Jugendamt

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Okt 2004

Hallo alle zusammen!

in "Der Spiegel" vom September dieses Jahres steht ein Artikel über das Jugendamt, das mich erschreckt und sehr beunruhigt hat. Da steht, dass das Jugendamt in Deutschland praktisch wie "Gott auf Erden" ist und handeln und tun kann wie sie lustig sind.

Der Spiegel berichtet über ca. 8000 Fällen, bei denen es um unberechtigte, ungerechtigte "wegnehmen" von Kindern geht.

Die Eltern werden nicht mal benachrichtigt, nicht mal befragt oder die Chance gegeben, sich vor Gericht zu verteidigen, die Verwandten oder Erziehrer/Lehrer werden auch nicht befragt. Das Jugendamt handelt "zum Wohl des Kindes" und da gibt es keine Chance, eine Unschuld zu beweisen. Nach dem das Kind wörtlich entführt wird, erfahren die Eltern nicht mal wo es sich aufhält und haben nicht mal Besuchsrechte. Vors Deutschen Gericht zu gehen schreiben sie auch, dass es sinnlos sei, da die Richter meistens nur dem Jugendamt recht geben, ohne richtig nachzuprüfen.

Ich möchte nur vom Fachleute wissen, ob das wirklich stimmt, bevor ich gleich meine Koffer packe und das Land verlasse (ich habe eine kleine Tochter).

Vielen Dank für die Unterstützung.
Beatriz Hübner

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 2 hilfreich
    Re: Jugendamt

    Hi Beatriz!

    Vorab: Ich bin keine Fachfrau, aber ich hoffe,ich darf trotzdem was dazu sagen! ;o))

    Was du da sagst habe ich auch mehrmals gelesen und gehört. Angeblich soll keine Instanz geben, die oberhalb des JAs liegt und somit die Richtigkeit des Handelns irgendwie überprüft. Ich als Mutter eines 3-jährigen finde das auch äußerst beunruhigend aber keineswegs einen Grund, das Land zu verlassen.

    Ich erinnere mich ganz dunkel an einen "Schreckensbeispiel". An die Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern. Jedenfalls ein 2?-facher Vater mußte wg. Kindesmißhandlung ins Gefägnis. Tatsächlich verbrachte er eine Zeitlang hinter Gitter. Die vom JA erhobene Anklage besagte, er hätte seine eigenen Kindern eben mißbraucht. Keiner der diesen Vater kannte konnte sich das vorstellen. Erst als alles in die Presse kam, wurde richtig Druck ausgeübt. Erst da mußte das JA mit den
    "Beweismaterial" rücken: Das Bild zeigte ein voll angezogener Mann (allerdings mit offenes Hemd), der sein Baby nackig auf seine Brust lag. Es hies allein dieses Bild hatte zu den Verhandlungen geführt und die Gefangenschaft zur Folge gehabt!!.

    Vielleicht erinnert sich jemand genauer an diesen Fall und kann ihn Dir verlinken oder näheres erzählen?

    Schöne Grüße aus Nürnberg!
    Helena

    • Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
      Zusatz

      Hi Beatriz!

      Gerade in die Nachrichten ein "SChreckensbeispiel" von "Schlampereien" in JÄ. gehört.

      "Jugendamt muss wegen Pflichtverletzung 25 000 Euro zahlen
      Karlsruhe (dpa) - Eine Pflichtverletzung kostet das Jugendamt des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg nun 25 000 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Karlsruhe gab der Klage eines 15- Jährigen statt, der als Kind bei seiner Pflegefamilie fast verhungert war. Das Jugendamt habe die Pflicht zur Überprüfung der Familie verletzt, heißt es in der Begründung. Der Jugendliche war 1997 nach dem Hungertod des Bruders extrem unterernährt bei der Pflegefamilie gefunden worden."

      Hier der Link dazu:
      http://www.nordbayern.de/dpa_catch1.asp?kat=8053&man=3


      Schöne Grüße aus Nürnberg!
      Helena

      • Antwort von nach 2 Stunden 3 hilfreich
        Re: Zusatz- Hurra, endlich im Sinne der Kinder

        Halloo Helena, Gerade in die Nachrichten ein "SChreckensbeispiel" von
        "Schlampereien" in JÄ. gehört.

