Hi Chris,
du kannst dich an die IHK oder an die für dich zuständige Innung wenden oder jede andere berufsständische Vereinigung, die meisten haben Standard-AGBs. Du kannst dich auch auf die homepages deiner Konkurrenten klicken und von denen abschreiben.
Du mußt aber damit rechnen, dass so ca. 60-95 % dessen, was du zusammenbastelst, im Ergebnis einer juristischen Prüfung nicht standhalten wird. Meistens ist das Ergebnis dieses Baukastensystems, das noch nicht einmal die Gerichtsstandsvereinbarung wirksam ist, davon daß man bei einer Webpage auch das Fernabsatzgesetz beachten muß, ganz zu schweigen.
Es macht aber trotzdem Sinn, dass du dir Mühe machst, weil dann der RA, den du mit der Überprüfung beauftragen willst, wenigstens deine Ziele kennt und diese nicht mühsam mit Dir ermitteln muß.
Der Entwurf von AGBS ist deswegen für Laien schwierig, weil wirksame AGBS zunvoraussetzen, dass man das gesetzliche Regelstatut, von dem durch die AGBS zugunsten des Verwenders abgewichen werden soll, kennt, was bei den meisten Laien nicht der Fall ist. Wenn man es ermittelt hat, muß man als nächstes prüfen, welche dieser Gesetzesnormen zwingendes Recht sind, als durch AGB von vornherein gar nicht oder nur eingeschränkt abbedungen werden können. Damit hat man dann aber erstmal nur den Gestaltungsspielraum ermittelt und noch keine einzige Klausel endgültig formuliert. Das ist erst der aller-letzte gedankliche Schritt. Bei dem von dir entworfenen Baukasten-prinzip macht man diesen aber als ersten, woraus die hohe Unwirksamkeitsquote resultiert.
Die Kosten, mit denen du rechnen mußt, wenn du dir AGBS entwerfen läßt, sind reine Verhandlungssache, da es um außergerichtliche Rechtsberatung geht. Nach meiner Einschätzung fangen die üblichen Sätze bei 500 Euro an und sind nach oben hin offen. Das gilt ins-besondere wenn du für die Internetpräsenz das ganze auch noch in verschiedenen Sprachen brauchst oder Kunden aus anderen Ländern erwartest.
Der Vorteil davon AGBS individuell entwerfen zu lassen, ist letzt-lich der, dass du denjenigen, der sie dir entworfen hat auch verklagen, wenn eine der Klauseln letzlich nicht vor Gericht Bestand haben sollte. Dieses Haftungsrisiko führt dazu, daß der Entwerfende sehr genau darauf achten wird, nichts unwirksames zu ver-einbaren.
Mfg Astrachan