Vertrag per Fax

Hallo lieben wer-weiss-was Experten,

angenommen jemand (Herr X) bietet im Internet eine Anzeigenschaltung an und jemand anderes (Herr Y) kauft diese Anzeige, füllt zu diesem Zweck ein Formular aus welches er vorher zusammen mit den AGB’s ausgedruckt hat um es damm per FAX zurück zu senden.

Meine Frage: ist einabsolut Rechtverbidlicher Vertrag zustande gekommen, oder gibt es hier das Problem mit den Printmedien? welche in einigen Fällen nicht anerkannt werden von Gerichten?

Danke im voraus
Arwed

Ich sehe keinen Grund, der einem wirksamen Vertrag hier entgegenstünde.

Levay

Hallo Arwed,

Meine Frage: ist einabsolut Rechtverbidlicher Vertrag zustande
gekommen,

Aber sicher, ein Vertrag kommt oft noch viel leichter zustande. Eine vorgeschreibene Form gibt es nicht.

oder gibt es hier das Problem mit den Printmedien?
welche in einigen Fällen nicht anerkannt werden von Gerichten?

Du meinst eher die Beweisbarkeit. Ein Problem besteht erst, wenn der Absender des Faxes bestreitet, daß der das Fax gschickt hat.
So lange niemand bestreitet, einen Vertrag per Fax abgeschlossen zu haben, besteht der Vertrag und ist auch rechtsverbindlich. Wird bestritten, von den Vorgang etwas gewußt zu haben, ist Kriminalistik gefragt, nicht Recht. Die Frage sollte dann lauten: Kann ich den Empfang eines Faxes beweisen?

Gruß, Rainer

Hi !

Meine Frage: ist einabsolut Rechtverbidlicher Vertrag zustande
gekommen,

Aber sicher, ein Vertrag kommt oft noch viel leichter
zustande. Eine vorgeschreibene Form gibt es nicht.

Irgendwie kann ich dem nicht folgen. Ich hatte mal gelernt, dass ein Vertrag durch Antrag und Annahme zustande kommt. Als Antrag wird dabei NICHT das „Angebot an die Allgemeinheit zur Abgabe einer ersten Willenserklärung“ verstanden. Ein solches „Angebot“ liegt aber in Form der Internetseite lediglich vor. Das (versendete) Fax stellt daher lediglich den Antrag dar. Die Annahme muss erst noch erfolgen. Erst wenn also der Antrag angenommen wird, ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Aus dem Sachverhalt ergibt sich aber die Frage, ob bereits durch den Versand der Vertrag zu Stande kam und diese Frage ist wohl ganz eindeutig zu verneinen.

BARUL76

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Hallo lieben wer-weiss-was Experten,

angenommen jemand (Herr X) bietet im Internet eine
Anzeigenschaltung an und jemand anderes (Herr Y) kauft diese
Anzeige, füllt zu diesem Zweck ein Formular aus welches er
vorher zusammen mit den AGB’s ausgedruckt hat um es damm per
FAX zurück zu senden.

Meine Frage: ist einabsolut Rechtverbidlicher Vertrag zustande
gekommen, oder gibt es hier das Problem mit den Printmedien?
welche in einigen Fällen nicht anerkannt werden von Gerichten?

Hallo Arwed,

das Internetangebot ist lediglich eine invitio ad offerandum.
Also also kein Antrag.

Ein Vertrag kommt aber immer duch Antrag und Annahme des Antrags zustande. (Und ist mit wenigen Ausnahmen formfrei)

Derjenige der das Fax schickt stellt den Antrag.
Der empfänger des Faxes nimmt den Antrag an (hier kommt der Vertag zustande) und wird wohl die Anzeige schalten.

Das Problem ist vielmehr dass die Beweisbarkeit, wenn der Antragende bestreitet der Absender des Faxes zu sein.
Da gibt bisher m.W. keine einheitliche Rechtssprechung.

Gruß ivo

Hallo!

Meine Frage: ist einabsolut Rechtverbidlicher Vertrag zustande
gekommen, oder gibt es hier das Problem mit den Printmedien?

Es ist ein verbindliches Angebot zustande gekommen, dieses bedürfte noch der Annahme, dann wäre es ein Vertrag.

Gruß
Tom

Das ist richtig! Ich glaube allerdings, dass die fragende Person das gar nicht wissen wollte, sondern die Frage tatsächlich eher in Richtung Beweiskraft abzielte. Oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Irgendwie kann ich dem nicht folgen. Ich hatte mal gelernt,
dass ein Vertrag durch Antrag und Annahme zustande kommt.

OK, Du willst in die Theorie. …

Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Wenn ein Vertragspartner diesen Willen durch Absenden eines Faxes bekundet und der andere Partner das akzeptiert, ist ein Vertrag zustande gekommen. Zu streiten gäbe es hier, ob es diese Willenserklärung gegeben hat, womit wir wieder beim Beweis wären. …

Gruß, Rainer

Hallo!

Irgendwie kann ich dem nicht folgen. Ich hatte mal gelernt,
dass ein Vertrag durch Antrag und Annahme zustande kommt.

OK, Du willst in die Theorie. …

Was hat das mit Theorie zu tun? Ein Vertrag kommt nunmal nur durch Angebot und Annahme zustande, das ist so Gesetz und auch völlig logisch. In keinem Urteil wird stehen, ja theoretisch Angebot und Annahme, aber praktisch reicht dann das Angebot.

Dass man Beweis- und Rechtsfragen trennen muss ist schon klar, aber man darf den Unterschied zwischen Rechts- und Beweisfrage nicht gleichsetzen mit einem Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Gruß
Tom