Kaufvertrag und Zahlung

Hallo Wissende,

jemand verkauft eine Wohnung und nimmt die Küche aus dem Kaufpreis, damit der Käufer Notarkosten und Grunderwerbsteuer spart.
Was müßte inhaltlich im Kaufvertrag stehen, damit der Verkäufer garantiert zu seimen Geld kommt, wenn bei Abschluß (nicht Wohnungsübergabe) nur eine Anzahlung geleistet wird.

Welche Klauseln müßte man in den „privaten“ Kaufvertrag einsetzen, damit der Käufer bei Nichtzahlung kein Recht auf den Verkaufsartikel hat?

Gruß
Roman

Welche Klauseln müßte man in den „privaten“ Kaufvertrag
einsetzen, damit der Käufer bei Nichtzahlung kein Recht auf
den Verkaufsartikel hat?

Gruß
Roman

Hallo Roman, bei der Küche handelt es sich um einen normalen Kaufvertrag einer beweglichen Sache.

Um sich abzusichern, wird diese nur unter Eigentumsvorbehalt verkauft. D.h. die Küche bleibt bis zur vollständigen Zahlung eigentum des Veräußerers. Bei nichtzahlung kann dann auf Herausgabe geklagt werden, Anzahlungen sind zurückzuerstatten zug-um-Zug.

Barbara