Frage : Gebrauchten Artikel verschickt - Kaputt !?

Guten Abend,

ich bräuchte hier mal unbedingt „Expertenhilfe“ hoffe hier kann man mir wenigstens ein wenig helfen.

Und zwar geht das ganze um folgendes :

Angenommen ich hätte vor ca. 3 Wochen einen CD Recorder (Baustein Deck von Pioneer) in Ebay verkauft, der tadellos funktioniert hat. Als ich diesen dann nach Gutschrift auf meinem Konto versendet hätte, würde ich auch prompt die Rückmeldung paar Tage später bekommen, das das Gerät nicht funktioniert.

Völlig überrascht und doch etwas verdutzt würde ich dann telefonisch Verbindung mit dem Käufer aufnehmen, er sagt mir das der Recorder zwar CD’s liest, jedoch keine brennt mit der Fehlermeldung das die CD verschmutzt oder beschädigt sei. Ich würde ihn daraufhin weisen das er sich die falschen Rohlinge gekauft hätte, da es AUDIO Rohlinge sein müssten. Und er doch bitte die nehmen sollte, da es schliesslich ja auch so in der Anleitung stehen würde!

Gut würde ich denken der Fall wäre damit erledigt, da auch mehrere Tage später ich nichts von dem Käufer hören würde. Als dann doch plötzlich eines frühen morgens eine Email in das Postfach flatterte, das der Recorder immernoch nicht geht.

Da mir nun langsam auch die Geduld zu Ende gehen würde mich mit dem Ahnungslosen Käufer am Telefon auseinanderzusetzen, hätte ich mich mit ihm geeinigt das er mir das Gerät doch bitte mit seinen gekauften Rohlingen zurückschicken könnte.

Gehen wir mal davon aus das es 2 Tage später ankam. Also wär ich in den Media Markt gefahren und hätte mir passende 74 minütige Audio CD Rohlinge gekauft um diese auch gleich zu testen, da ich keine mehr besitzen würde.

Logischerweise wenn ich dann zu Hause angekommen wäre, hätte ich den Recorder Sachgemäss angeschlossen, mit dem Verstärker verbunden und paar Lieder ohne Probleme aufgenommen! Der CD Recorder würde demnach laufen und brennen ohne Probleme mit den von mir gekauften Rohlingen. Jedoch mit seinen 80 minütigen nicht!

Also würde ich den Recorder wieder verpacken und gleich am nächsten Morgen ohne Aufforderung zur Post bringen und wieder weggeschicken, wohl am gleichen Tag noch mit dem Mann telefonieren und ihm die Sachlage mitteilen das der Recorder ohne Probleme aufnehmen würde, ihm ebenso erklären das da 74er Rohlinge rein müssten und keine 80 minütigen, da das Gerät knappe 9 Jahre alt sei!

Angenommen ich würde dann wieder eine Weile nichts von ihm hören, und vorgestern dann doch plötzlich wieder. Da käme ein Anruf das der gute Mann vom Kauf zurücktreten will weil das Gerät erhebliche Mängel aufweisen würde und nicht funktionieren würde … Ja Hallo !?! Hätte ich mir gedacht … !?!
Und ihn wohl gleich angerufen, jetzt würde mir der Käufer mitteilen das der Recorder plötzlich gar keine CD’s mehr lesen würde, auch nicht die aufgenommene von mir, die ich ihm wahrscheinlich mitgeschickt hätte … !

Natürlich hätte ich ihm gesagt das das nicht sein kann und er doch was falsch machen würde, wie beim letzten mal! Das Gerät hat immer 1A funktioniert, auch da wo ich es zum überprüfen da hatte ! Und wenn er es in „Händen hält“ gehts nie … !?!

Ich bin einfach nur der Meinung, er hätte bereut dafür 200€ auszugeben, was günstigeres bekommen oder war enttäuscht das da keine 80er Rohlinge angenommen werden und will das Gerät jetzt einfach nur nicht mehr und hats mir wohl kaputt gemacht … !

