Bisher dachte ich, dass wenn jemand Sozialhilfe beantragt, diese vom Staat übernommen wird.
Nun hat mir aber jemand erzählt, dass der Staat sich das Geld für die Sozialhilfe von der Familie holt.
Wenn mein Bruder oder Vater also nun aufgrund von Arbeitslosigkeit Sozialhilfeempfänger würde, so müsste ich zahlen…!?
Ist da was dran?
Wenn ja, so werden die Kassen des Staats ja nicht übermäßig belastet!?
Und so kann ich mich ja wirklich nicht beschweren, wenn jemand anders Sozialhilfe empfängt, da diese ja von seiner Familie getragen wird.
Kann ich jedoch als derjenige, der für ein Familienmitglied bezahlt, demjenigen „in den Arsch treten“, dass der was macht? Man kann mir doch nicht einfach mein Geld wegnehmen, weil ein anderer ein „Aussteigerjahr“ verbringen will… - oder?!!
es gilt in unserem lieben deutschen Rechtsstaat das „Führsorge Prinzip“.
Das heist, das die Familienangehörigen füreinander zu sorgen haben.
Prinzip wohlgemerkt.
Das heist, wenn jemand Sozialhilfe beantragt wird erstmal geschaut ob seine Familie ihn nicht unterstüzen kann. Fairer weise (ist ja selten) hat Vater Staat aber die Einkommensgrenzen für diese unterstützung so hoch gesetzt das du schon Formel1 Weltmeister sein müsstest um zur Kasse gebeten zu werden. (na gut ein bisschen Übertrieben) Aber als normalsterblicher, selbst mit recht gutem Einkommen passiert dir da nix.
Wir werden z.B. in regelmäßigen Abständen (alle 4-5 Jahre) auch überprüft weil meine Schwester Sozialhilfe bezieht.
Auserdem bist du nur leiblichen Verwanten Unterhalts verpflichtet.
Das heist, bei deiner Schwiegermutter z.B. wirst du nicht berücksichtigt.
Was die letzte Frage angeht. Du solltest den jemand so oder so in den Hintern treten. Denn ein „Aussteigerjahr“ auf kosten der anderen Steuerzahler ist mehr als Mies! Wenn dieser jemand „aussteigen“ will, sollte er das gefälligst auch selbst finanzieren. (meine persönliche Meinung)
Bisher dachte ich, dass wenn jemand Sozialhilfe beantragt,
diese vom Staat übernommen wird.
Nun hat mir aber jemand erzählt, dass der Staat sich das Geld
für die Sozialhilfe von der Familie holt.
Wenn mein Bruder oder Vater also nun aufgrund von
Arbeitslosigkeit Sozialhilfeempfänger würde, so müsste ich
zahlen…!?
Ist da was dran?
Da hast du einen Denkfehler - nicht die Familienangehörigen müssen Sozialhilfe zahlen, sondern das Sozialamt holt sich von den Familienangehörigen nur den Betrag, den diese Familienangehörigen auf Grund ihrer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht ohnehin als Unterhalt zahlen hätten müssen. Zahlt der Unterhaltspflichtige aber nicht und zahlt statt dessen das Sozialamt, so kann sich das Sozialamt dies vom Unterhaltspflichtigen zurückholen.
Diese Regelung ist ganz ähnlich wie im Zivilrecht die Regelung bei Zahlung einer fremden Schuld. Zahlt A dem C die Schuld des B, hat A im Normalfall einen Regressanspruch gegen B.
eine Frage meinerseits. Hat sich das nicht mit dem neuen ALGII grundlegend geändert? Meines Wissens nach werden die angehörigen ersten Grades beim ALGII nicht mehr herangezogen. Ist das richtig?
Gruß,
Sandrin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wie es mit dem neuem ALG II läuft kann ich auch nicht sagen, ich weiß nur daß es richtig ist, das das Sozialamt sich an die Familienangehörige wendet, und Familienangehörige egal ob diese sich untereinander können oder nicht MÜSSEN dieses Familienmitglied unterstützen.