        "Jugendamt muss wegen Pflichtverletzung 25 000 Euro zahlen
        Karlsruhe (dpa) - Eine Pflichtverletzung kostet das Jugendamt
        des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg nun 25 000 Euro.
        Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Karlsruhe gab der
        Klage eines 15- Jährigen statt, der als Kind bei seiner
        Pflegefamilie fast verhungert war. Das Jugendamt habe die
        Pflicht zur Überprüfung der Familie verletzt, heißt es in der
        Begründung. Der Jugendliche war 1997 nach dem Hungertod des
        Bruders extrem unterernährt bei der Pflegefamilie gefunden
        worden."
        Das Urteil des BGH von heutigen Tage ist eine hoffnungsvolle Entscheidung zu Gunsten der Kinder. Ich habe schon lange Zweifel, dass die Mehrheit der Jugendämter die Interessen der Kinder beachten und auch entsprechend handeln. Es reichen Verleumdungen von Nachbarn aus um tätig zu werden. Werden konkrete Hiwneise auf tatsächliche Vorgänge gemeldet und es handelt sich - was leider nicht selten der Fall ist - um sogenannten angesehene Bürger - oder gar Geschäftspartner von Behörden - wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.

        Da reicht dann auch eine Spende an den Kinderschutzbund und plötzlich sind es Erziehungsmassnahmen. Da wird Geld an die Wand geklebt und pro gutem Ergebnis bei einer Schularbeit gibt es einen EURO. Gibt es eine schlechte Note, daasa wird jemand in sein Zimmer gesperrt und erhält an diesem Tag nur zu Trinken, nichts zu essen. Die Toilette ist ein Eimer in dem Raum für deisen Tag.

        Da ist ein kleines Mädchen. Der Vater höhnt " dass er sich heute schon freut, wie die da unten mal aussehen wird" . Das Jugendamt hält dies für dummes Gerede eines Vaters. Der Kinderschutzbund sieht keine Gefahr für das Mädchen.

        Ach so, nach den ersten Vorwürfen gegen den Vater hat dieser an den Kinderschutzbund 1000 € freiwillig bezahlt und erklärt, diese Spende würde zeigen, wie sehr im das Wohl von Kindern am Herzen liege. Und, der Vater beliefert den entsprechenden Landkreis und offenkundig auch Privatpersonen mit allerlei Briefköpfen und Werbematerialaktionen ( die der Steuerzahlen zahlt ) .

        Was tut das Jugendamt. Es droht der Mutter, wenn sie sich weiterhin zu diesem Themen äussern würde, würde man dafür sorgen, dass sie die Kinder nie mehr sieht, die seit der Trennung beim Vater wohnen. Der Ehemann und Vater verweigert der Mutter bisher jeden Unterhalt. Mit einem Vermieter wurde abgesprochen, dass die Frau wegen der fehlenden Unterhaltszahlung kann sie dei Miete nicht aufbringen - in die Wohnungslosigkeit getrieben werden soll. Sas Sozialamt verweigert Leistungen mit dem Hinweis auf den Unterhalt, den die Betroffene einklagen soll. Das KSA ist auch nicht bereit als Vorschuss den Lebensunterhalt und eine Wohnung zu sichern.

        Dies ist keine fiktive Geschichte, dies ist ein realer Fall, der im Moment beim OLG Stuttgart anhängig ist und möglicherweise auch zu einem BGH Verfahren führen kann.

        Und dies ist in letzter Zeit in unserer Region nicht der einzige Fall. So wurden einer Mutter - der Fall stand überregional bundesweit in Zeitungen - die Kinder weggenommen, weil aus der Gemeinde unwahre Darstellungen ergangen sind. Jene Mutter, eine Ausländerin, kaum ein Wort deutsch sprechend, wurde eines Morgens einfach aus dem bett geholt und man wollte die Kinder abholen. Die Frau verteidigte die Kinder und es wurde gar das SEK aus STuttgart eingesetzt. 32 Mann des SEK waren wegen angeblicher Geiselnahme der eigenen Kinder am Ort. Die Mutter der Kinder wurde überwältigt ud landete in einer Haftanstalt. Musste dann aber umgehend entlassen werden, da sich nicht nur öffentlicher Widerstand gebildet hat sondern letztlich nun auch klar ist, dass die Vorwürfe nie zutreffend waren. Anlass war dasselbe Jugendamt, von dem ich den obigen Fall darstelle.

