Brennen von Audio-CDs

Hallo!
Stimmt es, dass man Audio-CDs 7 (?) mal brennen darf und an Freunde verschenken, sofern sie keinen Kopierschutz haben?
Angenommen, man verschenkt nun solch eine gebrannte CD und verkauft die Original-CD, wie läuft das dann rechtlich mit der gebrannten CD?

Gruß,
Martin

Hallo!
Stimmt es, dass man Audio-CDs 7 (?) mal brennen darf und an
Freunde verschenken, sofern sie keinen Kopierschutz haben?
Angenommen, man verschenkt nun solch eine gebrannte CD und
verkauft die Original-CD, wie läuft das dann rechtlich mit der
gebrannten CD?

7 ist nur eine Hausnummer, die irgendein Gericht mal genannt hat. Wichtig ist, daß die Weitergabe nur an Freunde erfolgt, und daß nichts dafür verlangt wird. Auch wenn Du das Original weitergibst, darfst Du die Kopie behalten.
Aber Achtung: das gilt für Audio CDs (ohne Kopierschutz), nicht für Software - dort müßtest Du eventuelle Sicherheitskopien vernichten, oder mitübergeben.

LG
Stuffi

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Aber das hieße ja, dass ich mir die CDs kaufen kann, brennen und dann wieder verscherbeln und die Kopie legal behalten darf. Ist dem so? Wie kann ich das nachweisen bzw. wie wird mir nachgewiesen, dass ich nicht so gehandelt habe?

Gruß,
Martin

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Hallo

Aber das hieße ja, dass ich mir die CDs kaufen kann, brennen
und dann wieder verscherbeln und die Kopie legal behalten
darf. Ist dem so? Wie kann ich das nachweisen bzw. wie wird
mir nachgewiesen, dass ich nicht so gehandelt habe?

Meiner Einschätzung nach ja. Eine rechtmässige Kopie bekommt den gleichen Stellenwert wie das Orginal.
(Hm, *grübel* in den meisten Fallbeispielen geht es darum, das sich jemand eine CD ausleiht, eine Kopie macht, und zurückgibt. Hier ist es ja eine Eigenkopie und Geld erhalten. Glaube zwar das ist prinzipiell das gleich, bin aber nicht sicher.)
Wenn du also eine kopierte Audio-CD zu Hause hast, müsste dir nachgewiesen werden, das du sie irgendwie ordnungswidrig erhalten hast.
Steht da nicht drauf „Kopie 23 von 1000, Preis 3,50“ :smile: oder handelt es nicht um Kopie einer kopiergeschützten Vorlage, dürfte das aber schwerfallen.

Gruß, DW.

Hallo Stuffi,

hast du zufällig noch das Urteil dazu an der Hand? Insbesondere der Teil mit

Auch wenn Du das Original
weitergibst, darfst Du die Kopie behalten.
Aber Achtung: das gilt für Audio CDs (ohne Kopierschutz),
nicht für Software - dort müßtest Du eventuelle
Sicherheitskopien vernichten, oder mitübergeben.

würde mich interessieren, da ich bisher davon ausgegangen bin, das du mit der CD nur das Recht erwirbst den Song von ebendiesem Medium zu konsumieren. Wenn du jetzt dieses Recht weiterverkaufst, hätte ich erwartet das du es damit dann auch nicht mehr besitzt. Ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen (wir treffen uns dann bei eBay :wink:)

Daniel

hast du zufällig noch das Urteil dazu an der Hand?

Kein Urteil, ein Gesetz :wink:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html

LG
Stuffi