Schmerzensgeld bei Prellung

Hallo Rechtsexperten,

bei einem Unfall, den jemand anders verschuldet hat und bei dem man sich „nur“ Prellungen zugezogen hat, kann man da überhaupt Schmerzensgeld verlangen? Falls ja, wieviel? Im Internet habe ich den Schmerzensgeldkatalog nicht gefunden. Vielleicht gibt mir jemand einen tollen Hinweis.

Freundliche Grüße
Margitta Struß

Hallo Margitta,

ja, auch eine Prellung kann einen Schmerzensgeldanspruch auslösen. Es kommt auf die Intensität an und auch darauf, wo sich die Prellung befindet.

Siehe hierzu beispielsweise „Schmerzensgeld-Beträge“ aus dem ADAC-Verlag mit den entsprechenden Gerichtsentscheidungen.

Gruss
BM

Hallo BM,

ich war eben auf den Seiten des ADAC-Verlages. Dort konnte ich aber zu diesem Thema nichts finden. Kannst Du noch genauere Angaben machen?

Freundliche Grüße
Margitta

Hallo Margitta,

bei den Tabellen handelt es sich um ein Buch des ADAC-Verlages. Im Internet kannst du allerdings eine kostenlose „Schnupper-Recherche“ machen z. B. hier:

http://www.marktplatz-recht.de/schmerzensgeld/

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Hallo BM,

vielen Dank für Deine Antwort.

Freundliche Grüße
Margitta Struß