So also wieder mal angenommen ich habe jetzt eine Woche Frist (von ihm) das Geld zu überweisen sonst schaltet er seinen Anwalt ein.

Wie würde die Rechtslage aussehen, müsste ich ihm das Geld überweisen, wenn das Gerät funktioniert hätte (unter Zeugen) ! Wie kann ich bzw. müsste ich nachweisen, das er es evtl. kaputt gemacht hat? Ich mein so Geräte sind empfindlich und wenn man da mit normalen Rohlingen brennen will, kann sicher auch so nen Laser nen Schaden abbekommen … !

P.S.: Ich habe Rechtsschutz, heisst das ich kann völlig kostenfrei zum Anwalt gehen und alles in Anspruch nehmen ?

Vielen Dank

Hallo
das mit dem fiktiven Fall und der allgemeingültigen Fragestellung klappt nicht so ganz,oder?

Gruß
Barbara

ich bräuchte hier mal unbedingt „Expertenhilfe“ hoffe hier
kann man mir wenigstens ein wenig helfen.

Und zwar geht das ganze um folgendes :

Angenommen ich hätte vor ca. 3 Wochen einen CD Recorder
(Baustein Deck von Pioneer) in Ebay verkauft, der tadellos
funktioniert hat. Als ich diesen dann nach Gutschrift auf
meinem Konto versendet hätte, würde ich auch prompt die
Rückmeldung paar Tage später bekommen, das das Gerät nicht
funktioniert.

Völlig überrascht und doch etwas verdutzt würde ich dann
telefonisch Verbindung mit dem Käufer aufnehmen, er sagt mir
das der Recorder zwar CD’s liest, jedoch keine brennt mit der
Fehlermeldung das die CD verschmutzt oder beschädigt sei. Ich
würde ihn daraufhin weisen das er sich die falschen Rohlinge
gekauft hätte, da es AUDIO Rohlinge sein müssten. Und er doch
bitte die nehmen sollte, da es schliesslich ja auch so in der
Anleitung stehen würde!

Gut würde ich denken der Fall wäre damit erledigt, da auch
mehrere Tage später ich nichts von dem Käufer hören würde. Als
dann doch plötzlich eines frühen morgens eine Email in das
Postfach flatterte, das der Recorder immernoch nicht geht.

Da mir nun langsam auch die Geduld zu Ende gehen würde mich
mit dem Ahnungslosen Käufer am Telefon auseinanderzusetzen,
hätte ich mich mit ihm geeinigt das er mir das Gerät doch
bitte mit seinen gekauften Rohlingen zurückschicken könnte.

Gehen wir mal davon aus das es 2 Tage später ankam. Also wär
ich in den Media Markt gefahren und hätte mir passende 74
minütige Audio CD Rohlinge gekauft um diese auch gleich zu
testen, da ich keine mehr besitzen würde.

Logischerweise wenn ich dann zu Hause angekommen wäre, hätte
ich den Recorder Sachgemäss angeschlossen, mit dem Verstärker
verbunden und paar Lieder ohne Probleme aufgenommen! Der CD
Recorder würde demnach laufen und brennen ohne Probleme mit
den von mir gekauften Rohlingen. Jedoch mit seinen 80
minütigen nicht!

Also würde ich den Recorder wieder verpacken und gleich am
nächsten Morgen ohne Aufforderung zur Post bringen und wieder
weggeschicken, wohl am gleichen Tag noch mit dem Mann
telefonieren und ihm die Sachlage mitteilen das der Recorder
ohne Probleme aufnehmen würde, ihm ebenso erklären das da 74er
Rohlinge rein müssten und keine 80 minütigen, da das Gerät
knappe 9 Jahre alt sei!

