Software Lizenzen - Verstoß

Hallo WWW-Board,

mal eine Frage:

Angenommen, eine Firma hat eine einzelne Lizenz für eine Software, zb. WinZip oder meinetwegen auch Windows 95. Diese Lizenz wird für einen PC verwendet.

Nun möchten aber noch andere Mitarbeiter diese Software benutzen. Der Chef weigert sich, weitere Lizenzen zu erwerben und gibt sozusagen die Anweisung (mündlich), die Software trotzdem auf anderen PC’s zu installieren.

Er wurde mehrmal auf den Lizenzverstoß von den EDV-Mitarbeitern darauf hingewiesen.

Im Fall der Fälle: Wer macht sich da genau strafbar?! Nur der Chef, weil er fahrlässig den Lizenzverstoß untergräbt, oder auch die Mitarbeiter, die die Software trotzdem installieren???

Ist eine schriftliche Arbeitsanweisung alla „installieren sie die Software trotzdem usw…“ vom Chef an den Mitarbeiter als Beweisstück gültig?!

Die Rechtslage würde mich mal interessieren.

MfG

Florian

Melden macht frei
Wenn dem Übergebenen die Rechtswidrigkeit des Handelns gemeldet wurde und er trotzdem die Anweisung erteilt, ist es sein Bier.

Eine nette Möglichkeit für ausgeschiedene Mitarbeiter zur Rache.

Ist eine schriftliche Arbeitsanweisung alla „installieren sie
die Software trotzdem usw…“ vom Chef an den Mitarbeiter als
Beweisstück gültig?!

Schätze den Wert dieses Papiers auf ein Paar Euronen. Als Beweismittel Gold wert; weil Blabla ist nur mit mehreren Zeugen wirklich gut.

Gruß

Hallo,

aber nicht petzen, solange Du deinen Job behalten willst. Ist ein Kündigungsgrund. Keine Ahnung, wer so eine Auffassung von Recht erfunden hat, ist aber so.

Gruß

Peter

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Hallo Peter!

Ist ein Kündigungsgrund. :Keine Ahnung, wer so eine :Auffassung von Recht erfunden :hat, ist aber so.

Würdest Du einem Zeitgenossen, der Dich anschwärzt, noch vertrauen wollen? Offensichtlich wollte der Gesetzgeber die vertrauensvolle Zusammenarbeit höher gewertet wissen als die Verfolgung läßlicher Sünden. Wäre es anders, würden tausende Denunzianten als selbsternannte Hilfspolizisten durch die Firmen laufen (zu finden gibts überall etwas) und ihr Insiderwissen vor Kündigung geschützt petzen. Widerlich! Es gibt vielmehr eine Treuepflicht. Deren Wert erkennt man spätestens, wenn man so einen schrägen Vogel im Betrieb hat, der Interna nach außen trägt.

Stell Dir vor, Ehe-/Lebenspartner wären verpflichtet, sich gegenseitig zu denunzieren. Ein vertrauensvolles Zusammenleben wäre unmöglich. Am Arbeitsplatz ist die Situation diesbezüglich vergleichbar.

Gruß
Wolfgang

Ich denke, es sind die die schrägen Vögel, die das Recht brechen und zwar nicht nur in Kleinigkeiten. Hier im konkreten Fall: wer ein Softwareprodukt - also die Arbeit anderer - nutzt, ist zur Zahlung verpflichtet. Du würdest doch auch nicht umsonst für mich arbeiten, nur weil ich mein Geld besser ausgeben kann, als für dein Gehalt.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Loyalität
Nennt sich Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb ist man im Allgemeinen auch bei solchen angeordneten Rechtsverstößen nicht im Schussfeld der Justiz.

Gruß

Stefan

PS: BA-Mannheim? Ich wohne in Mannheim, hab aber an der FH studiert.

Also, dass sich nicht „nur der Chef“ strafbar macht, liegt doch auf der Hand, oder? Ich meine, seit wann darf man denn Straftaten begehen, nur jemand anderes, und sei er auch in einer Vorgesetztenposition, dies verlangt? Nicht einmal ein Soldat muss bzw. darf einen Befehl befolgen, der eine strafbare Handlung zum Inhalt hat. Ich finde das selbstverständlich. Man stelle sich vor, dein Chef verlangt von dir einen Mord…

Levay

Hallo Peter!

Ist ein Kündigungsgrund. :Keine Ahnung, wer so eine :Auffassung von Recht erfunden :hat, ist aber so.

Würdest Du einem Zeitgenossen, der Dich anschwärzt, noch
vertrauen wollen? Offensichtlich wollte der Gesetzgeber die
vertrauensvolle Zusammenarbeit höher gewertet wissen als die
Verfolgung läßlicher Sünden. Wäre es anders, würden tausende
Denunzianten als selbsternannte Hilfspolizisten durch die
Firmen laufen (zu finden gibts überall etwas) und ihr
Insiderwissen vor Kündigung geschützt petzen. Widerlich! Es
gibt vielmehr eine Treuepflicht. Deren Wert erkennt man
spätestens, wenn man so einen schrägen Vogel im Betrieb hat,
der Interna nach außen trägt.

Stell Dir vor, Ehe-/Lebenspartner wären verpflichtet, sich
gegenseitig zu denunzieren. Ein vertrauensvolles Zusammenleben
wäre unmöglich. Am Arbeitsplatz ist die Situation
diesbezüglich vergleichbar.

Hallo Wolfgang,

läßliche Sünden?

Erstens geht da die Rechtsprechung viel weiter. Und daß Du die Verletzung des Urheberrechts zu kommerziellen Zwecken läßlich findest…hm

der Gesetzgeber?

Wo steht denn die Treuepflicht in welchem Gesetz?
Das ist ausschließlich „Richterliche Rechtsfortbildung“

Den Vergleich mit der Ehe finde ich schon beinahe köstlich.

Früher hieß die von der Rechtsprechung vertretene Position so ähnlich wie, „dem Gefolgschaftsführer ist die Gefolgschaft unbedingte Treue schuldig“
Gruß
Peter