Steht mir für meinen 20jährigen Sohn für 1999 Kindergeld zu? Er war in Ausbildung und verdiente Brutto lt. Lohnsteierkarte DM 15.835. Arbeitnehmer-Sozialabgaben hat er, ebenfalls lt. Lst-Karte DM 3.237 gezahlt. Weitere Abgaben sind auf der Lohnsteuerkarte nicht verzeichnet. Danke Gisela
Steht mir für meinen 20jährigen Sohn für 1999 Kindergeld zu?
Er war in Ausbildung und verdiente Brutto lt. Lohnsteierkarte
DM 15.835. Arbeitnehmer-Sozialabgaben hat er, ebenfalls lt.
Lst-Karte DM 3.237 gezahlt. Weitere Abgaben sind auf der
Lohnsteuerkarte nicht verzeichnet. Danke Gisela
Ich fürchte, nein.
Ein über 18jähriger in Berufsausbildung zählt als „Kind“ (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Bundeskindergeldgesetz), außer wenn das „Kind“ mehr als DM 13.020,- „Einkünfte oder Bezüge“ hat, § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG; von der Ausnahme gibt es wieder Ausnahmen.
Geh zum Arbeitsamt und beantrage das Kindergeld. Im schlimmsten Falle wird der Antrag abgelehnt.
Django
Ich fürchte doch 
Mir ging es ähnlich und ich bekam Kindergeld.
In dem mir vorliegendem BKGG steht aber auch was von 13.500 DM drin.
Von dem Bruttogehalt deines Sohnes kannst du Aufwendungen für den Job ( Fahrtkosten, Schulbücher, ggf. Arbeitssachen, wobei Anzüge keine darstellen, Wohnung( wenn die näher am Ausbildungsort liegt) und evtl. Heimfahrten) absetzen.
Du musst quasi der Kindergeldstelle eine Steuererklärung abgeben. Für deinen Sohn.
Wichtig.
Reich den Antrag über dich ein, denn dann bekommst du evtl. noch den höheren Kindergeldsatz für weitere Kinder, da die dann als 2. Kind etc. gelten…
In diesem Sinne…
Marco
*derbei20TDMbruttonochKindergeldbekommenhat*
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Hier ist so ein Ausnahmefall beschrieben.
Django
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