Unfall wegen Ölspur

Servus,

wer haftet für die an den KFZ’s entstandenen Schäden?

Angenommen, eine Person fährt am Tage (Samstag, ca. 13.00Uhr) durch eine geschlossene Ortschaft (in Bayern Deutschland).
Dort befindet sich eine ca. 90° Linkskurve, weit davor eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h.

Genau in dieser Linkskurve ist eine gewaltige Öl-/Treibstoffspur ca 25m länge und teilweise ca. 3m breit.
Ursächlich dieser Fremdeinwirkung rutscht das Fahrzeug fast geradeaus weiter auf einen dort stehenden Betonpfosten. Totalschaden!
Unfallstelle geräumt und Polizei angerufen.
Während dem Anruf bei der Polizei fährt schon der nächste genauso drauf. Ebenso Totalschaden!

Einer der Polizeibeamten meinte: „jetzt wisse er waraum er an diesem Morgen auf dem Weg zur Arbeit an dieser Stelle mit seinem BMW hinten kurz wegrutschte“.

Der dort ansäßige Ladenbesitzer erzählte, daß dort schon mehrfach Autos auf den hinter den Betonpfosten stehenden Brunnen gefahren seien, weshalb dann diese Betonpfosten installiert wurden.

Ladenbesitzer, Polizist und Passanten meinten, daß hier häufiger Treibstoffspuren seien, da an der wenige hundertmeter entfernten Tankstelle häufig vergessen werde den Tank wieder zu verschließen. In der linkskurve dann schwappt Treibstoff aus dem Tank da dieser ja meist rechts ist.

Es ist also ein längst bekanntes sich stets wiederholendes Problem.
Maßnahmen zum Schutze des antiken Brunnens wurden ergriffen.
Der Ortsfremde Autofahrer wird der Gefahr weiterhin ausgesetzt.

Liebe Grüße
Richard

Hi, wenn man den konkreten Verursacher _dieser_ Dieselspur ermitteln kann haftet dieser als Verursacher. Nur ist das kaum zu erwarten.

Die Tankstelle? Was kann die für die Fehler der Kunden?
Die Gemeinde? Hat ja schon ein 30er Schild hingestellt(bist Du auch tatsächlich 30 gefahren?), und kann nicht für eine 24 Stunden Beobachtung der Stelle verantwortlich gemacht werden. Ein „Ölspur“-Schild kann erst hingestellt werden, wenn eine solche vorhanden ist.

Die Polizei? Kann erst Maßnahmen ergreifen, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt, dh. die neu entstandene Ölspur als solche bekannt ist.

D.h. wenn der Verursacher nicht ermittelt wird, bleibst du auf den Kosten sitzen. u.a. dafür gibts Kaskoversicherungen.

A.

Servus Andreas,

Deine Ausführungen sind zwar schön, können aber so nicht richtig sein.
Ich hatte die Hoffnung, daß mir hierzu eventuell rechtskundiger Rat bezüglich Verkehrssicherungspflicht gegeben wird.
Aber leider schweigen sich die Anwälte hierzu aus.

Gruß Richard