        Und selbst in einem Fall betroffen, habe ich eine Mutter gegen das Jugendamt vertreten, die mit Hilfe des Jugendamtes in der Psyxchiatrie landete, deren Tochter zu einer Pflegefamilie mit Kinderwunsch kam, wo sich im Gespräch mit der Ärztin in der Psychiatrie klar ergeben hat, dass die Frau keinerlei psychische Probleme hat, sie aber gezielt nachts mit Klopfen am Rolladen erschreckt wurde. Ich habe diese Frau innerhalb 30 Stunden aus der Psychiatrie geholt und erst drei Tage später, nachdem es zur Androhung einer Strafanzeige wegen Kindesentführung gegen die Mitarbeiterin des Jugendamtes unsererseits kam, wurde die Adresse der Pflegeeltern vom Jugendamt gerausgegeben.

        Im Übrigen. Der einweisende Arzt verlor seine Zulassung, der an den Vorgang beteiligte Polizeibeamte musste den Dienst quittieren und die Mitarbeiterin des Jugendamtes ist heute noch tätig.

        Dieses Urteil wird derartigen Missbrauch der Ämter gegen die Interessen der Kinder zwar nicht verhindern, aber durchaus einschränken.

        Gruss Günter

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Zusatz- Hurra, endlich im Sinne der Kinder

          Hallo Günter!

          Mit Ensetzen habe ich Deine Antwort gelesen.

          Jedenfalls danke für Dein Posting, indem man sieht wieviel Mühe du Dich gibts, sowohl hier in WWW (was ja in anderen Brettern mehr als offensichtlich ist und für das ich Dich schon mehrmals herzlichst bedankt habe) als auch, tatsächlich um des "Wohl des Kindes" (Im sinne, daß Du, so weit dir möglich ist, diese Fälle bekannt gibts und nicht wegschaust). Dafür kriegst du, erneut, einen vom Herzen ausgesprochenen Dankeschön und einen riesen Stern von mir!

          Ich finde trotzdem, daß Korruption leider viel zu sehr verbreitet ist, und wir uns angewöhnt haben oft zu behaupten "Wenn das XY-Amt es so meint, wird es wohl richtig sein". Und das mit den geschilderten Konsequenzen.

          Ich bin nicht nur sprachlos sondern auch zutiefst ensetzt. Ich kann dazu nichts mehr sagen.

          Nochmals vielen herzlichen Dank für Deinen mutigen Posting und einen sehr herzlichen Gruß aus Nürnberg!
          Helena [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
          Re^2:grosse Achtung!!

          Hallo günter,
          es ist schön, dass es Menschen wie dich gibt. Ich habe noch Hoffnung für die Menschheit. Bist selber ein Star, brauchst keine mehr.

          Gruß
          Barbara


          Gruß
          Barbara [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Jugendamt

      Hi Helena, Vielleicht erinnert sich jemand genauer an diesen Fall und
      kann ihn Dir verlinken oder näheres erzählen?
      nicht genau dieser Fall, aber ein sehr ähnlicher:

      http://www.zeit.de/2003/26/Nina

      lemmy

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Danke Lemmy! owT L. Grüße

        ohne
        weiteren
        Text

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      In solchen Fällen ...

      Hallo,
      ... wäre es angebracht zu überprüfen, ob der oder die zuständige Sachbearbeiter(in) selbst Opfer von Kindesmißbrauch war. M.M. haben Opfer in solchen Positionen nichts verloren.

      Gruss
      Enno

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re: In solchen Fällen ...

        Hallo Enno!
        Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. ... wäre es angebracht zu überprüfen, ob der oder die
        zuständige Sachbearbeiter(in) selbst Opfer von Kindesmißbrauch
        war. M.M. haben Opfer in solchen Positionen nichts verloren.
        Das was du sagst stimme ich uneingeschränkt zu. Ich bin ganz Deiner Meinung.

        Aber da sehe ich ein großes Problem: Wie soll man denn in Erfahrung bringen, wer selbst Opfer war? Die Betroffenen werden das nicht sagen und die Therapeuten, allein wg Schweigepflicht, auch nicht.

        Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
        Helena



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