Angenommen ich würde dann wieder eine Weile nichts von ihm
hören, und vorgestern dann doch plötzlich wieder. Da käme ein
Anruf das der gute Mann vom Kauf zurücktreten will weil das
Gerät erhebliche Mängel aufweisen würde und nicht
funktionieren würde … Ja Hallo !?! Hätte ich mir gedacht
… !?!
Und ihn wohl gleich angerufen, jetzt würde mir der Käufer
mitteilen das der Recorder plötzlich gar keine CD’s mehr lesen
würde, auch nicht die aufgenommene von mir, die ich ihm
wahrscheinlich mitgeschickt hätte … !

Natürlich hätte ich ihm gesagt das das nicht sein kann und er
doch was falsch machen würde, wie beim letzten mal! Das Gerät
hat immer 1A funktioniert, auch da wo ich es zum überprüfen da
hatte ! Und wenn er es in „Händen hält“ gehts nie … !?!

Ich bin einfach nur der Meinung, er hätte bereut dafür 200€
auszugeben, was günstigeres bekommen oder war enttäuscht das
da keine 80er Rohlinge angenommen werden und will das Gerät
jetzt einfach nur nicht mehr und hats mir wohl kaputt gemacht
… !

So also wieder mal angenommen ich habe jetzt eine Woche Frist
(von ihm) das Geld zu überweisen sonst schaltet er seinen
Anwalt ein.

Wie würde die Rechtslage aussehen, müsste ich ihm das Geld
überweisen, wenn das Gerät funktioniert hätte (unter Zeugen) !
Wie kann ich bzw. müsste ich nachweisen, das er es evtl.
kaputt gemacht hat? Ich mein so Geräte sind empfindlich und
wenn man da mit normalen Rohlingen brennen will, kann sicher
auch so nen Laser nen Schaden abbekommen … !

P.S.: Ich habe Rechtsschutz, heisst das ich kann völlig
kostenfrei zum Anwalt gehen und alles in Anspruch nehmen ?

Vielen Dank

Hallo,

leider irgendwie nicht, ich habs versucht.

Mfg

Hallo
das mit dem fiktiven Fall und der allgemeingültigen
Fragestellung klappt nicht so ganz,oder?

Gruß
Barbara

Hallo
nicht in der Ich form! Wichtigste Regel, damit sich jemand mit deiner Frage befasst.
Den einzigen Rat, den ich Dir geben kann: Abwarten, ob er wirklich einen Anwalt einschaltet.

Gruß
Barbara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Natheedo,

frag bei Deinem Rechtsschutz nach, ob sie das eventuell übernehmen würden. Und schalte dann einen Anwalt ein. Immer unter der Voraussetzung, daß Dir das Ganze das wert ist… (nicht falsch verstehen - 200 Euro sind viel Geld, ganz klar)

Viele Grüße

Uschi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry mit Grammatik hab ich es leider kein bisschen … ich versuchs mal zu editieren.

Ehm und was ist wenn er den Anwalt einschaltet ? Wie meinst du das, kannst du das erläutern ?

Mfg
Thomas

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Hallo Uschi,

wert ist mir das auf jeden fall, ich mein ich könnte ihm ja das Geld überweisen aber was will ich dann mit einem kaputten Gerät, das nicht mehr funktioniert obwohl es unter Garantie funktioniert hat.

Also habe ich weder Geld noch Gerät, denn ein kaputt gepfuschtes kann ich nicht wieder verkaufen.

Aber ich kümmer mich mal darum einen Anwalt zu befragen.

Vielen Dank
Thomas

Hallo Natheedo,

frag bei Deinem Rechtsschutz nach, ob sie das eventuell
übernehmen würden. Und schalte dann einen Anwalt ein. Immer
unter der Voraussetzung, daß Dir das Ganze das wert ist…
(nicht falsch verstehen - 200 Euro sind viel Geld, ganz klar)

Viele Grüße

Uschi

Hallo Thomas,

das glaub ich Dir, hatte ich auch schon, allerdings nicht so teuer und heftig…
Frag mal nach - ganz trocken, wenn die Rechtschutzversicherung zustimmt, stehen Deine Chancen eh nicht schlecht…

Und ein bißchen geht’s auch ums Prinzip :wink:

Viel Erfolg

Uschi

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Sorry mit Grammatik hab ich es leider kein bisschen … ich
versuchs mal zu editieren.

