gestern im Fernsehen,bei Autopsie.
Ein Krankenpfelger hat 10 Patienten Luft gespritzt und sie sind daran verstorben.
Als Grund gab er überlastung an.
Er ist dann wegen Todschlags zu 15 Jahren verurteilt worden. Nun meine Frage,
warum war das kein Mord? Er hat den Tod geplant, es waren mehrer über einen
längeren Zeitraum, und die Beweggründe, nun ja. Ich bin ja kein experte, aber
wieso ist das Todschlag?
Totstich, nicht -schlag
Es kommt m.E. immer darauf an, was dem Täter hieb- und stichfest ( [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
obwohl im finalen Ergebnis gleichermasen unerquicklich, liegen „Welten“ zwischen Todschlag und Mord.
Wie Du schon erkannt hast liegt der Hauptunterschied im „Motiv“.
Um eine lebensverkürzende externe Massnahme als „Mord“ einstufen zu können muss es sich um
eine vorsätzliche Handlung handeln
die Handlung selbst aus „niederen Beweggründen“ erfolgen
„Niedere Beweggründe“ sind, beispielsweis:
A) um sich zu bereichern (z.B. Raubmord oder auch Auftragsmord)
B) zur persönlichen Erbauung (Lustgewinn, u.U. sexuell motiviert)
C) um eine andere Straftat zu „verdunkeln“ (also einen Zeugen eleminieren)
Jemanden aber aus, wie auch immer geartetem, „Midleid“ vorzeitig seinem letztendlichen Aggregatzustand zuzuführen, erfüllt keineswegs diese Kriterien und bei entsprechend und geschickter Argumentation der Verteidigung könnte ein geneigtes Gericht möglicherweise einen selbstlosen und barmherzigen Akt der „Sterbehilfe“ mit in Betracht ziehen … aber derartige amüsante Überlegungen laufen Gefahr schnell ins Bizarre abzugleiten…
Ich hoffe ich konnte Dir beim Verständnis dieses kleinen Unterschieds behilflich sein.
Und um grausamkeit zu bejahen, braucht es mehr als einer Spritze mit sauerstoff. Ich kenne mich da mit der medizinischen Seite nicht aus, aber der dadurch verursachte Tod ist wahrscheinlich nicht als grausam einzustufen.
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu
verdecken,einen Menschen tötet.
Heimtückisch und grausam ist das doch oder?
heimtückisch bedeutet letztlich, daß das Opfer arg- und wehrlos gewesen ist. Das dürfte hier schon zutreffen. Es mangelt eben an den niederen Beweggründen.
ich danke euch sehr, ich find das ja immer wieder interessant, mittlerweile bin
ich ja recht gut im Strafmaßraten, aber man sollte es doch den Studierten
überlassen.
heimtückisch bedeutet letztlich, daß das Opfer arg- und
wehrlos gewesen ist. Das dürfte hier schon zutreffen. Es
mangelt eben an den niederen Beweggründen.
Das ist nicht schlüssig, denn es bedarf keiner niederen Beweggründe, wenn Heimtücke gegeben ist. Ein Mordmerkmal reicht, um aus Totschlag einen Mord zu machen.
>Ja, denn es fehlt der „niedere“ Beweggrund. Die Arbeitserleichterung des Täters war u.U. eine „Notlage“ des Täters, er war „überlastet“ - wusste sich nicht anders zu helfen…
Also, diese Wertung kann ich ja nun gar nicht teilen. Jemanden wegen eigener Überlastung zu töten, steht für mich auf tiefster sittlicher Stufe - und damit ist es ein niederer Beweggrund i.S.d. Gesetzes.
>>heimtückisch
> Nun, auch dies ist zweifelhaft.
Scheint das Geicht auch so zu sehen. Aber wer sich keines Angriffs versieht, ist arglos, und wer eine solche Arglosigkeit ausnutzt, handelt heimtückisch.
> verminderte Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt mag auch eine Rolle gepielt haben)…
Nein, denn die Schuldfrage hat mit der Tatbestandsmäßigkeit nichts zu tun.
du stimmst ihm zu? Er hat z.B. geschrieben, dass vermutlich vermindete Zurechnungsfähigkeit der Ausschlag war für eine Verurteilung wegen Totschlags anstatt Mordes. Dem stimmst du doch nicht wirklich zu, ich meine, als Juristin…!?
Per eMail habe ich den Hinweis bekommen, dass du auch das Folgende noch geschrieben hast (was ich jetzt im Quote-Stil beantworte), es findet sich der Eintrag leider nicht bei www:
> Mooment, ich stimme zu was zu? Das habe ich gar nicht bemerkt.
Du hast geschrieben, du stimmst dem zu. Steht ja alles da
> Wie wärs, wenn Du sachlich dazu Stellung nimmst? Andere wird es auch interessieren, warum das falsch ist.
Seit wann wird denn der Tatbestand von der Schuldfähigkeit beeinflusst?
> Meinen Titel magst Du wohl sehr? Ich gehe weniger damit hausieren als Du
ICH bin kein Jurist! Habe ich auch nie behauptet. Und ich „mag“ deinen Titel nicht, aber ich denke, dass du als Juristin unmöglich denken kannst, dass sich die Schuldfähigkeit auf den Tatbestand auswirkt. Du hast dich da irgendwie vertippt oder so