kann jederzeit (z.B. wenn Du nicht rechtzeitig zahlst) diese Ruhenderklärung widerrufen und die Pfändung aufleben lassen. Dieser Gläubiger bleibt aber immer an erster Rangstelle. (Er hat die Pfändung nicht aufgehoben, sondern ausgesetzt.)

Es steht auch häufig in so einer Ruhenderklärung, dass die Pfändung automatisch wieder auflebt, wenn weitere Pfändungen kommen. Das ist absolut normal und Standard.

Gruss Hans-Jürgen
***

Oder mit keinen. Wie soll ich bei dem kleinen Gehalt mit allen was vereinbaren ? Wenn ich mit allen was vereinbaren würde, würde mir nix übrig bleiben. Vorallem da ich in einer Leihfirma arbeite habe ich kein festgehalt. Das Variert von 800 bis 1100 euro! Schon allein aus dem Grund kann ich keine Ratenzahlungen machen. Und auf was verzichten kann ich nicht, weil ich schon leider auf alles verzichten muss. Das einzige was ich habe ist ein auto und das brauche ich um in die arbeit zu fahren. Das ist wohl das mindeste was man sich leisten darf wenn man arbeiten geht. Vorallem wenn man in einem Dorf lebt wie ich wo man erst kilometerweit in die stadt fahren muss um in die läden zu kommen.
Mehr habe ich selber nicht. Noch nicht mal geld für bekleidung etc.
Manchmal frage ich mich für was ich arbeiten gehe ? Wenn ich den Sozialhilfeempänger nebenan sehe, der hat immer geld … immer neue kleidung und machen tut er nix. Während ich 5 tage lang 12 stunden ausser haus bin und am ende nicht mal das geld habe mir bekleidung zu holen. Ist Traurig aber wahr … scheinbar kommt man mit arbeit in diesem lande nicht mehr weit. Es ist nichts persönliches gegen deine Aussage Wolfgang. Denn da gebe ich dir schon recht. Nur will ich hiermit schildern das ich was in gang setzen will aber es nicht klappt.

Gruß

Adrian

Mit allen Gläubigern müssen einhaltbare Vereinbarungen
getroffen werden. Gläubiger, die überhaupt nichts bekommen,
werden irgendwann gallig.

Durch diese Pfändungen ist :auch mein Arbeitsplatz
gefährdet. Mal sehen wie sich :das entwickelt.

Nicht „mal sehen“! Gehe statt dessen zur Schuldnerberatung!
Sammle vorher alle Unterlagen der Schulden zusammen und vergiß
dabei keinen Gläubiger. Außerdem solltest Du überlegen, welche
Möglichkeiten Du hast, auf Ausgaben zu verzichten. Hast Du z.
B. Versicherungen, die sich beitragsfrei stellen lassen oder
andere verzichtbare Ausgaben?

Gruß
Wolfgang

Du willst aber nicht bestreiten vorher noch gut gelebt zu haben? Oder woher kommen denn die Schulden?

Deinen Frust kann ich verstehen, in der Situation muss man wohl irgendwann den Koller bekommen

Gruß Ivo

Hallo Adrian!

Oder mit keinen. Wie soll ich :bei dem kleinen Gehalt mit :allen was vereinbaren ? Wenn :ich mit allen was vereinbaren :würde, würde mir nix übrig :bleiben.

Ein Gläubiger, der längere Zeit kein Geld sieht, wird pfänden lassen, wo immer er kann. Selbst bei fruchtloser Pfändung entstehen Kosten, die letztlich Du zu tragen hast. Deshalb muß es mit allen Gläubigern eine Regelung geben. Ist das nicht möglich, bleibt nur das Mittel der Privatinsolvenz.

Ich weiß nicht, um welche Größenordnung Schulden und um wieviele Gläubiger es sich insgesamt handelt und ob alle Forderungen rechtens sind. Damit sollte sich ein nicht persönlich betroffener, sachkundiger Mensch beschäftigen -> gehe zur Schuldnerberatung!

scheinbar kommt man mit :arbeit in diesem lande nicht :mehr weit.

Die Probleme haben ihre Ursache nicht in der Arbeit, sondern in den Schulden. Die fallen aber nicht schicksalhaft vom Himmel. Eine Opferrolle hilft Dir nicht weiter. Die Umstände, die zu den Schulden führten, sind zukünftig als Erfahrung wertvoll, um risikobehaftete und leichtfertige Verhaltensweisen abzustellen. Dein Problem - sofern es nicht Ergebnis einer Straftat ist - wird in jedem Fall lösbar sein, wenn man die Sache richtig anfaßt. Der Weg, nur einzelne Gläubiger zu bedienen, funktioniert jedenfalls nicht.

Was ist bei sparsamer Lebensführung monatlich übrig? Dieser Betrag wird unter allen Gläubigern nach einer vorher zu treffenden Vereinbarung verteilt. Sind die Schulden allerdings so hoch, daß sie trotz der Raten über die laufenden Zinsen weiter steigen, bleibt nur ein ganz oder teilweise Forderungsverzicht der Gläubiger oder ein Insolvenzverfahren. Das ist auch dann fällig, wenn einzelne Gläubiger nicht gesprächsbereit sind. Das muß der Schuldner wissen, bevor er überhaupt etwas bezahlt. Zahlungen nur an ausgewählte Gläubiger oder an die Leute, die am heftigsten drohen, bringen die Lage nicht in den Griff.

Wenn Du mit Gläubigern sprichst, legst Du am besten die Karten offen auf den Tisch. Laß die Leute wissen, was Du monatlich insgesamt bezahlen kannst und auf wieviele Gläubiger Du den Betrag aufteilen mußt. Sag auch, welchem Zweck das Gespräch dient: Einvernehmliche Aufteilung des monatlich zur Verfügung stehenden Betrages unter allen Gläubigern oder im Falle des Scheiterns von Einigungsgesprächen der Weg in die Insolvenz. Mit dieser Offenheit und dem Aufzeigen Deiner Möglichkeiten (Einigung oder Inso) wirst Du bei den meisten Gläubigern auf sehr weitgehende Einigungsbereitschaft treffen.
Gruß
Wolfgang

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Hallo!

Ich kann dir nur auch dringend empfehlen, Wolfgangs Antwort ernst zu nehmen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Die Karten müssen auf den Tisch und es muss aktiv eine Lösung mit den Gläubigern versuch werden - alles andere ist Unsinn.

Du kennst weder das Einkommen von dem Nachbarn noch kennst du, wie er mit Geld umgeht - also schau nicht auf die anderen und sei den anderen etwas neidig, da gibt es nämlich keinen Grund dazu und außerdem nützt es dir nichts.

Wenn du völlig überschuldet bist und selbst nicht in der Lage bist, dich aus dieser Situation herauszumanövrieren (leicht ist es ja nicht), dann musst du schnellstens zu einer professionellen Beratung.

Ich sag dir das jetzt als in der Praxis fast immer Gläubigervertreter - das dümmste für einen Schuldner ist es, sich nicht zu melden. Mit einem Schuldner, der die Karten auf den Tisch legt und sich aktiv selbst um eine Lösung bemüht, kann man sich in fast allen Fällen einigen.

Gruß
Tom