Hallo
Wenn ein Schuldner mehrere Gläubiger hat und durch sein kleines Gehalt nicht in der Lage ist alle Gläubiger mit einer Ratenzahlung zu befridiegen muss dieser mit Lohnpfändungen rechnen. Das ist klar. Doch wie sieht es in diesem Fall aus ?
Der Schuldner hat mit einem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung von 21 euro getroffen! Diese muss er einhalten damit er nicht gepfändet wird. Jetzt aber wurde dieser überraschend von einem wahrscheinlich anderen Gläuber Gepfändet!
Er hat 1042 euro NETTO verdient und ihm wurden davon 77 Euro gepfändet! Also wurde ihm Der komplette mögliche Pfändungsbetrag gepfändet. Dieser hat aber bei einem anderen Gläubiger doch schon 21 Euro zu zahlen. Wie soll er dies jetzt machen ? Er wurde doch schon bis zum existensminimum gepfändet. Wie soll er da noch Die Raten bezahlen ? Ist das Rechtens oder ist da was falsch gelaufen ? Normal hätte er doch nur 56 EURO pfänden können da die restlichen 21 euro schon an den anderen Gläubiger gehen.
Doch der Schuldner kam nur auf diese hohe Summe da er einen Verpflegungsmehraufwand und Fahrgeld von seiner Leihfirma bekommt. Zusammen waren dies 155 euro! Dieses Geld bekommt er aber nur zur hilfe des erhaltes des Arbeitsplatzes da er sich sonst den Weg zur Arbeit nicht mehr finanzieren kann! Denn ohne diese Zuschläge käme er auf einen Nettobetrag von 877 EURO! Also Fakt ist:
Dem Schuldner wurden diese Beiträge gepfändet die er bekommt um sich den weg zur Arbeit zu finanzieren.
Meine Frage: Sind diese zuschläge pfändbar ?
Und wie sieht es mit der Pfändung aus ? Wer hat was falsch gemacht ?
Über informative Antworten würde ich mich sehr freuen
gruß
Adrian