Re: Zusatz- Hurra, endlich im Sinne der Kinder
Halloo Helena,
Gerade in die Nachrichten ein "SChreckensbeispiel" von
"Schlampereien" in JÄ. gehört.
"Jugendamt muss wegen Pflichtverletzung 25 000 Euro zahlen
Karlsruhe (dpa) - Eine Pflichtverletzung kostet das Jugendamt
des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg nun 25 000 Euro.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Karlsruhe gab der
Klage eines 15- Jährigen statt, der als Kind bei seiner
Pflegefamilie fast verhungert war. Das Jugendamt habe die
Pflicht zur Überprüfung der Familie verletzt, heißt es in der
Begründung. Der Jugendliche war 1997 nach dem Hungertod des
Bruders extrem unterernährt bei der Pflegefamilie gefunden
worden."
Das Urteil des BGH von heutigen Tage ist eine hoffnungsvolle Entscheidung zu Gunsten der Kinder. Ich habe schon lange Zweifel, dass die Mehrheit der Jugendämter die Interessen der Kinder beachten und auch entsprechend handeln. Es reichen Verleumdungen von Nachbarn aus um tätig zu werden. Werden konkrete Hiwneise auf tatsächliche Vorgänge gemeldet und es handelt sich - was leider nicht selten der Fall ist - um sogenannten angesehene Bürger - oder gar Geschäftspartner von Behörden - wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Da reicht dann auch eine Spende an den Kinderschutzbund und plötzlich sind es Erziehungsmassnahmen. Da wird Geld an die Wand geklebt und pro gutem Ergebnis bei einer Schularbeit gibt es einen EURO. Gibt es eine schlechte Note, daasa wird jemand in sein Zimmer gesperrt und erhält an diesem Tag nur zu Trinken, nichts zu essen. Die Toilette ist ein Eimer in dem Raum für deisen Tag.
Da ist ein kleines Mädchen. Der Vater höhnt " dass er sich heute schon freut, wie die da unten mal aussehen wird" . Das Jugendamt hält dies für dummes Gerede eines Vaters. Der Kinderschutzbund sieht keine Gefahr für das Mädchen.
Ach so, nach den ersten Vorwürfen gegen den Vater hat dieser an den Kinderschutzbund 1000 € freiwillig bezahlt und erklärt, diese Spende würde zeigen, wie sehr im das Wohl von Kindern am Herzen liege. Und, der Vater beliefert den entsprechenden Landkreis und offenkundig auch Privatpersonen mit allerlei Briefköpfen und Werbematerialaktionen ( die der Steuerzahlen zahlt ) .
Was tut das Jugendamt. Es droht der Mutter, wenn sie sich weiterhin zu diesem Themen äussern würde, würde man dafür sorgen, dass sie die Kinder nie mehr sieht, die seit der Trennung beim Vater wohnen. Der Ehemann und Vater verweigert der Mutter bisher jeden Unterhalt. Mit einem Vermieter wurde abgesprochen, dass die Frau wegen der fehlenden Unterhaltszahlung kann sie dei Miete nicht aufbringen - in die Wohnungslosigkeit getrieben werden soll. Sas Sozialamt verweigert Leistungen mit dem Hinweis auf den Unterhalt, den die Betroffene einklagen soll. Das KSA ist auch nicht bereit als Vorschuss den Lebensunterhalt und eine Wohnung zu sichern.
Dies ist keine fiktive Geschichte, dies ist ein realer Fall, der im Moment beim OLG Stuttgart anhängig ist und möglicherweise auch zu einem BGH Verfahren führen kann.
Und dies ist in letzter Zeit in unserer Region nicht der einzige Fall. So wurden einer Mutter - der Fall stand überregional bundesweit in Zeitungen - die Kinder weggenommen, weil aus der Gemeinde unwahre Darstellungen ergangen sind. Jene Mutter, eine Ausländerin, kaum ein Wort deutsch sprechend, wurde eines Morgens einfach aus dem bett geholt und man wollte die Kinder abholen. Die Frau verteidigte die Kinder und es wurde gar das SEK aus STuttgart eingesetzt. 32 Mann des SEK waren wegen angeblicher Geiselnahme der eigenen Kinder am Ort. Die Mutter der Kinder wurde überwältigt ud landete in einer Haftanstalt. Musste dann aber umgehend entlassen werden, da sich nicht nur öffentlicher Widerstand gebildet hat sondern letztlich nun auch klar ist, dass die Vorwürfe nie zutreffend waren. Anlass war dasselbe Jugendamt, von dem ich den obigen Fall darstelle.
Und selbst in einem Fall betroffen, habe ich eine Mutter gegen das Jugendamt vertreten, die mit Hilfe des Jugendamtes in der Psyxchiatrie landete, deren Tochter zu einer Pflegefamilie mit Kinderwunsch kam, wo sich im Gespräch mit der Ärztin in der Psychiatrie klar ergeben hat, dass die Frau keinerlei psychische Probleme hat, sie aber gezielt nachts mit Klopfen am Rolladen erschreckt wurde. Ich habe diese Frau innerhalb 30 Stunden aus der Psychiatrie geholt und erst drei Tage später, nachdem es zur Androhung einer Strafanzeige wegen Kindesentführung gegen die Mitarbeiterin des Jugendamtes unsererseits kam, wurde die Adresse der Pflegeeltern vom Jugendamt gerausgegeben.
Im Übrigen. Der einweisende Arzt verlor seine Zulassung, der an den Vorgang beteiligte Polizeibeamte musste den Dienst quittieren und die Mitarbeiterin des Jugendamtes ist heute noch tätig.
Dieses Urteil wird derartigen Missbrauch der Ämter gegen die Interessen der Kinder zwar nicht verhindern, aber durchaus einschränken.
Gruss Günter