Wieso nur Todschlag?

Hallo

gestern im Fernsehen,bei Autopsie.
Ein Krankenpfelger hat 10 Patienten Luft gespritzt und sie sind daran verstorben.
Als Grund gab er überlastung an.
Er ist dann wegen Todschlags zu 15 Jahren verurteilt worden. Nun meine Frage,
warum war das kein Mord? Er hat den Tod geplant, es waren mehrer über einen
längeren Zeitraum, und die Beweggründe, nun ja. Ich bin ja kein experte, aber
wieso ist das Todschlag?

Danke

Julia

Totstich, nicht -schlag
Es kommt m.E. immer darauf an, was dem Täter hieb- und stichfest ( [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Julia,
grundsätzlich gilt Totschlag, wenn nicht Mord. Es müssen die besonderen Mordmerkmale beim täter nachgewiesen werden.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html

Kein Nachweis der objektiven sowie der subjelktiven Seite möglich, bleibt es bei Totschlag.

Gruß
Barbara

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Es kommt m.E. immer darauf an, was dem Täter hieb- und
stichfest (

Todschlag - Mord
Hallo Julia,

obwohl im finalen Ergebnis gleichermasen unerquicklich, liegen „Welten“ zwischen Todschlag und Mord.

Wie Du schon erkannt hast liegt der Hauptunterschied im „Motiv“.

Um eine lebensverkürzende externe Massnahme als „Mord“ einstufen zu können muss es sich um

  1. eine vorsätzliche Handlung handeln
  2. die Handlung selbst aus „niederen Beweggründen“ erfolgen

„Niedere Beweggründe“ sind, beispielsweis:

A) um sich zu bereichern (z.B. Raubmord oder auch Auftragsmord)
B) zur persönlichen Erbauung (Lustgewinn, u.U. sexuell motiviert)
C) um eine andere Straftat zu „verdunkeln“ (also einen Zeugen eleminieren)

Jemanden aber aus, wie auch immer geartetem, „Midleid“ vorzeitig seinem letztendlichen Aggregatzustand zuzuführen, erfüllt keineswegs diese Kriterien und bei entsprechend und geschickter Argumentation der Verteidigung könnte ein geneigtes Gericht möglicherweise einen selbstlosen und barmherzigen Akt der „Sterbehilfe“ mit in Betracht ziehen … aber derartige amüsante Überlegungen laufen Gefahr schnell ins Bizarre abzugleiten… :wink:

Ich hoffe ich konnte Dir beim Verständnis dieses kleinen Unterschieds behilflich sein.

Freundliche Grüsse
Anonym

StGB § 211 Mord


(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.

Gruß
Barbara

Hallo

StGB § 211 Mord


(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus
Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

Aha, und Arbeitserleichterung ist dann kein niedriger Beweggrund, und deswegen
Todschlag?

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu
verdecken,einen Menschen tötet.

Heimtückisch und grausam ist das doch oder?

Gruß
Barbara

Danke Julia

Hallo noch mal,
Stimme Ray zu in der Wertung.

Und um grausamkeit zu bejahen, braucht es mehr als einer Spritze mit sauerstoff. Ich kenne mich da mit der medizinischen Seite nicht aus, aber der dadurch verursachte Tod ist wahrscheinlich nicht als grausam einzustufen.

Gruß
Barbara

Hi,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu
verdecken,einen Menschen tötet.

Heimtückisch und grausam ist das doch oder?

heimtückisch bedeutet letztlich, daß das Opfer arg- und wehrlos gewesen ist. Das dürfte hier schon zutreffen. Es mangelt eben an den niederen Beweggründen.

Gruß,
Christian

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Hi

also laut aussage des Gerichtsmediziner ist so ein Tod wie ersticken. Und das ist
kein schöner Tod.

Julia

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Danke @ all
Hallo

ich danke euch sehr, ich find das ja immer wieder interessant, mittlerweile bin
ich ja recht gut im Strafmaßraten, aber man sollte es doch den Studierten
überlassen.

merci

Julia

heimtückisch bedeutet letztlich, daß das Opfer arg- und
wehrlos gewesen ist. Das dürfte hier schon zutreffen. Es
mangelt eben an den niederen Beweggründen.

Das ist nicht schlüssig, denn es bedarf keiner niederen Beweggründe, wenn Heimtücke gegeben ist. Ein Mordmerkmal reicht, um aus Totschlag einen Mord zu machen.

Levay

>Ja, denn es fehlt der „niedere“ Beweggrund. Die Arbeitserleichterung des Täters war u.U. eine „Notlage“ des Täters, er war „überlastet“ - wusste sich nicht anders zu helfen…

Also, diese Wertung kann ich ja nun gar nicht teilen. Jemanden wegen eigener Überlastung zu töten, steht für mich auf tiefster sittlicher Stufe - und damit ist es ein niederer Beweggrund i.S.d. Gesetzes.

>>heimtückisch

> Nun, auch dies ist zweifelhaft.

Scheint das Geicht auch so zu sehen. Aber wer sich keines Angriffs versieht, ist arglos, und wer eine solche Arglosigkeit ausnutzt, handelt heimtückisch.

> verminderte Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt mag auch eine Rolle gepielt haben)…

Nein, denn die Schuldfrage hat mit der Tatbestandsmäßigkeit nichts zu tun.

Levay

Hi Barbara,

du stimmst ihm zu? Er hat z.B. geschrieben, dass vermutlich vermindete Zurechnungsfähigkeit der Ausschlag war für eine Verurteilung wegen Totschlags anstatt Mordes. Dem stimmst du doch nicht wirklich zu, ich meine, als Juristin…!?

Oooooder?

Levay

Und der Vorsatz, Irrtumstatbestände?

Barbara

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Mooment. Zu was stimme ich zu? Ist mir nicht aufgefallen. Nur schludrig drüber gelesen.

Apropos, mein Tiel gefällt Dir? Du gehst damit mehr hausieren als ich :wink:

Barbara

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Und der Vorsatz, Irrtumstatbestände?

Konkretisiere das doch bitte mal.

Levay

Per eMail habe ich den Hinweis bekommen, dass du auch das Folgende noch geschrieben hast (was ich jetzt im Quote-Stil beantworte), es findet sich der Eintrag leider nicht bei www:

> Mooment, ich stimme zu was zu? Das habe ich gar nicht bemerkt.

Du hast geschrieben, du stimmst dem zu. Steht ja alles da :smile:

> Wie wärs, wenn Du sachlich dazu Stellung nimmst? Andere wird es auch interessieren, warum das falsch ist.

Seit wann wird denn der Tatbestand von der Schuldfähigkeit beeinflusst?

> Meinen Titel magst Du wohl sehr? Ich gehe weniger damit hausieren als Du :wink:

ICH bin kein Jurist! Habe ich auch nie behauptet. Und ich „mag“ deinen Titel nicht, aber ich denke, dass du als Juristin unmöglich denken kannst, dass sich die Schuldfähigkeit auf den Tatbestand auswirkt. Du hast dich da irgendwie vertippt oder so :smile:

Levay

Barbara

In dem Fall des Krankenpfleger Wolfgang Lange,
Psychiatrie Gütersloh, wurde genau dieses
verneint.

Man muss also noch ordentlich bei Verstand sein
und immer fragen, was der Pfleger will…

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