moin!
also, jemand hat einen gerichtstermin aufgrund eines autounfalls, der 500 km weit
weg, also ca. 6 stunden fahrt entfernt passiert war, also auch beim dortigen
gericht, an einem dienstagmittag. kann er dann für montag UND dienstag
verdienstausfall geltend machen, weil er hin- und rückfahrt nicht an einem tag
machen wollte oder erkennen die das nicht an? gibte s da richtlinien oder sowas?
grüße und danke im voraus!