Geld einer Bekannten geliehen - Geld futsch?
Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Okt 2004
Hallo,
angenommen, eine befreundete Person wollte in Deutschland etwas um 330,- EUR kaufen, konnte es aber momentan nicht bezahlen, und so hat eine Bekannte die ec-Karte gezückt und das Geld quasi ausgelegt.
Nehmen wir weiterhin an, dass dies am 28.08.2004 geschehen sei (also vor knapp 2 Monaten).
Seither würde diese Person, die vielleicht in der Schweiz leben könnte, wöchentlich versichern, dass sie das Geld überwiesen hätte.
Und nehmen wir an, dass diese beauftragten Schweizer Banken und alle Schweizer Postämter unfähig sind, Geld nach Deutschland zu überweisen.
Und dass diese befreundete schweizer Person Überweisungs-Belege darüber hat, die sich aber leider nicht per Fax nach Deutschland übertragen lassen.
Und dass das Telefon sehr oft nicht funktioniert, oder keine Anrufe ohne Anruferkennung annimmt. Auch der fiktive Ehegatte wäre in seiner fiktiven Arbeitsstelle nicht erreichbar. Emails würden nicht gelesen und Nachbarn hätten schon lange Abstand genommen.
Was kann man tun, um sein Geld zurück zu erhalten?
Gruß (fiktiv) verzweifelte Frau von Finus