Ehm und was ist wenn er den Anwalt einschaltet ? Wie meinst du
das, kannst du das erläutern ?

Hallo Thomas

meist ist das Drohen mit einem Anwalt der Versuch, Dir Angst zu machen, wie ja geschehen, damit Du das Geld zurückschickst. Wenn Du glaubst, dich richtig abgesichert zu haben, dann würde ich einfach den machen lassen.Nur ihn darauf hinweisen, dass nachweislich das Gerät bei Dir einwandfrei funktioniert hat. Womöglich lässt er es dann sein.
Da Du ja rechtschutzversichert bist, kann ja nichts schiefgehen. Nur schauen, wie es mit der Selbstbeteiligung aussieht. Bei 200 Euro Streitwert kann es sein, dass Du die ersten Beratungs- und Vertretungskosten selbst übernehmen musst.

Gruß
Barbara

Hallo Thomas

meist ist das Drohen mit einem Anwalt der Versuch, Dir Angst
zu machen, wie ja geschehen, damit Du das Geld zurückschickst.
Wenn Du glaubst, dich richtig abgesichert zu haben, dann würde
ich einfach den machen lassen.Nur ihn darauf hinweisen, dass
nachweislich das Gerät bei Dir einwandfrei funktioniert hat.
Womöglich lässt er es dann sein.
Da Du ja rechtschutzversichert bist, kann ja nichts
schiefgehen. Nur schauen, wie es mit der Selbstbeteiligung
aussieht. Bei 200 Euro Streitwert kann es sein, dass Du die
ersten Beratungs- und Vertretungskosten selbst übernehmen
musst.

Gruß
Barbara

Hallo Barbara,

erstmal vielen Dank für deine Antwort! Nun Selbstbeteiligung hab ich keine, die hab ich bewusst weg gelassen. Die Sache ist nur was ich jetzt in nachhinein erfahren habe ist, das ich womöglich in die Auktion den „Keine Gewährleistungspruch da Privatverkauf“ hätte reinschreiben müssen. Kann das sein ?

Liebe Grüsse
Thomas

Hallo Barbara,

erstmal vielen Dank für deine Antwort! Nun Selbstbeteiligung
hab ich keine, die hab ich bewusst weg gelassen. Die Sache ist
nur was ich jetzt in nachhinein erfahren habe ist, das ich
womöglich in die Auktion den „Keine Gewährleistungspruch da
Privatverkauf“ hätte reinschreiben müssen. Kann das sein ?

Liebe Grüsse
Thomas

Hallo!

Warum gehst Du denn jetzt nicht einfach mal zum Anwalt und stellst Deine Fragen dort? Wenn Du Deine Fragen den hier im Brett mitlesenden Kolleginnen und Kollegen stellst, bringst Du sie damit in arge Nöte, da es uns aus gutem Grund nicht erlaubt ist, kostenlose Rechtsberatung zu betreiben, und genau darauf liefe es hinaus. Du hast so viele Einzelfragen, da kann nicht mehr von einer Diskussion über „allgemeine Rechtsfragen“ gesprochen werden. Also beauftrage eine(n) von uns oder geh zu einem Anwalt in Deiner Nähe. Klar, wer die Gewährleistung ausschließen will, der muß das auch schreiben. In Deinem Fall ist aber schon sehr fraglich, ob es sich überhaupt um Gewährleistung handelt. Kann Dir alles der beauftragte und von Deiner Versicherung bezahlte Anwalt im Detail erläutern!

Ja, das hat sie sehr schön erklärt. Ein Sternchen von mir( wenns ginge)

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